Deutschlandweite Gedenkfeier für die Verstorbenen in der Corona-Pandemie Am Sonntag, 18. April 2021 richtet Bundespräsident Steinmeier die zentrale Gedenkfeier für die in der Corona-Pandemie Verstorbenen aus. Die Veranstaltung findet um 13:00 Uhr im Konzerthaus Berlin am Gendarmenmarkt statt. Das ZDF überträgt die Gedenkfeier live, weitere Informationen finden Sie hier.
Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am 22.03.2021: Hier finden Sie die Beschlüsse im Wortlaut als PDF-Datei. Update 24.03.2021: Die unter Punkt 4 in den Beschlüssen festgelegte "Oster-Ruhe" wurde von Kanzlerin Merkel wieder zurückgenommen (Quelle).
Es gilt weiterhin der am 03.03 vereinbarte Fünf-Stufen-Plan für mögliche Lockerungen:
Für die Ausgestaltung und Verabschiedung der final gültigen Maßnahmen sind die Bundesländer zuständig: Da die Regelungen im Einzelfall abweichen können, informieren Sie sich bitte auf den zuständigen Behördenseiten. Die Regelungen für meine Heimat Bayern und eventuelle Sonderregelungen in meinem Wahlkreis finden Sie im entsprechenden Abschnitt (Punkt 3) dieses Beitrags.
Ergebnisse des Impfgesprächs von Bund und Ländern am 19.03.2021: Hier finden Sie die vereinbarten Regelungen. Beschlossen wurde unter Anderem der Einbezug der Hausarztpraxen in das Coronavirus-Impfkonzept ab dem 05.04.2021.
Gesetz Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen: Am 04.03.2021 hat der Deutsche Bundestag die Neuauflage des Gesetzes verabschiedet. Unter anderem werden zukünftig nicht mehr nur die Inzidenzzahlen als Grundlage für die Verhängung von Maßnahmen herangezogen, die Verdienstausfall-Entschädigung für Eltern wird verbessert und der Pflegeschutzschirm verlängert. Weiter Änderungen und das Gesetz im Wortlaut finden Sie hier. Darüber hinaus hat der Bundestag die epidemische Lage nationaler Tragweite um weitere drei Monate bis Ende Juni 2021 verlängert, weitere Informationen und die Begründung sind hier hinterlegt.
Sozialschutzpaket III: Am 26.02.2021 ist das Sozialschutzpaket III verabschiedet worden. Es enthält neben weiteren Regelungen u.a. die Verlängerung des erleichterten Zugangs zur Grundsicherung bis zum 31.12.2021 und eine Unterstützung von 150 Euro für Erwachsene in der Grundsicherung. Alle Informationen zum Sozialschutzpaket III gibt es hier. Im ebenfalls am 26.02 verabschiedeten dritten Corona-Steuerhilfegesetz ist ein weiterer Kinderbonus in Höhe von 150 Euro je Kind enthalten.
Neue Impfverordnung: Am 24.02.2021 ist die neue Impfverordnung in Kraft getreten. Unter anderem ist die Impf-Reihenfolge angepasst und um eine höhere Priorisierung für Lehrkräfte erweitert worden. Das Bundesgesundheitsministerium hat hier eine FAQ zur neuen Impfverordnung und zur Impfung generell veröffentlicht.
Impfgipfel am 01.02.2021: Am 01.02.2021 traf sich Kanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsident/-innen und verschiedenen Vertreter/-innen der Pharmaindustrie zum "Impfgipfel". Hier finden Sie die Ergebnisse des Treffens.
Neuregelung zum Kinderkrankengeld Corona: In der zweiten Kalenderwoche 2021 wurde die Neuregelung durch Regierung, Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Die Anzahl der Kinderkrankentage, die genommen werden können, verdoppelt sich: Auf 20 Tage, für Alleinerziehende auf 40 Tage. Darüber hinaus kann das Kinderkrankengeld nun auch beantragt werden, wenn das Kind nicht krank ist, sondern bedingt durch die Corona-Maßnahmen Zuhause betreut werden muss. Das Bundesgesundheitsministerium hat hier die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt, hier finden Sie eine Musterbescheinigung zur Beantragung des Kinderkrankengeldes - für die Beantragung reicht die Bescheinigung der Betreuungseinrichtung aus, dass das Kind die Einrichtung wegen der Corona-Maßnahmen nicht besuchen kann. Die Kinderkrankentage können rückwirkend zum 05.01.2021 beantragt werden.
Das neue Infektionsschutzgesetz: Am 18. November 2020 hat der Deutsche Bundestag das neue Infektionsschutzgesetz (Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite) verabschiedet. Das Gesetz wurde vorab in der Öffentlichkeit stark diskutiert und es wurden viele Fake News darüber verbreitet. In einer Facebook Live-Online-Veranstaltung habe ich das Gesetz vorgestellt und Fragen dazu beantwortet, hier finden Sie ein kurzes Statement und den Link zur Videoaufzeichnung. Die SPD-Bundestagsfraktion hat eine FAQ zum Gesetz veröffentlicht, welche die wichtigsten Fragen und Kritikpunkte am Gesetz zusammenfasst und beantwortet.
CORONA-WARN-APP DER BUNDESREGIERUNG: Seit dem 16. Juni kann die Corona-Warn-App der Bundesregierung installiert werden. Die App hilft dabei, Kontakte zu Infizierten im Nachhinein nachvollziehen und damit schnell reagieren zu können. So leistet die App zusätzlich zu Mundschutzpflicht und Abstandsgebot einen wichtigen Teilbeitrag zur Pandemiebekämpfung. Die Nutzung der App ist freiwillig und datenschutzrechtlich unbedenklich. Informationen und Links zum Download der App finden Sie auf der offiziellen Webseite der Bundesregierung zur Corona-Warn-App. Bei einer roten Warnung der App, sprich: einem längeren Kontakt zu einem Infizierten können sich betroffene seit KW 42 kostenfrei testen lassen.
SCHUTZSCHIRM und SOZIALSCHUTZ-PAKET I & II, NOVEMBERHILFEN/DEZEMBERHILFEN, ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III (chronologisch): Am 25.03 hat der Bundestag ein Maßnahmenpaket verabschiedet. Der Bundesrat hat am 27.03 die Maßnahmen ohne Änderungen beschlossen. Es ist wichtig und richtig, dass die Bundesregierung alle Generationen und Betroffenen mit in den Blick nimmt und dabei hilft, die Auswirkungen der Krise für alle abzumildern. Dafür werden Neuschulden in Höhe von 156 Milliarden Euro gemacht! Informationen zum Schutzschild gibt es hier, die Maßnahmen des Sozialschutz-Pakets finden Sie hier im Kurzüberblick. Am 27.04.2020 hat die Bundesregierung eine Zwischenbilanz zu den Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie und zur Bewältigung ihrer Folgen veröffentlicht. Im Dokument finden Sie die Ziele der Maßnahmen sowie aktuelle Kennzahlen und die Maßnahmen im Überblick zusammengefasst. Am 14.05.2020 hat die Bundesregierung mit dem neuen Infektionsschutzgesetz (Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite) sowie dem Sozialschutzpaket II weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie verabschiedet. Das Corona-Konjunkturpaket beinhaltet unter anderem mehr Geld für Familien und Kommunen, Entlastungen beim Strompreis und eine Senkung der Mehrwertsteuer. NOVEMBERHILFEN: Am 05. November hat der Bundestag ein zusätzliches Maßnahmenpaket mit einem Volumen von 10 Milliarden Euro verabschiedet, um die Auswirkungen der Schließungen ab dem 02. November für Unternehmen, Kulturschaffende, Soloselbstständige und die Gastronomie abzumildern. Da der Lockdown Light in den Dezember hinein verlängert wurde, werden die Finanzhilfen mit den DEZEMBERHILFEN ausgeweitet. Die ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III ergänzt die Hilfemaßnahmen für die oben genannten Antragsberechtigten und wird zusätzlich um eine Hilfe für Schauspieler/-innen ergänzt. Informationen und eine FAQ zu allen Hilfen finden Sie hier im Überblick.
Detaillierte Informationen zu einzelnen Maßnahmen und Ressorts finden Sie in nachfolgender Auflistung:
Hier kommen Sie direkt zu den weiteren Beiträgen unserer Corona-Informationen:
Stand: 16. April 2021