Bessere Förderung von Kindern notwendig
Neubemessung der Regelsätze und mehr Teilhabe von Kindern:
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsicherung vom 9. Februar 2010 bleibt weit hinter den verfassungsrechtlichen, sozial- und bildungspolitischen Erfordernissen zurück. Frau von der Leyen hat wertvolle Zeit verstreichen lassen. Statt die Chance zu nutzen und gemeinsam mit den Ländern und Kommunen ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Armut und zur Sicherstellung von Teilhabe von Kindern zu schaffen, hat sie im Alleingang einen völlig unzureichenden Gesetzentwurf vorgelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat klare Vorgaben zur Ermittlung der Regelsätze gemacht. Diese sind im Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht annähernd berücksichtigt. Auch die Vorschläge der Bundesregierung für mehr Teilhabe von Kindern bleiben weit hinter den Anforderungen zurück.
Die SPD stimmt diesem Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form nicht zu – weder im Bundestag noch im Bundesrat. Im anstehenden Gesetzgebungsverfahren werden wir in den Verhandlungen mit der Bundesregierung vier Ziele verfolgen:
1. Das Teilhabepaket soll mehr Kinder als bisher geplant zugute kommen
Kinder von Geringverdienenden müssen gleichermaßen unterstützt werden. Auch sie sollen ein Mittagessen bekommen und die Möglichkeit erhalten, in den Sportverein oder die Musikschule zu gehen. Deshalb fordern wir die Ausweitung des Teilhabepakets auch auf Kinder von Wohngeldempfängern (140.000 Kinder zusätzlich).
Die Hilfen sollen direkt bei den Kindern ankommen. Die Umsetzung soll von den Kommunen organisiert und vom Bund finanziert werden.
2. Bundesmittel für ein Programm Schulsozialarbeit
Nur mit einer bedarfsdeckenden Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur vor Ort kann die Teilhabe aller Kinder sichergestellt werden. Vor allem der flächendeckende Ausbau der Schulsozialarbeit ist ein geeignetes Instrument, um die Bildungsteilhabe und soziokulturelle Teilhabe zu unterstützen. Denn SchulsozialarbeiterInnen kennen die Kinder und ihre Familien und ihren individuellen Unterstützungsbedarf aus dem täglichen Erleben. Wir wollen zur Sicherung eines einheitlichen Mindeststandards – ergänzend zum Gesetzentwurf – eine bedarfsgerechte Versorgung mit Schulsozialarbeit, mindestens an jeder Schule ein/e Schulsozialarbeiter/in etablieren (derzeit rund 34.000 allgemeinbildende und 9.000 berufsbildende Schulen). Die Kosten in Höhe von rund 2 Mrd. Euro im Jahr werden überwiegend vom Bund getragen. Zur besseren Bewältigung der notwendigen Ausbaukosten erfolgt der weitere Ausbau schrittweise bis 2015.
3. Verfassungskonforme Regelsätze
Wir wollen eine saubere Berechnungsgrundlage für die Regelsätze und fordern deshalb die Bundesregierung auf, auf Basis der unteren 20 Prozent der Einkommen von Menschen, die vom Lohn ihrer Arbeit leben, den Regelsatz zu berechnen. Um die Ausgabepositionen „Tabak und Alkohol“ methodisch korrekt auszuschließen, muss die gesamte Referenzgruppe um die Haushalte bereinigt werden, die Ausgaben hierfür getätigt haben.
Die derzeitig verwendeten Daten zur Berechnung des Kinderregelsatzes sind nicht geeignet, um die Bedarfe von Kindern abzubilden. Deshalb fordern wir einen ExpertInnenkreis, der bereits die Daten der EVS 2008 überprüfen muss und darüber hinaus Vorschläge für eine sachgerechte Ermittlung der Kinderregelsätze vorlegen soll. Die bisher ermittelten Regelsätze müssen einer Plausibilitätskontrolle unterworfen und gegebenenfalls angepasst werden.
4. Bedürftigkeit vermeiden: Ausweitung der Mindestlöhne, Verbesserung bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik
Das oberste Ziel ist und bleibt, arbeitslosen Menschen den Weg in Existenz sichernde sozialversicherungspflichtige Arbeit zu eröffnen und damit Bedürftigkeit zu vermeiden. Deshalb lehnen wir die Kürzungen der Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik durch die Bundesregierung ab und setzen uns für die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns ein. Die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU zum 1. Mai 2011 und auch die von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung der Zuverdienstmöglichkeiten sind zusätzliche Argumente für einen gesetzlichen Mindestlohn. Auf jeden Fall müssen weitere Branchen durch Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz vor Lohndumping und Schmutzkonkurrenz geschützt werden.
Quelle: SPD-Bundestagsfraktion, Stand: 06.12.2010