Der Kündigungsschutz bleibt!

Beitrag für das BayernInfo

Beim Thema Arbeitnehmerrechte hat sich die SPD im Koalitionsvertrag fast vollständig durchgesetzt: Die Tarifautonomie bleibt, die Mitbestimmung und das Betriebsverfassungsgesetz werden nicht angetastet, der Geltungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes wird ausgeweitet. Nur beim Kündigungsschutz mussten wir der Union ein Zugeständnis machen: Bei Neueinstellung soll im Arbeitsvertrag zukünftig eine Probezeit von bis zu zwei Jahren vereinbart werden können. Gleichzeitig soll aber die sachgrundlose Befristung von Beschäftigungsverhältnissen auf zwei Jahre abgeschafft werden. Manche in der Union und bei den Arbeitgeberverbänden meinen nun, dass diese Veränderungen im Ergebnis sogar eine Verbesserung des Schutzes für die Arbeitnehmer seien.

Michael Glos und die anderen unverbesserlichen Arbeitnehmerfeinde von der CSU wollen den Koalitionsvertrag an diesem Punkt in Frage stellen. Aber daran werden sie sich die Zähne ausbeißen. Wir stehen zu unserem Wort, auch weil alle Fakten für uns sprechen. Für eine weitergehende Einschränkung des Kündigungsschutzes gibt es keinen Anlass:

Deutscher Arbeitsmarkt ist flexibel

Jedes Jahr werden in Deutschland zwischen 3,5 und 4,5 Millionen Arbeitsverhältnisse aufgelöst und ähnlich viele neu abgeschlossen – damit wird jedes Jahr eines von zehn bestehenden Arbeitsverhältnissen aufgelöst. Die Fluktuation auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist hoch, auch bei den Kleinbetrieben, die mit der Beschäftigtenzahl knapp über dem Schwellenwert für den Kündigungsschutz liegen. Von einem zu starren Arbeitsmarkt kann keine Rede sein.

Nur etwa jede zehnte Kündigung durch den Arbeitgeber landet vor den Arbeitsgerichten. In vielen Fällen sind Formfehler der Arbeitgeber die Ursache, die meisten Verfahren enden mit einem Vergleich, Auseinandersetzungen über mehrere Instanzen sind äußerst selten. Die Behauptung, dass die geltenden Kündigungsschutzregelungen zu unnötigen Rechtsstreitigkeiten und zu einer Überlastung der Gerichte führen, gehört ins Reich der Märchen.

Schließlich noch das beliebteste Argument gegen die Rechte der Arbeitnehmer: Weniger Kündigungsschutz schafft angeblich mehr Arbeitsplätze. Auch diese Behauptung ist längst empirisch widerlegt. Es gibt im internationalen Vergleich keinen Zusammenhang zwischen den Regelungen zum Kündigungsschutz und der Höhe der Arbeitslosigkeit. Auch die verschiedenen Einschränkungen, die es in der Vergangenheit in Deutschland bereits gab, haben nie die damit verbundenen Beschäftigungshoffungen erfüllt. In einem Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung über die Lockerung des Kündigungsschutzes 1996 unter Kohl und die Verbesserung des Schutzes 1999 unter rot-grün heißt es: „Die Variation der Schwellenwerte im deutschen Kündigungsrecht hat weder die Zahl der Einstellungen noch die Zahl der Kündigungen messbar verändert. Deshalb kann ein signifikanter Einfluss auf das Beschäftigungsniveau bzw. die Arbeitslosigkeit nicht nachgewiesen werden.“

Kündigungsschutz sichert Nachfrage

Arbeitnehmer brauchen Sicherheit, um mit den Arbeitgebern auf Augenhöhe zu verhandeln. Der Kündigungsschutz stärkt das Wachstum: Nur die Sicherheit des Arbeitsplatzes ermöglicht Arbeitnehmern, mehr Geld auszugeben und die Nachfrage anzukurbeln. Wer Angst um seinen Arbeitsplatz hat, kauft kein neues Auto, baut kein Haus – und verschiebt vielleicht sogar die Familiengründung auf später.

Deshalb steht im Koalitionsvertrag, dass es darum geht, „die Schutzfunktion des Kündigungsschutzes für bestehende Arbeitsverhältnisse nachhaltig zu sichern.“ Diese Vereinbarung gilt. Wir sind auch deshalb in diese Koalition gegangen, um in der Regierung die Arbeitnehmerrechte zu verteidigen. Franz Müntefering hat in dieser Woche ein klares Signal gesetzt: Die Union muss aufhören, die Vereinbarungen in Frage zu stellen, sonst gilt auch unser Zugeständnis nicht mehr. Merkel und Westerwelle haben die Wahl verloren – also gibt es auch keine schwarz-gelbe Politik.