Konsolidieren – Investieren – Entlasten – zur aktuellen Steuerdiskussion
Aktuell geistern die unterschiedlichsten Steuersenkungsmodelle der CSU und der FDP durch die Medien. Beide versuchen sich darin zu überbieten, Wahlgeschenke in Milliardenhöhe (jeweils geschätzt: 28 bis 30 Milliarden Euro) zu versprechen, ohne allerdings – dies wäre ja auch sehr schmerzhaft – konkret zu sagen, woher diese Summe kommen soll.
1.)Die Steuersenkungspartei an sich ist die SPD, die im Jahre 1998 einen Einkommenssteuertarif vorgefunden hat, welcher mit 25,9 % begann und 53 % (Spitzensteuersatz) endete. In einer Kraftanstrengung ohne gleichen sind durch die Steuerreform 2000 die parallelen Steuerentlastungsgesetze, die Familienförderungsgesetze und das Alterseinkünftegesetz die Menschen in unserem Lande um 59 Milliarden Euro entlastet worden. Ein solches Steuerentlastungspaket hat es zuvor noch nie gegeben.
Fazit: Jeder, der aktuell von möglichen Steuersenkungen spricht, muss sich daher fragen lassen, wieso die FDP und die CDU/CSU überhaupt in den 90er Jahren es zu einem Eingangssteuersatz von 25,9 % haben kommen lassen.
2.)Das verfügbare Durchschnittseinkommen eines Arbeitnehmers betrug im Kalenderjahr 1998 exakt 24.704,00 Euro. Auf dieses Einkommen zahlte der Arbeitnehmer (ledig) 4.628,00 Euro an Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag = 18,7 %. Derselbe Arbeitnehmer erzielt im Kalenderjahr 2008 27.811,00 Euro; auf diesen Betrag zahlt er 4.102,00 Euro an Steuern und Soli = 14,7 %. Ist dieser Arbeitnehmer verheiratet, hat er im Kalenderjahr 1998 auf seinen damaligen Lohn 6,5 % an Steuern gezahlt und zahlt im Kalenderjahr 2008 nur noch 3,6 % an Steuern.
Fazit: Steuersenkungen helfen den Menschen umso weniger, je geringer Ihr Einkommen ist.
3.)Von dieser Steuerbelastung zu unterscheiden ist die Belastung mit Sozialabgaben, welche sich für jeden Arbeitnehmer in den letzten Jahren zwischen 21,1 bzw. 19,5 % seiner Einkünfte bewegt hat. Oder anders ausgedrückt: Die alleinstehende Verkäuferin mit 20.000,00 Euro Jahresbrutto zahlt mehr als 3.900,00 Euro an Sozialabgaben und rund 2.000,00 Euro Steuern im Jahr. Der verheiratete Arbeitnehmer (Alleinverdiener) mit 35.000,00 Euro Jahresbruttoverdienst zahlt demgemäß 6.900,00 Euro an Sozialabgaben, während die Steuerlast 3.114,00 Euro ausmacht. Ein Einkommensmillionär zahlt 43,3 % an Steuern, seine Sozialabgabenlast hingegen beläuft sich angesichts der Beitragsbemessungsgrenzen bei Renten- und Krankenversicherung nur auf 1,1 %!
Dies zeigt eindeutig:
Will man Menschen im mittleren und unteren Einkommensbereich helfen, sind die Sozialabgaben ein weit größeres Problem als die Steuerbelastung. Ihre Absenkung hat daher Priorität.
4.)Unser Ziel ist es daher, im Laufe des nächsten Jahrzehnts wieder unter die 36 % an Sozialabgaben zu kommen, die wir vor der Politik der sozialen Verschiebebahnhöfe von Helmut Kohl hatten. Für die Krankenschwester mit einem monatlichen Einkommen von 2.500,00 Euro bedeutet dies eine Entlastung von 600,00 Euro im Jahr, mithin eine Entlastung von 10 % ihrer bisherigen Sozialabgaben. Zum Vergleich: Ein Spitzenverdiener würde um weniger als 0,1 % hiervon profitieren. Zu dem von CSU und FDP behaupteten Entlastungsspielraum nach der jüngsten Steuerschätzung ist folgendes zu sagen:
5.) Nach dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2008 ergeben sich für den Zeitraum 2008 bis 2011 nach gegenwärtiger Einschätzung gegenüber dem geltenden Finanzplan Mehreinnahmen von insgesamt etwa 10 Milliarden Euro. In diese Berechnungen ist noch nicht eingegangen die Umsetzung eines Verfassungsgerichtsurteils zur steuerlichen Abziehbarkeit von Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Umsetzung wird dazu führen, dass sich die Einnahmen des Bundes um mindestens fünf Milliarden Euro jährlich reduzieren. Ausgabenwirksame Entscheidungen, zu denen wir ausdrücklich stehen, wie die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst, die Aussetzung des Riester-Faktors, die Erhöhung des Kinderzuschlages etc. führen zu weiteren Mehrbelastungen in Höhe von etwa 10 Milliarden Euro.
Fazit: Wer angesichts einer solchen Situation Spielräume von mehr als 90 Milliarden Euro sieht, hat den Blick für die Realität verloren.
Abschließend noch zwei Sätze zum Unterschied zwischen „Steuerlast“ und „Steuersatz“. Beide sind nicht identisch.
Zum Beispiel: Bei einem monatlichen Brutto-Einkommen von rund 4.000,00 Euro und 13 Monatsgehältern erreicht ein Lediger zwar für jeden zusätzlich verdienten Euro einen Steuersatz von 42 %. Seine Steuerlast – also die Summe, die er an Steuern zu zahlen hat – beträgt lediglich 12.240 Euro, also 23,5 %.
Grund: Jeder Steuerpflichtige hat – egal wie viel er verdient – einen Grundfeibetrag von 7.664,00 Euro und beginnt sodann, seine Steuerzahlungen mit 15 % um ab einem zu versteuernden Einkommen von 52.152,00 Euro als Lediger – bzw. der doppelten Summe als Verheirateter – dann auf jeden Euro nach Erreichen dieser Summe 42 % Einkommensteuer zu zahlen.