Thema Steuerhinterziehung
Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung:
Steuerhinterziehung ist eine Straftat. Nach geltendem Recht verzichtet der deutsche Staat allerdings auf eine Bestrafung, soweit der Täter der Finanzbehörde vor der Entdeckung der Steuerhinterziehung von sich aus nachträglich die zutreffenden Besteuerungsgrundlagen mitteilt und die verkürzten Steuern entrichtet. Die Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte haben gezeigt, dass diese Regelung in der Abgabenordnung (AO) keinen Rückgang der Steuerhinterziehung bewirkt, sondern letztlich nur den Täter vor Bestrafung bewahrt. Dies verletzt zunehmend das Rechtsempfinden der steuerehrlichen Bürgerinnen und Bürger, zumal Täter selbst in Fällen langjähriger und gravierender Steuerverkürzung bei Selbstanzeige straffrei werden. Die schwarz-gelbe Koalition ist auch bei diesem Thema zerrissen. Seit dem Erwerb von Daten aus der Schweiz über mutmaßliche Steuerstraftäter gibt es mehr als 13.000 Selbstanzeigen. Das Meinungsbild reicht vom Vorschlag, den Datenkauf gesetzlich zu verbieten, bis zur Forderung nach Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige. Während der Bundesfinanzminister die geltende Regelung der AO verteidigt, fordern Finanzpolitiker der Unionsfraktion dessen Verschärfung. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf die notwendige Konsequenz ziehen. Der Staat darf sich nicht weiterhin damit begnügen, hinterzogene Steuern verspätet zu erhalten. Ziel unseres Gesetzentwurfes, den wir diese Woche abschließend beraten, ist die Aufhebung des § 371 AO, wodurch künftig die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung entfallen würde.
Instrumente zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung nutzen und ausbauen:
Ergänzend zu unserem Gesetzentwurf zur Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige (s.o.) fordern wir mit dem vorliegenden Antrag die Bundesregierung auf, die früheren Anstrengungen zur Bekämpfung der inländischen sowie der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung fortzusetzen. Wir weisen den Bundesfinanzminister und die Landesregierungen auf ihre Verantwortung für einen gleichmäßigen Vollzug der Steuergesetze in Deutschland hin. Die Bundesregierung soll sich für eine weitere Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten einsetzen. Über die Durchsetzung des OECE-Standards hinaus ist ein umfassender automatischer Informationsaustausch anzustreben. Die erzielten Fortschritte bei der Bekämpfung von Steuerflucht und -hinterziehung dürfen nicht durch bilaterale Amnestievereinbarungen, wie sie die schwarz-gelbe Bundesregierung aktuell mit der Schweiz anstrebt, konterkariert werden. Beim Vollzug der Steuergesetze ist das in den letzten Jahren verbesserte und erweiterte Instrumentarium zur Eindämmung der Steuerkriminalität konsequent zu nutzen. Die Regierungen und Parlamente der Länder werden aufgefordert, den langjährigen Trend zum Personalabbau in den Finanzverwaltungen umzukehren. Ungeachtet dessen liegt die Letztverantwortung für eine gleichmäßige Besteuerung in Deutschland beim Bundesfinanzminister.
Quelle: SPD-Bundestagsfraktion, 22.02.2011