In den letzten Wochen gab es eine Vielzahl von kritischen Berichten über das ab 1. April 2005 mögliche so genannte Kontenabrufverfahren. Dahinter steckt eine Kampagne des Bundes der Steuerzahler und anderer Interessierter, die sich zum Sprachrohr der Steuerhinterzieher machen. Die Initiatoren sind mit dramatischen Formulierungen nicht zimperlich: von Bespitzelung ist die Rede, von Stasi und Orwell.
Mit der Realität hat das alles nichts zu tun. Wirklich betroffen ist von den Neuregelungen nämlich nur eine kleine Minderheit: Besserverdienende, die es mit der Versteuerung ihrer Kapitaleinkünfte nicht so genau nehmen. Mit anderen Worten: Kriminelle Steuerhinterzieher.
Das Kontenabrufverfahren ist keine Versuch, den „gläsernen Steuerbürger“ zu schaffen, sondern ein notwendiger Beitrag zur Herstellung von Steuergerechtigkeit. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass die Finanzverwaltung allein auf die Bereitschaft des Steuerpflichtigen angewiesen ist, seine Einnahmen ehrlich und ordnungsgemäß zu erklären. Im Fall der Besteuerung von Kapitaleinkünften hat die Finanzverwaltung bis heute keine ausreichenden Mittel, um die Angaben des Steuerpflichtigen zu überprüfen. Kontrollmitteilungen der Kreditinstitute an die Finanzämter, wie sie zum Beispiel in den USA üblich sind, hat die
Bundesratsmehrheit blockiert.
Um die Diskussion zu versachlichen, sind die wichtigsten Inforationen zum Kontenabrufverfahren sind hier zusammengestellt.