Video | Florian Pronold: »Die Diäten und ihre Entwicklung«

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Die Diäten – das Gehalt eines Abgeordneten

Die Entschädigung für Abgeordnete ist kein Geheimnis, sondern gesetzlich geregelt. In Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes heißt es zur Bezahlung der Bundestagsabgeordneten: »Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. […] Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.« Das betreffende Bundesgesetz ist das Abgeordnetengesetz, das die Leistungen an die Bundestagsabgeordneten festlegt.

Seit 1977 sind die durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland und die Vergütungen im öffentlichen Dienst stärker gestiegen als die Abgeordnetendiäten. Eine Reformkommission aus unabhängigen Expert/-innen hat 2013 vorgeschlagen, die Höhe der Abgeordnetendiäten an dem Verdienst von Bundesrichter/-innen zu orientieren und die Diäten zukünftig in Höhe der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung von Arbeitnehmer/-innen zu erhöhen. Seit 2016 wird dies praktiziert. Das kann zum Beispiel auch dazu führen, dass die Diäten sinken, wenn die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung des Vorjahres negativ verläuft. Dies war in 2021 der Fall, da durch die Coronavirus-Krise und Maßnahmen wie z.B. die Kurzarbeit die Gehälter gesunken sind.

Bundestagsabgeordnete erhalten eine zu versteuernde Abgeordnetenentschädigung (auch »Diäten« genannt) von derzeit monatlich 10.012,89 € brutto (Stand 1.7.2021), das sind 120.154,68 € im Jahr. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, ein dreizehntes Monatsgehalt oder ähnliches gibt es nicht.

Dieser Betrag stellt das Einkommen aus der Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter dar. Brutto ist aber nicht gleich netto. Wie jeder Bürger und jede Bürgerin zahlt ein Abgeordneter genauso Einkommenssteuer und ggf. Kirchensteuer und wir zahlen den Solidaritätszuschlag. Auch Beiträge zur Krankenversicherung sind aus den »Diäten« zu bestreiten.

Hinzu kommen noch weitere erhebliche Ausgaben, die auf das Bundestagsmandat zurückgehen und ebenfalls aus den Diäten zu bestreiten sind. Verpflichtend für einen SPD-Bundestagsabgeordneten sind z.B. die Mandatsträgerabgaben an die verschiedenen Gliederungen der Partei.

Entwicklung der Diäten

Immer wenn im Bundestag die Diäten erhöht werden, führt das zu großen öffentlichen Diskussionen. Die häufigen Nullrunden für Abgeordnete finden dagegen kaum ein öffentliches Echo – Bei vielen Bürgerinnen und Bürgern ist dadurch der Eindruck entstanden, dass die Bezüge von Abgeordneten stärker steigen als Löhne und Gehälter von Arbeitnehmer/-innen. Das Gegenteil ist der Fall. Seit 2016 steigen (oder sinken) die Diäten im selben Verhältnis, wie die durchschnittlichen Löhne und Gehälter von Arbeitnehmer/-innen. Die Bundestagsabgeordneten haben darüber hinaus seit 1977 fünfzehn Mal auf Diätenerhöhungen verzichtet.

Entwicklung der Abgeordnetendiäten

seit 1977 im Vergleich zu ausgewählten Branchen

Diese Grafik dokumentiert bis zum Jahr 2019, dass die Bruttolöhne und -gehälter stärker gestiegen sind, als die Einkommen von Abgeordneten (Quelle: Statistisches Bundesamt 2021).

Entwicklung der Abgeordneten­diäten ab dem Jahr 1977

Die Tabelle zeigt die Entwicklung der Abgeordnetendiäten ab dem Jahr 1977. In der Spalte ›Diäten‹ wird die monatliche Abgeordnetenentschädigung bis 2001 in DM und zusätzlich in Klammern in Euro und ab dem Jahr 2002 in Euro angegeben. Die Spalte ›Erhöhung‹ gibt die prozentuale Steigerung zum Vorjahr wieder.

Jahr Diäten Erhöhung
1977 7.500 DM (3.834,69 €)
1978 7.500 DM (3.834,69 €) Nullrunde
1979 7.500 DM (3.834,69 €) Nullrunde
1980 7.500 DM (3.834,69 €) Nullrunde
1981 7.500 DM (3.834,69 €) Nullrunde
1982 7.500 DM (3.834,69 €) Nullrunde
1983 7.820 DM (3.998,30 €) 4,3 %
1984 8.000 DM (4.090,34 €) 2,3 %
1985 8.224 DM (4.204,86 €) 2,8 %
1986 8.445 DM (4.317,86 €) 2,7 %
1987 8.729 DM (4.463,07 €) 3,4 %
1988 9.013 DM (4.608,27 €) 3,3 %
1989 9.221 DM (4.714,62 €) 2,3 %
1990 9.664 DM (4.941,12 €) 4,8 %
1991 10.128 DM (5.178,36 €) 4,8 %
1992 10.366 DM (5.300,05 €) 2,3 %
1993 10.366 DM (5.300,05 €) Nullrunde
1994 10.366 DM (5.300,05 €) Nullrunde
1995 11.300 DM (5.777,60 €) 9,0 %
1996 11.300 DM (5.777,60 €) Nullrunde
1997 11.825 DM (6.046,03 €) 4,6 %
1998 12.350 DM (6.314,45 €) 4,4 %
1999 12.875 DM (6.582,88 €) 4,3 %
2000 12.953 DM (6.622,76 €) 0,6 %
2001 13.200 DM (6.749,05 €) 1,9 %
2002 6.878 € 1,9 %
2003 7.009 € 1,9 %
2004 7.009 € Nullrunde
2005 7.009 € Nullrunde
2006 7.009 € Nullrunde
2007 7.009 € Nullrunde
2008 7.339 € 4,7 %
2009 7.668 € 4,5 %
2010 7.668 € Nullrunde
2011 7.668 € Nullrunde
2012 7.938 € 3,5 %
2013 8.252 € 3,9 %
2014 8.667 € 5,0 %
2015 9.082 € 4,8 %
2016 9.327 € 2,7 %
2017 9.542 € 2,3 %
2018 9.780 € 2,5 %
2019 10.083 € 3,1 %
2020 10.083 € Nullrunde
2021 10.013 € -0,7 %