Der Fall Vodafone – kein Ergebnis der SPD-Steuerpolitik

Millionenabschreibung wird geprüft – gesetzliche Einschränkungen sind längst eingeführt
Beitrag für BayernInfo

In den letzten Wochen hat der Versuch der Firma Vodafone, die Kosten der Mannesmann-Übernahme teilweise auf die deutschen Steuerzahler abzuwälzen, für Schlagzeilen gesorgt. Das Ablenkungsgeschrei der Opposition hat dabei den Blick auf vier wesentliche Fakten verstellt:
1. CDU, CSU und FDP haben in den letzten Jahren wiederholt verhindert, dass derartige Steuerschlupflöcher für Unternehmen konsequent geschlossen werden.
2. Die SPD hat die Tricksereien von Vodafone nicht durch ihre Steuergesetzgebung ermöglicht, sondern im Gegenteil die die Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt.
3. Die Rekordabschreibung soll für das Jahr 2001 angerechnet werden, für die Folgejahre hat die SPD eine gesetzliche Einschränkung solcher Abschreibungen längst in Kraft.
4. Der Steuertrick von Vodafone ist noch längst nicht erfolgreich, die Behörden prüfen sehr genau, ob die Abschreibung überhaupt geltend gemacht werden können.

Teilwertabschreibung und Verlustvortrag – so funktioniert es

Unternehmen können die Wertminderung ihrer Wirtschaftsgüter steuerlich absetzen. Das geschieht im Normalfall durch die AfA (Absetzung für Abnutzung). Wenn der tatsächliche Wert des Wirtschaftsguts jedoch – beispielsweise durch einen Preisverfall auf dem Markt – unter dem Wert der durch die AfA geminderten Anschaffungs-/Herstellungskosten liegt, wird es nur noch mit einem Teilwert in der Unternehmensbilanz erfasst. Diese Wertminderung wird durch eine außerplanmäßige Abschreibung – die Teilwertabschreibung – ausgeglichen.

Ein Unternehmen kann generell auch die Verluste in früheren Geschäftsjahren auf Gewinne in späteren Jahren anrechnen. Die Begrenzung dieses Verlustvortrags war in den letzten Jahren Gegenstand heftiger politischer Auseinandersetzungen. Um Steuern zu sparen, will Vodafone eine hohe Teilwertabschreibung für das Jahr 2001 erreichen, die dann mit Hilfe des Verlustvortrags die Steuerbelastung in den folgenden Jahren drastisch verringert.

Die seltsame Transaktion von Vodafone

Die Übernahme von Mannesmann durch Vodafone wurde 2000 durch den fast vollständigen Kauf der Mannesmann-Aktien durch die Vodafone-Zentrale in Großbritannien realisiert. Das Aktienpaket wurde noch im selben Jahr an eine Luxemburger Tochterfirma und von dort an die Deutsche Vodafone-Tochter weitergereicht. Der Wert der 500 Millionen Aktien wurde in der Bilanz der Vodafone Deutschland GmbH damals mit je 300 Euro, also insgesamt 150 Milliarden Euro angegeben. Zur gleichen Zeit waren die etwa eine Millionen Aktien der Anleger, die das Angebot von Vodafone zum Aktientausch nicht angenommen hatten, an der Börse pro Stück noch etwa 80 Euro Wert. Ende 2001 wurde der Wert der Aktien auf etwa 200 Euro angesetzt, zu diesem Preis kaufte Vodafone auch die letzten frei gehandelten Mannesmann-Aktien auf.

Vodafone Deutschland versucht nun, den bilanzierten Wertverlust in Höhe von 50 Milliarden Euro als Teilwertabschreibung geltend zu machen. Ob dies gelingt, hängt in erster Linie davon ab, ob die Finanzbehörden die ursprüngliche Bewertung der Aktien mit 300 Euro akzeptieren. Außerdem ist eine steuerliche Anerkennung nur dann möglich, wenn es sich um eine dauerhafte Wertminderung der Anteile und nicht lediglich um Kursschwankungen handelt.

SPD-Steuerpolitik: Deutliche Einschränkung der Gestaltungsmöglichkeiten

Um zu verhindern, dass sich Konzerne steuerlich arm rechnen, hat die Regierungskoalition seit 1998 verschiedene Gesetzesänderungen vorgenommen – fast immer gegen den massiven Widerstand von CDU/CSU und FDP. Drei Änderungen sind für den Fall Vodafone von Bedeutung:
1. Bis 1999 war eine Teilwertabschreibung auch bei vorübergehender Wertminderung möglich. Seitdem funktioniert die Abschreibung nur bei dauernder Wertminderung. Diese Regelung könnte Vodafone nun das geplante Milliardengeschäft vermasseln.
2. Mittlerweile wurde die Teilwertabschreibung auf Beteiligungen bei Kapitalgesellschaften vollständig abgeschafft. Diese Regelung gilt seit 2002. Das Steuersparmodell von Vodafone funktioniert also allenfalls noch für das Jahr 2001.
3. Seit 2004 ist der Verlustvortrag deutlich eingeschränkt worden. Alte Verluste können nur noch bis zu 60 Prozent des aktuellen Gewinns verrechnet werden. Auf die verbleibenden 40 Prozent muss das Unternehmen auf jeden Fall Steuern zahlen.

Blockade der Union verhindert effektive Unternehmensbesteuerung

Klar ist: die SPD hat die Teilwertabschreibung nicht erfunden, sondern deutlich eingeschränkt. Die Mindestgewinnbesteuerung durch Einschränkung des Verlustvortrags führt dazu, dass Vodafone – auch wenn die Finanzverwaltung die Abschreibung anerkennt – seine Steuern nicht auf Jahre hinaus auf null setzen kann. Es ist eine glatte Propagandalüge, wenn die Opposition behauptet, die rot-grüne Steuerpolitik wäre Schuld am Fall Vodafone. Das Gegenteil ist richtig: Gerade Union und FDP haben in den vergangenen Jahren alle Versuche, Schlupflöcher bei der Unternehmensbesteuerung zu schließen, blockiert, verzögert oder aufgeweicht. Jeder Versuch dazu, wurde von der Opposition als Steuererhöhung gebrandmarkt. Jetzt schreien die gleichen Oppositionspolitiker „haltet den Dieb!“

Die Mindestgewinnbesteuerung hätte früher in Kraft treten können, wenn die Union das Vorhaben nicht so lange blockiert hätte. Die Vorschläge lagen seit 2002 auf dem Tisch. Anstelle der geplanten Versteuerung von mindestens 50 Prozent der erzielten Gewinne, hat die Union im Bundesrat Quote auf 40 Prozent gesenkt. Wenn die Union Steuervergünstigung für Arbeitnehmer streichen will, nennt sie das Steuervereinfachung. Wenn die Koalition die Schlupflöcher der Konzerne stopfen will, nennt die CSU das Steuererhöhung. Damit ist klar, auf welcher Seite Faltlhauser, Merz und Konsorten stehen.

Unabhängig wie der Steuerfall Vodafone ausgeht: die Beschränkung der Gestaltungsmöglichkeiten der Konzerne bei ihrer Gewinnermittlung sind weiterhin reformbedürftig. Nur so schaffen wir es, die Unternehmen wieder in die Verantwortung zu nehmen. Das geht jedoch – aus verfassungsrechtlichen Gründen – nur für die Zukunft. Wer – wie einige Oppositionspolitiker – von einer rückwirkenden Änderung von Steuergesetzen redet, betreibt Volksverdummung.