Freiwilligendienste stärken – aber richtig!

Im Zuge der Aussetzung des Wehr- und Zivildienstes will Schwarz-Gelb einen so genannten Bundesfreiwilligendienst einführen. Richtig ist, den nicht mehr zeitgemäßen Zivildienst auszusetzen. Doch was die zuständige Ministerin Kristina Schröder vorgelegt hat, schafft teure Doppelstrukturen, die die bestehenden Freiwilligendienste schwächen. Union und FDP wollen keine gesellschaftliche Debatte über die Aussetzung der Wehrpflicht und die Zukunft des freiwilligen Engagements. Sie handeln kurzatmig, planlos, ziellos. Dabei geht es hier um die Lebenspläne junger Menschen, die bereit sind, etwas für die Gesellschaft zu tun. Wir wollen die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in den Mittelpunkt rücken. Vor allem müssen die bereits bestehenden Jugendfreiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ), aber auch die internationalen Freiwilligendienste „weltwärts“ und „kulturweit“ ausgebaut und attraktiver werden. Wir brauchen sie mehr denn je.

Jugendfreiwilligendienste – Baustein unserer Engagementpolitik

Eine lebendige Demokratie braucht bürgerschaftliches Engagement – für eine solidarische Bürgergesellschaft, in der Bürgerinnen und Bürger Verantwortung füreinander übernehmen und gesellschaftlichen Zusammenhalt schaffen. Mit unserer Engagementpolitik verfolgen wir als SPD-Bundestagsfraktion das Ziel, die aktive Bürgergesellschaft zu stärken und zu fördern. Im Zentrum stehen die Menschen, die sich engagieren, freiwillig für andere da sind und dafür nichts erwarten außer Anerkennung.

Freiwilligendienste sind eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements. Sie dienen sowohl dem gesellschaftlichen Engagement als auch der persönlichen Bildung der Freiwilligen. Die Weiterentwicklung der Freiwilligendienste ist seit Jahren zentraler Baustein unserer Engagementpolitik.

Die Palette der Freiwilligendienste reicht vom Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) bis hin zu Freiwilligendiensten im Ausland, u.a. „weltwärts“ und „kulturweit“. Momentan gibt es rund 40.000 Plätze für Freiwillige im FSJ und FÖJ, von denen rund 25.000 vom Bund gefördert werden. Die Nachfrage nach Plätzen übersteigt seit Jahren das Angebot deutlich, obwohl das Angebot an Plätzen – auch aufgrund des Einsatzes der SPD – deutlich erhöht wurde.

Die Jugendfreiwilligendienste werden von zivilgesellschaftlichen Trägern angeboten, organisiert und zu einem großen Teil finanziert. An der Finanzierung beteiligen sich außerdem einige Länder, die Einsatzstellen und der Bund. Der Bund zahlt eine Pauschale für pädagogische Begleitung (zur Zeit 100 € pro FSJler, 153 € für FÖJler für pädagogische Begleitung pro Monat).

Als SPD haben wir in unserer Regierungsverantwortung erheblich dazu beigetragen, Freiwilligendienste zu fördern:
- Noch Rot-Grün hat dafür gesorgt, dass ein Freiwilligendienst anstelle eines Zivildienstes absolviert werden kann (§ 14c Bundeszivildienstgesetz).
- Die große Koalition hat 2008 mit dem Gesetz zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste einen gemeinsamen gesetzlichen Rahmen für FSJ und FÖJ geschaffen, indem Bildung gestärkt und die Zeitstruktur flexibilisiert wurde.
- Mit „weltwärts“ (BMZ, seit 2008) und „kulturweit“ (AA, seit 2009) haben wir in den letzten Jahren weitere Freiwilligendienstprogramme mit internationalem Bezug initiiert.
- Wir haben also mehr finanzielle Mittel eingesetzt, die Anzahl der Plätze ausgeweitet, die Einsatzfelder erweitert, die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessert und neue Freiwilligendienste im Ausland eingeführt.
In der aktuellen Debatte zur Zukunft von Wehr- und Zivildienst haben wir von Anfang an gefordert, die Zäsur durch die Aussetzung des Zivildienstes als Chance zum Ausbau der Jugendfreiwilligendienste zu nutzen.

Was Schwarz-Gelb plant – der Bundesfreiwilligendienst

Die Bundesregierung plant, als Ersatz für den Zivildienst einen sog. Bundesfreiwilligendienst einzuführen. Dieser neue Dienst soll zum 1. Juli 2011 beginnen und rund 35.000 Menschen pro Jahr die Möglichkeit zu gemeinnützigem Einsatz bieten.

- Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Männer und Frauen einen freiwilligen und gemeinwohlorientierten Dienst in den bisher von Zivildienstleistenden besetzten Plätzen und Bereichen leisten können. Zudem sollen die Einsatzbereiche zum Beispiel auf Sport, Integration, Kultur und Bildung erweitert werden. Die Dienstzeit soll 6 bis 18 Monate dauern (in Ausnahmen 24 Monate). Die Regierung plant, den Dienst für alle Altersgruppen zu öffnen, sofern die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist.

- Die Organisation des Dienstes wird nach dem Willen der Regierung dem Bundesamt für Zivildienst zugeordnet, das zukünftig Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben heißen soll. Laut Gesetzentwurf sollen die Freiwilligen „unterstützende, zusätzliche Tätigkeiten“ verrichten und keine hauptamtlichen Kräfte ersetzen. Für ihren Einsatz sollen sie ein Taschengeld erhalten.

- Die jährlichen Kosten für den Bundesfreiwilligendienst werden von der Regierung auf 234 Millionen Euro beziffert. Die Kosten für die Abwicklung des bisherigen Zivildienstes und den Aufbau des Bundesfreiwilligendienstes sollen mit den 474 Millionen Euro gedeckt werden, die im laufenden Haushaltsjahr für den Zivildienst eingeplant waren.

Was wir kritisieren – bürokratische Doppelstrukturen

Der Zivildienst als Pflichtdienst verliert durch die Aussetzung der Wehrpflicht seine rechtliche Grundlage und ist darüber hinaus nicht mehr zeitgemäß. Deshalb ist die Umwandlung der Pflichtdienste in ein anderes System der Freiwilligkeit richtig und notwendig. Das von Ministerin Schröder zunächst unter dem Namen eines „freiwilligen Zivildienstes“ vorgeschlagene Modell eines staatlich organisierten „Bundesfreiwilligendienstes“ haben wir allerdings von Anfang an abgelehnt. Aus unserer Sicht stellt ein solcher Dienst den Grundsatz der Nachrangigkeit von staatlichem gegenüber gesellschaftlichem Engagement in Frage. Er schafft teure und überflüssige Doppelstrukturen und kann letztlich die bestehenden Freiwilligendienste in ihrer Existenz gefährden, was die Zivilgesellschaft schwächen würde.

Verunsicherung statt Gesamtkonzept

Die Bundesregierung hat es versäumt, eine gesellschaftliche Debatte über die Aussetzung der Wehrpflicht und des Zivildienstes anzustoßen, in einen engen Dialog mit der Zivilgesellschaft zu treten und einen breiten Konsens über die Reform zu erzielen.

- Ein Gesamtkonzept fehlt. Notwendig wäre ein Gesamtkonzept für die Zeit nach dem Zivildienst, das die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements – und insbesondere der bestehenden Jugendfreiwilligendienste – ins Zentrum rückt. Ebenso müsste ein solches Konzept auch das Ziel verfolgen, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze im sozialen Bereich zu fördern. Der Bundesfreiwilligendienst darf kein neuer Dienst für „billige“ Arbeitskräfte werden und muss arbeitsmarktneutral gestaltet werden.

- Verunsicherung verbreitet. Die Bundesregierung hat im Laufe des letzten Jahres mehrere unterschiedliche Konzepte nacheinander vorgelegt (Verkürzung des Zivildienstes, freiwillige Verlängerung des Zivildienstes, Aussetzung des Zivildienstes, freiwilliger Zivildienst) und damit zu erheblicher Verunsicherung sowohl bei den jungen Menschen als auch bei den Einsatzstellen beigetragen. Eine sorgfältige Vorbereitung findet nicht statt. Die Übergangsfrist für den Systemwechsel ist zu kurz.

Doppelstruktur schafft Freiwillige erster und zweiter Klasse

Kern unserer Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibt die Schaffung teurer und bürokratischer Doppelstrukturen sowie einer Konkurrenzsituation zwischen verschiedenen Formen von Freiwilligendiensten.

- Chancen für die Jugendfreiwilligendienste vertan. Mit den bestehenden Jugendfreiwilligendiensten FSJ und FÖJ hält die Zivilgesellschaft erfolgreiche und seit Jahrzehnten entwickelte Angebote bereit, die sich bei jungen Männern und Frauen hoher Beliebtheit erfreuen. Durch die Aussetzung des Zivildienstes ergab sich die große Chance, die frei werdenden Mittel in den Ausbau und die qualitative Weiterentwicklung der Jungendfreiwilligendienste zu investieren. Diese Chance hat die Bundesregierung vertan. Stattdessen birgt der Bundesfreiwilligendienst das Risiko, die erfolgreichen Jugendfreiwilligendienste zu verdrängen.

- Finanzierung der Jugendfreiwilligendienste auf Drängen der SPD gesichert. Immerhin haben wir in der bisherigen Debatte erreicht, dass die Finanzierung des neuen Bundesfreiwilligendienstes nicht zu Lasten der Bundesmittel für die bestehenden Freiwilligendiensten gehen soll. Die Bundesregierung hat zugesagt, dass die Einführung des neuen Dienstes sogar mit einer höheren Bundesförderung für die pädagogische Begleitung (200 Euro pro Platz; für besonders Förderungsbedürftige 250 Euro pro Platz) im FSJ und FÖJ einhergehen soll. Außerdem wurde von der Bundesregierung zugesagt, dass zukünftig alle Plätze im FSJ/FÖJ vom Bund gefördert werden sollen. Die Bundesregierung steht in der Pflicht, diese Zusagen auch tatsächlich einzulösen.

- Risiko einer Verdrängung der Jugendfreiwilligendienste bleibt. Die Gefahr einer Konkurrenzsituation zwischen den unterschiedlichen Rechtsformen von Freiwilligendiensten bleibt weiter bestehen. So soll der Bundesfreiwilligendienst nach den Plänen der Bundesregierung beispielsweise mit monatlich 550 Euro/Platz bezuschusst werden (pädagogische Begleitung, Taschengeld, Sozialversicherung). Dadurch entsteht die Gefahr einer „Zweiklassengesellschaft“ unter den Freiwilligen. Das Kindergeld, das im Bundesfreiwilligendienst nicht wie im FSJ/FÖJ bis zum 25. Lebensjahr, sondern nur bis zur Volljährigkeit gezahlt werden soll, kann die Differenz nicht ausgleichen. Vor allem müsste schon aus ordnungspolitischen Gründen auch im Bundesfreiwilligendienst das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr gezahlt werden – mit der Folge, dass im FSJ/FÖJ eine noch größere Attraktivitätslücke geschlossen werden müsste. Zwar versichert die Bundesregierung, dass die Schaffung von Plätzen im Bundesfreiwilligendienst unmittelbar an die Bereitstellung von FSJ/FÖJ-Plätzen gekoppelt werden soll (Tandem-Modell), eine solide finanzielle und rechtliche Grundlage ist im Gesetzentwurf bislang aber nicht festgeschrieben. Wir fordern, Fehlanreize im Bundesfreiwilligendienst zu vermeiden, die den neuen Dienst für Freiwillige und Einsatzstellen attraktiver machen und das FSJ/FÖJ mittel- oder langfristig verdrängen könnten.

Ausgestaltung wird den Bedürfnissen der Freiwilligen nicht gerecht

- Altersoffene Gestaltung. Die Ausgestaltung des neuen Dienstes wird den unterschiedlichen Anforderungen zwischen jüngeren und älteren Freiwilligen nicht gerecht. Erfahrungen aus den Bundesprogrammen „Generationsübergreifende Freiwilligendienste“ und „Freiwilligendienste aller Generationen“ haben gezeigt, dass die Bedürfnisse von Menschen verschiedener Altersgruppen unterschiedlich sind. Das gilt etwa für die Aufgabenprofile in den Einsatzstellen oder auch für die pädagogische Begleitung. Junge Menschen benötigen andere Seminarinhalte als ältere. Außerdem gibt es unterschiedliche Anforderungen bei der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird diesen Unterschieden nicht gerecht. Statt der Einbeziehung aller Altersgruppen in den Bundesfreiwilligendienst bedarf es eines eigenständigen Konzepts des Bundes zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements für Ältere wie im „Freiwilligendienst aller Generationen“.

- Freiwilligendienst mit Pflichtdienststruktur. Der Gesetzentwurf der Koalition sieht vor, dass das Vertragsverhältnis (analog zum bisherigen Zivildienst) zwischen dem Freiwilligen und dem künftigen Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zustande kommen soll. Da aber Freiwilligendienste seit jeher aus der Mitte der Zivilgesellschaft heraus organisiert werden, fordern wir, die Träger verbindlich in die Vertragsgestaltung einzubeziehen. Ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in einem Freiwilligendienst wird der Lebenswirklichkeit junger Menschen nicht gerecht.

Was wir fordern – Jugendfreiwilligendienste stärken

Mit unserem Entschließungsantrag zum schwarz-gelben Gesetzentwurf greifen wir diese Kritikpunkte auf und fordern von der Bundesregierung unter anderem,
- dafür Sorge zu tragen, dass keine unterschiedlichen Rechtsformen von Freiwilligendiensten entstehen, die zu einer Konkurrenzsituation führen und die Jugendfreiwilligendienste FSJ/FÖJ verdrängen können;
- die Auswirkungen auf die bereits bestehenden Jugendfreiwilligendienste zu untersuchen und ein erstes Ergebnis noch in dieser Legislaturperiode vorzulegen;
- ein eigenständiges Konzept des Bundes zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements für Ältere zu prüfen, in dem die gewonnenen Erkenntnisse aus dem Bundesprogramm Freiwilligendienste aller Generationen einfließen.

Außerdem fordern wir erneut, die bestehenden Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ auszubauen und weiterzuentwickeln und dafür die finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen dauerhaft zu schaffen. Hierzu soll die Bundesregierung ein Konzept zur Stärkung der Freiwilligendienste insgesamt vorlegen und mit den Ländern abstimmen.

Wir fordern, die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Jugendfreiwilligendienste weiterzuentwickeln und auszubauen, um die Jugendfreiwilligendienste als Bildungs- und Lernorte für junge Menschen auch zukünftig attraktiv zu gestalten:

- Mehr Plätze im FSJ/FÖJ. Wir wollen jedem jungen Menschen die Möglichkeit geben, einen Jugend-freiwilligendienst zu absolvieren. Dafür müssen die Platzzahlen entsprechend erhöht werden.

- Neue Zielgruppen ansprechen. Wir wollen insbesondere mehr junge Menschen mit bildungsferner sozialer Herkunft sowie Jugendliche mit Migrationshintergrund erreichen. Damit verbunden sind auch Anforderungen an eine intensivere pädagogische Begleitung und die Notwendigkeit einer entsprechenden Anpassung der Förderpauschalen.

- Anerkennung und Wertschätzung der Freiwilligen stärken, Attraktivität der Freiwilligendienste erhöhen. Wir wollen den jungen Menschen neue, zusätzliche Angebote machen, mit denen wir ihrem Engagement zu einer stärkeren Anerkennung verhelfen. Dazu können etwa gehören: Bestätigung des Engagements in Form von Kompetenznachweisen, Bonusregelungen beim Zugang zu weiterführenden Bildungseinrichtungen (Wartesemester), BAföG-Vergünstigungen (z.B. Darlehensteilerlass), Einführung eines Freiwilligendiensteausweises (Vergünstigungen bei ÖPNV, Kulturangeboten etc.), verbesserte Lern- und Bildungsangebote im Dienst sowie die bessere Anrechenbarkeit von Dienstzeiten (z.B. als Pflichtpraktika für künftige Ausbildungen im selben Tätigkeitsbereich).

- Unbürokratische Vermeidung von Umsatzsteuerpflicht ermöglichen. 2006 haben Bund und Länder übereinstimmend festgestellt, dass die Vermittlung eines Freiwilligen durch den Träger umsatzsteuerrechtlich als Personalgestellung an die Einsatzstelle zu beurteilen ist. Im Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten wurde ein Weg aufgezeigt, wie die Umsatzsteuerpflicht vermieden werden kann. Es hat sich herausgestellt, dass diese Lösung gerade für kleine Einsatzstellen nicht optimal ist. Im Sinne der Klarheit und Rechtssicherheit sollten die Regeln überprüft werden.

- Jugendfreiwilligendienstestatusgesetz einführen. Das Gesetz soll unter anderem mehr Transparenz für Freiwillige und Träger schaffen, die Anerkennung der Jugendfreiwilligendienste stärken, einheitliche Zuständigkeiten festlegen, den sozialversicherungsrechtlichen Status von Freiwilligen und Mindeststandards für die Freiwilligendienste regeln sowie deren Arbeitsmarktneutralität festschreiben.

Quelle: SPD-Bundestagsfraktion, 22.03.2011.