Real Estate Investment Trusts (REITs)
Mit dem Thema REITs habe ich mich schwerpunktmässig im Jahr 2006 und 2007 befasst. REITs beschränken sich auf den Erwerb, Unterhalt und die Vermietung oder Verpachtung von Immobilien. Die Erlöse des REIT werden nicht versteuert, im Gegenzug müssen die Gewinne fast vollständig an die Anteilseigner ausgeschüttet und von diesen versteuert werden.
Die konservativen und liberalen Kräfte wollten nur allzu gerne Wohnimmobilien mit in das REIT-G aufnehmen und den Wohnraum von vielen MieterInnen in Deutschland den freien Kräften des Marktes und dem Shareholder-Value überlassen. Gegen diese Bestrebungen konnte sich die SPD erfolgreich wehren und Wohnimmobilien dürfen von REITs nicht erworben werden.
Aus haushaltspolitischer Sicht sind REITs trotzdem noch kritisch zu betrachten. Zusammen mit meinen Abgeordnetenkollegen Ortwin Runde und Nina Hauer haben wir uns mit den steuerlichen Auswirkungen auseinandergesetzt. Investoren aus dem Ausland kommt die fehlende Besteuerung auf Unternehmenseite zugute, da sie lediglich die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen festgelten Quellensteuersätze aufbringen müssen.
Hier verzichtet der Staat auf Geld, welches mit inländischen Vermögen erwirtschaftet wird, zugunsten von ausländischen Heuschrecken.
Zusammen mit meinen Abgeordnetenkollegen Ortwin Runde und Nina Hauer befasst haben wir uns kritisch mit den steuerlichen Auswirkungen auseinandergesetzt.
Mehr zum Thema REIT auf Wikipedia:
Real Estate Investment Trust (REIT).