Trotz alledem: Wir brauchen die Vermögensteuer
Beitrag für die Mitgliederzeitschrift der Jusos München
Seit 1997 wird in Deutschland keine Vermögensteuer mehr erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1995 die privilegierte Bewertung des Grundvermögens für verfassungswidrig erklärt und die Weitererhebung der Steuer von einer Neuregelung der Immobilienbewertung abhängig gemacht. Die Regierung Kohl nutzte diese Gelegenheit, verzichtete auf eine Reform des Vermögensteuergesetzes und entlastete damit die Vermögensbesitzer um 4,5 Milliarden € im Jahr. Seitdem ist das Thema Vermögensteuer immer mal wieder auf der Tagesordnung: 1998 versprach das Wahlprogramm der SPD zur Bundestagswahl die Wiedereinführung der Steuer, der erste rot-grüne Koalitionsvertrag kündigte die Einsetzung einer Sachverständigenkommission zu diesem Thema an. Die Jusos Bayern begannen 1999 unter dem Titel „Millionäre zur Kasse bitte“ mit einer großangelegten Kampagne zur Wiedereinführung der Vermögensteuer.
Die BayernSPD stellte sich auf ihrem Landesparteitag 1999 einstimmig hinter die Forderung der Jusos, der SPD-Landesvorstand bekräftigte diese Position Ende 2002. Von Regierungsseite gibt es jedoch seit 1999 keine Aktivitäten in dieser Frage mehr. Da das Grundgesetz den Ländern das Aufkommen dieser Steuer zuweise, sei eine Gesetzesinitiative zur Wiedereinführung Sache der Länder. Im Herbst 2002 endlich kam eine solche Initiative der Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zustande. Daneben legte auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung einen neu durchgerechneten Vorschlag für die Vermögensteuer vor. Nach heftigen Diskussionen in Partei und Regierungskoalition endete die Debatte kurz vor Weihnachten mit einem Machtwort des Kanzlers: Keine „neue“ Steuer, sondern eine Reform der Zinsbesteuerung unter dem Titel „Zinsabgeltung“. Damit wurde scheinbar die Forderung nach einem angemessen Beitrag der Vermögenden an der Finanzierung der öffentlichen Haushalte anerkannt. Als Alternative zur Vermögensteuer ist die Zinsabgeltung jedoch eine Mogelpackung. Warum?
Keine Alternative zur Vermögensteuer: Die Zinsabgeltung
Bisher werden Zinseinnahmen als spezielle Einkunftsart im Rahmen der Einkommensteuer besteuert. Über die Banken wird auf inländische Kapitalerträge ein Abschlag von 30% erhoben, die endgültige Besteuerung erfolgt schließlich entsprechend dem persönlichen Einkommensteuersatz. Bei einem Steuersatz unterhalb von 30% erfolgt eine entsprechende Rückerstattung, bei höheren Steuersätzen muss die Differenz zum Abschlag nachträglich entrichtet werden. In Zukunft sollen Zinseinkünfte einheitlich mit maximal 25% besteuert werden. Alle Vermögensbesitzer mit persönlichen Einkommensteuersätzen über 25% werden also – zum Teil fast um die Hälfte – entlastet. Statt Millionäre also stärker an der Finanzierung der öffentlichen Aufgaben zu beteiligen, werden sie – je nach Schätzung des durchschnittlichen Einkommensteuersatzes – um 3 bis 4,5 Milliarden € entlastet. Finanziert werden soll diese Entlastung durch die Rückkehr von Fluchtkapital in Höhe von 100 Mrd. €. Durch eine Einmalzahlung von 25% ihres zurückgeführten Fluchtkapitals sollen Steuerhinterzieher eine Amnestie erhalten. Damit sollen einmalig 25 Mrd. € in die öffentlichen Kassen fließen und durch die Zinsabgeltung des zukünftig im Inland angelegten Vermögens etwa eine Milliarde €. Nach Gegenrechnung dieser Zusatzeinnahmen ergibt sich ein Einnahmeverlust von bis zu 3,5 Mrd. € jährlich, der die einmaligen Einnahmen bei Rückkehr des Fluchtkapitals innerhalb von sieben Jahren auffressen würde. Für Steuerhinterzieher ist die Amnestie trotzdem nicht sehr billig: dass vielen von ihnen die Legalisierung des Auslandskapitals einen Verzicht auf ein Viertel der Kapitalsumme wert ist, ist wohl eher unwahrscheinlich. Diese Rechnung zeigt: Die Zinsabgeltung ist keine Alternative, sondern ziemlich genau das Gegenteil der Vermögensteuer. Statt einer angemessenen Beteiligung der Vermögensbesitzer am Steueraufkommen, gibt es für Millionäre jetzt ein Steuergeschenk. Vor dem Hintergrund der herrschenden Verteilungsverhältnisse ist das nicht akzeptabel.
Initiative für mehr Steuergerechtigkeit
Je nach Rechenmodell mit unterschiedlichen Freibeträgen und Steuersätzen bringt die Vermögensteuer zwischen 8 und 40 Milliarden € an zusätzlichen Einnahmen für die Länder. Sehr vernünftig erscheint mir persönlich der Vorschlag des DIW, der auch von den Gewerkschaften unterstützt wird. Mit einem Freibetrag von 500 000 € – das ist viermal so hoch wie vor 1997 – und einem Steuersatz von einem Prozent ließen sich unter Einbeziehungen der veränderten Immobilienbewertung 16 Milliarden € erlösen. Wir müssen deshalb alles dafür tun, diesen Vorschlag auf der politischen Tagesordnung zu halten. Alle guten Argumente liegen dabei auf unserer Seite: Deutschland ist ein Steuerparadies für Reiche: bei der Besteuerung von Vermögen und Erbschaften liegen wir mit 0,9 Prozent des Bruttoinlandsproduktes deutlich unter dem OECD-Durchschnitt. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen würde Deutschland endlich dem internationalen Standard entsprechen; immer noch weit unterhalb des Steuerertrages in den USA (3,1 % des BIP), der Schweiz (2,9) oder Großbritannien (3,9). Vermögensteuer stärkt die Binnennachfrage: Bei der Vermögensteuer gibt es keine negativen Auswirkungen auf die Konjunktur. Weil bei einem Freibetrag von 500 000 € die Masse der Bürger nicht von der Vermögensteuer betroffen ist, gibt es keine Ausfälle beim privaten Konsum. Stattdessen können die Länder das Steueraufkommen nutzen, um die Konjunktur durch öffentliche Investitionen anzukurbeln. Die Steuervorschläge sind verfassungskonform: Mit den vorliegenden Vorschlägen sind die Kriterien des Bundesverfassungsgerichts erfüllt. Für die Besteuerung des Grundvermögens wurden vernünftige Lösungen gefunden. Der postulierte Halbteilungsgrundsatz, der ohnehin nicht zum Kern des BVerfG-Urteils gehörte, ist nach der Senkung der Spitzensteuersätze nicht mehr relevant. Vermögensteuer erhöht Verteilungsgerechtigkeit: 1 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung verfügen über 25 Prozent des Geldvermögens, insgesamt besitzen nur 1,5 Millionen Haushalte ein Privatvermögen, das den Freibetrag von 500 000 € übersteigt. Mit der Vermögensteuer tragen auch sie endlich wieder angemessen zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben bei. Zustimmung in der Bevölkerung: Während die Vermögensteuer in den Medien oftmals skeptisch kommentiert wird, steht die Bevölkerung hinter uns. In einer Umfrage für die ARD Ende September hatte die Wiedereinführung der Vermögensteuer eine Zustimmung von 67 Prozent. Schärferes Profil für die SPD: Soziale Gerechtigkeit ist und bleibt das zentrale Wahlargument für die SPD. Um in Zukunft – gerade in Bayern – Wahlen zu gewinnen, müssen wir dieses Profil schärfen. Eine gerechtere Verteilung der Steuerlast ist ein starkes Argument, um WählerInnen und Mitglieder für die SPD zu gewinnen.