Alternativmodell zur Pendlerpauschale

Beitrag für BayernInfo

Die im Steueränderungsgesetz 2007 vorgeschlagene Regelung zur Kürzung der Pendlerpauschale durch Nichtberücksichtigung der ersten 20 Entfernungskilometer wirft einige gravierende Probleme auf. Dazu gehören vor allem die deutliche steuerliche Mehrbelastung der Pendler, die Verfassungsproblematik und mögliche Folgewirkungen im Arbeits- und Sozialrecht durch die Durchsetzung des Werkstorprinzips. Notwenig ist deshalb eine andere Lösung, die das vorgesehene Konsolidierungsvolumen von 2,5 Milliarden Euro erbringt, eine gerechte Verteilung der steuerlichen Mehrbelastungen erreicht und den Schwerpunkt auf den Abbau ungerechtfertigter Subventionen legt, tatsächliche Aufwendungen aber weiterhin steuerlich berücksichtigt.

25 Cent ab dem ersten Kilometer

Die bayerische SPD-Landesgruppe hat ein Alternativ-Modell vorgelegt, das diese Kriterien erfüllt und aus drei Elementen besteht:

  • Die Pendlerpauschale sollte zukünftig ab dem 1. Kilometer einheitlich 25 Cent betragen. Damit werden die verfassungsrechtlichen Bedenken ausgeräumt und die Lasten gerechter verteilt.
  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag sollte zukünftig 400 Euro betragen. Tatsächlich entstandene Werbungskosten werden weiterhin voll berücksichtigt. Der Umfang der Subventionswirkung der Arbeitnehmerpauschale wird jedoch deutlich gesenkt.
  • Die Bemessungsgrundlage der pauschalen Besteuerung von privat genutzten Dienstwagen wird von 1,0 auf 1,2 Prozent des Listenpreises pro Monat angehoben. Damit wird die steuerliche Privilegierung dieser Form der Vergütung abgebaut.

Insgesamt führt dieses Alternativkonzept dazu, dass im Verhältnis zum vorliegenden Gesetzentwurf echte Subventionen abgebaut werden, die Anerkennung tatsächlicher Kosten erhalten bleibt und mehr Steuergerechtigkeit hergestellt wird.

Pendler ab 20 Kilometer profitieren

Wenn man die Auswirkungen unseres Modells mit dem Regierungsentwurf und dem Wahlprogramm der Union vergleicht, zeigt sich der Vorzug dieser Alternative:

  • Das von der Union im Wahlkampf propagierte Modell hätte die Fernpendler drastisch belastet, weil alle Entfernungen über 50 Kilometer nicht mehr berücksichtig worden wären.
  • Das von Model des Steueränderungsgesetzes 2007 belastet die „Normalpendler“ zwischen 20 und 60 Kilometern am stärksten
  • Das Alternativmodell bedeutet vorwiegend für Nichtpendler ohne sonstige Werbungskosten eine etwas höhere Belastung als bisher. Allerdings wurden sie bisher über den Arbeitnehmerpauschbetrag am stärksten subventioniert

Die Entscheidung über das Steueränderungsgesetz fällt in der nächsten Woche. Die Landesgruppe wird, kämpfen um im letzten Moment noch eine Korrektur durchzusetzen. Die CSU-Landesgruppe verweigert sich in dieser Frage weiterhin einer Zusammenarbeit zu Gunsten der bayerischen Arbeitnehmer.