Rente mit 67 aussetzen

Der Bundestag hat am 02.12.2010 über den Bericht der Bundesregierung zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre debattiert. Dieser Bericht geht zurück auf die von der SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzte Überprüfungsklausel: „Vom Jahr 2008 an hat die Bundesregierung alle vier Jahre den gesetzgebenden Körperschaften über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu berichten und eine Einschätzung darüber abzugeben, ob zur langfristigen Dämpfung des Beitragssatzanstiegs (…) eine Anhebung der Regelaltersgrenze erforderlich und unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer vertretbar erscheint“ (§ 154 Absatz 4 SGB VI).

Die SPD hat diese Überprüfungsklausel immer ernst genommen. Es muss zunächst dafür gesorgt werden, dass ältere Menschen auch tatsächlich entsprechende Arbeitsmöglichkeiten haben, weil anderenfalls die Rente mit 67 auf eine Rentenkürzung hinausläuft. Neben besseren Chancen auf dem Arbeitsmarkt muss es in Zukunft flexiblere Regelungen beim Renteneintritt geben. Angesichts der Tatsache, dass die Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Altersgruppe 60 bis 65 Jahre im Jahr 2009 nur bei 23,4% lag, sind die Voraussetzungen für einen Einstieg in die Rente mit 67 nicht gegeben.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert deshalb die Bundesregierung auf, den Einstieg in die Rente mit 67 auszusetzen (Bundestagsdrucksache 17/3995, PDF 201KB).

Eine endgültige Entscheidung über die Einführung der Rente mit 67 wird erst im Frühjahr 2011 getroffen.