Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Antrag Für einen neuen Infrastrukturkonsens vorgelegt. Florian Pronold erläuterte in seiner Rede im Deutschen Bundestag die Notwendigkeit, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in die Planungen einzubinden.

Deutschland braucht eine leistungsfähige Infrastruktur, um weiterhin wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Dazu sind Investitionen in Verkehrswege sowie Energie- und Telekommunikationsnetze und deren zügiger Ausbau notwendig. So, wie die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger heute gestaltet ist, verzögert sie oft die Realisierung von Großprojekten. Wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger wirklich mitbestimmen können und nicht erst ihre Rechte einklagen müssen. Die Mitsprache muss früh einsetzen und verbindlich sein. Die Planungsprozesse sollen damit gleichzeitig transparent sein und beschleunigt, die Entscheidungen rechtssicher gemacht werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion arbeitet an einem neuen Infrastrukturkonsens in einem offenen Dialog mit Verbänden, Bürgerinitiativen und Wissenschaftlern in Fachforen und im Internet. Ein neues Konzept zur Bürgerbeteiligung haben wir bereits im Dezember 2011 verabschiedet. Das scheint beim Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer hektische Aktivitäten ausgelöst zu heben, denn rechtzeitig zur heutigen Plenardebatte legt er ein „Handbuch für ein gute Bürgerbeteiligung“ vor und will es im Dialog über das Internet mit Interesseierten erörtern. Eine echte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auf Aufenhöhe ist aber nicht vorgesehen. Die SPD fordert hingegen konkrete Schritte, um ein „mehr Demokratie“ in die staatlichen Planungsprozesse zu bringen: Künftig sollen Bürgerinnen und Bürger bereits mitentscheiden, welche Infrastruktur unser Land braucht. Sie sollen bereits mitreden, wenn eine Trasse geplant und die Dimensionierung des Projekts festgelegt wird. Ein Bürgeranwalt soll eingesetzt werden, der die Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen der Beteiligung berät und auf die Einhaltung der Beteiligungsrechte achtet. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung muss verpflichtend werden, und zwar nicht nur aller Betroffenen, sondern auch aller Interessierten. So sieht Beteiligung auf Augenhöhe aus.