Bankgeheimnis: Die Verdummungskampagne der Steuerhinterzieher

Datenschutzbedenken ausgeräumt – was sich tatsächlich ab dem 1. April ändert
Beitrag für BayernInfo

In den deutschen Medien läuft derzeit eine Kampagne, die sich gegen die „Aufhebung des Bankgeheimnisses“ und die Schaffung des „gläsernen Steuerzahler“ wendet. Die Initiatoren – allen voran der Bund der Steuerzahler – sind mit dramatischen Formulierungen nicht zimperlich: von Bespitzelung ist die Rede, von Stasi und Orwell. Mit der Realität hat das alles nichts zu tun. Der Bund der Steuerzahler betreibt eine Kampagne zur Förderung der Steuerhinterziehung. Wirklich betroffen ist von den Neuregelungen nämlich nur eine kleine Minderheit: Besserverdienende, die es mit der Versteuerung ihrer Kapitaleinkünfte nicht so genau nehmen. Mit anderen Worten: Kriminelle Steuerhinterzieher.

Gleiches (Steuer)Recht für alle

50 Prozent aller Steuern in Deutschland sind Verbrauchsteuern, weitere 30 Prozent trägt die Lohnsteuer bei – Arbeitnehmer und Konsumenten tragen also 4/5 der Steuerlast. Die Mehrwertsteuer wird direkt im Laden aufgeschlagen, die Lohnsteuer vom Arbeitgeber abgeführt – der normale Arbeitnehmer hat also kaum Möglichkeiten die Steuerpflicht zu umgehen. Das gleiche Recht muss aber auch für alle anderen gelten: für Einkommen aus selbstständiger Arbeit, für Unternehmensgewinne und Kapitaleinkünfte. Es kann nicht sein, dass nur Arbeitnehmer und Konsumenten ihren Teil zu tragen haben und die Steuerzahlung für andere Einkünfte ins Belieben gestellt wird. Ähnlich sieht es auch das Bundesverfassungsgericht, zuletzt hat es im März 2004 entschieden: „Wird die Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahren prinzipiell verfehlt, kann dies die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Besteuerungsgrundlage nach sich ziehen.“ Mit anderen Worten: Der Staat muss alles tun, um die festgelegte Steuerpflicht auch durchzusetzen – oder er kann sich die Besteuerung gleich ganz abschminken.

Kontostammdaten: Der Fiskus erfährt nur die Adresse

Mit dem „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ haben wir genau dieses Verfassungsgebot umgesetzt. Die Regelungen machen es in Zukunft leichter Steuerhinterziehung aufzudecken – genauso wie Sozial- oder BAföG-Betrug. Schon bisher können Finanzämter die Konten von Steuerpflichtigen überprüfen, wenn der Verdacht besteht, dass steuerpflichtige Einkünfte nicht korrekt angegeben wurden. Diese Prüfung erfolgt nur, wenn der Steuerpflichtige sich weigert, entsprechende Nachweise selbst zu erbringen. Das Problem dabei: die Steuerbehörden kannten in der Regel nur die Hausbank des Betroffenen. Wenn das unversteuerte Geld auf einem anderen Konto lag, wurde es oft auch nicht gefunden. Ab dem 1. April können sie nun auch auf eine Datenbank zugreifen, in der schon seit zwei Jahren die Stammdaten aller deutschen Konten und Depots verzeichnet sind. In der Datei finden sich Kontonummer, Name, Geburtsdatum und Anschrift des Kontoinhabers. Darüber kann ermittelt werden, wer bei welchem Institut welche Konten hat – nicht jedoch den Kontostand und die Kontobewegungen.

Der Bund der Steuerzahler hat dafür einen völlig unsinnigen Vergleich formuliert: Es wäre so, als ob jeder seinen Haustürschlüssel bei der Polizei abgeben müsste, weil er ja ein Verbrecher sein könnte. Die Wahrheit sieht anders aus: Die Steuerbehörden bekommen nicht die Schlüssel, sondern die Adressen – im Verdachtsfall müssen sie weiterhin klingeln. Der Finanzbeamte erfährt über die Kontenevidenzzentrale nicht, was er auf einem Konto finden kann, sondern nur, wo er suchen muss.

Information der Betroffenen sichergestellt

Einer der häufigsten Kritikpunkte an der neuen Regelung zielt darauf, dass die Abfrage angeblich „hinter dem Rücken des Betroffenen“ stattfinde. Zunächst einmal: wer sind den überhaupt die Betroffenen? Keinesfalls jeder Steuerpflichtige, wie uns die Propaganda glauben machen will. Für zusätzliche Konten eines durchschnittlichen Arbeitnehmers – wenn er überhaupt welche hat – interessieren sich die Steuerfahnder nicht. Es geht also um die Minderheit von Steuerpflichtigen mit hohen Einkommen oder größerem Vermögen – und auch nur dann, wenn ihre Steuererklärung Verdacht erweckt.

Wenn die Datenabfrage ergibt, dass der Betroffene weitere Konten hat, wird er von den Steuerbehörden mit dieser Information konfrontiert und um Aufklärung gebeten. Erst wenn er den Verdacht nicht ausräumen kann, werden die Behörden bei der jeweiligen Bank vorstellig. Deshalb war im Gesetz auch nicht vorgesehen dass die Betroffenen über ergebnislose Datenabfragen informiert werden. Auf dem Verordnungsweg wird dies nun sichergestellt: Die Steuerpflichtigen werden vorab informiert, dass die Finanzbehörden das Mittel der Kontenermittlung haben. Wenn eine Datenabfrage stattgefunden hat, wird das dem Steuerpflichtigen später auf dem Steuerbescheid mitgeteilt. In dieser Woche hat sich der Finanzausschuss aufgrund der öffentlichen Debatte nochmals mit dem Thema befasst. Der anwesende Bundesdatenschutzbeauftragte bekräftigte, dass er gegen den Zugriff der Finanzbehörden auf die Kontostammdaten keine Bedenken habe. Die Information der Betroffenen werde im Falle der Finanzverwaltung zufrieden stellend gelöst. Für den Zugriff anderer Behörden (z.B. Sozialämter) auf die Kontostammdaten gibt es zudem in den Sozialgesetzen detaillierte Datenschutzbestimmungen.

Wir sorgen für mehr Steuergerechtigkeit

Die Neuregelung wird planmäßig in Kraft treten. Es wird für Steuerzahler und Leistungsempfänger zukünftig schwerer, Konten und Depots zu verstecken und Steuern hinterziehen oder sich Leistungen zu erschleichen. Das ist eine wichtige Verbesserung, denn gerecht sind Steuererhebung und Sozialstaat nur dann, wenn sich alle an die Regeln halten und der Ehrliche nicht das Gefühl hat, der Dumme zu sein. Der Bund der Steuerzahler wird daran nichts ändern – auch wenn er sich zum Fürsprecher der Steuerhinterzieher macht.