Korruption im Gesundheitswesen bekämpfen
Durch Korruption, Abrechnungsbetrug und Falschabrechnung gehen der gesetzlichen Krankenversicherung jedes Jahr zwischen 5 und 18 Milliarden Euro verloren. Diesen Missstand will die SPD-Fraktion künftig wirksamer bekämpfen und hat dazu einen Antrag (Drucksache 17/3685) vorgelegt.
Neben dem finanziellen Schaden drohen den Patientinnen und Patienten jedoch zum Teil lebensgefährliche Nachteile bei der Behandlung, wenn z. B. für die Auswahl einer Krebstherapie nicht die medizinischen Erfordernisse den Ausschlag geben, sondern mögliche Schmiergeldzahlungen an den behandelnden Arzt. Derzeit ist in der staatsanwaltschaftlichen Praxis und in der juristischen Literatur höchst umstritten, ob sich niedergelassene Vertragsärzte wegen Korruptionshandlungen strafbar machen können. Ebenso gibt es keine Vorschrift, die eine Sanktionierung von Falschabrechnungen durch Krankenhäuser möglich macht. Vielen Ermittlungsbehörden fehlt das Spezialwissen zur Verfolgung von entsprechendem Fehlverhalten im Gesundheitswesen.
Die SPD hat bereits in der letzten Wahlperiode einen Vorstoß unternommen, um der Korruption im Gesundheitswesen entgegenzutreten. Die Union hat sich dem jedoch mit nicht nachvollziehbaren Begründungen widersetzt.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung u.a. zu folgenden Maßnahmen auf:
• Durch ergänzende Regelungen im Strafgesetzbuch ist sicher zu stellen, dass Korruptionshandlungen niedergelassener Vertragsärzte Straftatbestände darstellen.
• Mit entsprechenden gesetzlichen Regelungen ist zu gewährleisten, dass systematische Falschabrechnungen von Krankenhäusern mit spürbaren Sanktionen geahndet werden.
• Auf Länderebene sollten besonders qualifizierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Ermittlungsgruppen bei der Kriminalpolizei zur Verfolgung von Korruption im Gesundheitswesen errichtet werden.
• Es wird ein besonderer, auf sozialversicherungsrechtliche Sachverhalte abzielender Straftatbestand geschaffen, der neben dem Vermögen die besondere Stellung der gesetzlichen Krankenversicherung und der Patientinnen und Patienten schützt.
• Die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten sollen als Profit-Center innerhalb der sie tragenden Organisationen verankert werden, damit der erwünschte personelle Ausbau nicht durch die von der Koalition geplante Deckelung der Verwaltungskosten der Krankenkassen verhindert wird.