Der Schwarzarbeit die rote Karte zeigen
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verabschiedet – Union am Zug
Beitrag für BayernInfo
Anfang des Jahres hatte es noch große Aufregung um das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit gegeben. Damals wurde von vielen unterstellt, es ginge dabei um die Kriminalisierung von Putzfrauen und ähnlichen haushaltsnahen Dienstleistungen, die oft nicht korrekt angemeldet werden. Bei der Beschlussfassung im Bundestag wurde diese Woche sehr deutlich, dass es vorrangig um die Bekämpfung der Schwarzarbeit im gewerblichen Bereich geht. Im Mittelpunkt steht die härteren Verfolgung und Bestrafung der gewerblichen Schwarzarbeit, die zum Beispiel in der Baubranche unerträgliche Ausmaße angenommen hat. Die Schwarzarbeit im privaten Bereich wird weiterhin vor allem durch die Schaffung attraktiver und einfacher Möglichkeiten zur legalen Erbringung von Dienstleistungen im Haushalt bekämpft.
Neue Straftatbestände und bessere Kompetenzen für den Zoll
Mit dem neuen Gesetz wird die Verfolgung von Schwarzarbeit auf eine neue Grundlage gestellt. Die vielfältigen Erscheinungsformen der Schwarzarbeit werden erstmals klar definiert, die Zollverwaltung bekommt bessere Prüfungs- und Ermittlungsrechte und die Strafen werden verschärft. Zum Beispiel ist in Zukunft auch Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber strafbar. Darüber hinaus werden Unternehmer verpflichtet auch Privatpersonen generell Rechnungen auszustellen. Rechnungen von Handwerkern oder für andere Dienstleistungen müssen in Zukunft zwei Jahre lang aufbewahrt werden. Unternehmen sollen bereits bei Verdacht auf Schwarzarbeit von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden können, erhalten im Gegenzug aber das Recht, dazu angehört zu werden. Zudem wurde beschlossen, den Sozialversicherungsausweis, der eigentlich abgeschafft werden sollte, erst einmal zu erhalten, bis eine fälschungssichere und mit mehr Informationen ausgestattete Job-Karte eingeführt wird.
CSU verharmlost Schwarzarbeit
Ein wichtiges Ziel des neuen Gesetzes ist auch die Schärfung des Unrechtsbewusstseins in der Bevölkerung. Gleich zwei niederbayerische CSU-Abgeordnete erweckten in der Plenardebatte jedoch den Eindruck, dass Schwarzarbeit nicht mehr als ein Kavaliersdelikt ist. Die Bezeichnung der Unionsparteien als „die Schwarzen“ steht in Zukunft also nicht mehr nur für Schwarzmalerei und schwarzen Kassen sondern auch für ihre Haltung zur Schwarzarbeit. Schwarzarbeit wird von der Opposition als Notwehr der Bürgerinnen und Bürger gegen Steuern und Abgaben verharmlost. Völlig übersehen wird dabei von der Opposition, dass die Steuerbelastung seit 1998 sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer deutlich gesunken ist. Eine Senkung der Sozialabgaben auf 40 Prozent hätte auf den Preis einer Handwerkerstunde einen minimalen Effekt von etwa 20 Cent. Der Bundestagsbeschluss war im Kampf gegen die Schwarzarbeit nur eine Zwischenstation, denn das Gesetz muss noch durch den Bundesrat. Hier ist die Union am Zug. Im Bundestag hatte sie nur Entschuldigungen für die Schwarzarbeit zu bieten. Im Bundesrat wird sich zeigen, ob die Scharfmacher der Union, die beim Thema innere Sicherheit dauernd nach neuen Gesetzen, mehr Überwachung und härteren Strafen schreien, Recht und Gesetz auch ernsthaft gegen Wirtschaftskriminalität einsetzen wollen.