Quotenregelung gesetzlich festschreiben

Damit mehr Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen vertreten sind, bedarf es gesetzlicher Regelungen. Denn Deutschland hat erhebliche Defizite bei der Gleichstellung von Frauen in der Privatwirtschaft. So stagniert der Anteil von Frauen in Führungspositionen auf niedrigem Niveau. Die im Juli 2001 getroffene Freiwillige Vereinbarung der Bundesregierung mit den Spitzenverbänden der Privatwirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern hat keine nennenswerten Fortschritte erbracht. Im Gegenteil, nach fast 10 Jahren müssen wir feststellen: Freiwilligkeit führt nicht zu mehr Gleichberechtigung. Nach wie vor sind Aufsichtsräte und Vorstände von Aktiengesellschaften fest in der Hand von Männern. Umso unverständlicher ist es, dass die Bundesregierung am Prinzip der Freiwilligkeit festhält. Damit sich an dieser Situation etwas ändert, bedarf es gesetzlicher Regelungen zur Einführung einer Quote von mindestens 40 Prozent für Aufsichtsräte und Vorstände, so wie sie schon mehrere europäische Länder beschlossen haben. Die Umsetzung der Quotenregelung für die Aufsichtsräte durch die Einführung einer Stichtagsregelung ist spätestens für das Jahr 2015 gesetzlich zu verankern. Es muss eine Regelung getroffen werden, dass neben dem bzw. der Vorstandsvorsitzenden jeweils ein Stellvertreter dem anderen Geschlecht angehören muss. Die Ausgestaltung der Quotenregelung muss dabei bei Aufsichtsräten sowohl die Anteilseignerseite wie die Arbeitnehmerseite betreffen und die Regelung der Quote für die Vorstände muss in gesetzlich festgelegten Schritten erfolgen. Entsprechende Sanktionsregelungen bei Nichteinhaltung sind vorzusehen.

Quelle: SPD-Bundestagsfraktion, 22.02.2011.