Deutschland ist eines der wenigen Länder, in dem die Bestechung von Abgeordneten nicht strafbar ist. Die SPD unternimmt im Bundestag einen Vorstoß zur Bekämpfung der Bestechung von Abgeordneten. Ziel ist es, durch eine genaue und juristisch einwandfreie Regelung, den Tatbestand der Abgeordnetenbestechung endlich so zu definieren, dass Korruptionsbekämpfung effektiv möglich wird. Bislang war dieser Tatbestand nur in Form eines direkten Ämterkaufes strafbar, da nur in diesem Fall eine tatsächliche Rechtsverletzung (Freiheit des Mandates) vorlag. Durch die Neufassung des Korruptionsbegriffes, als Ausführung bzw. Unterlassung einer konkreten Handlung im Zusammenhang mit dem Mandat, welche durch die Annahme oder das Versprechen von Vorteilen durch Dritte beeinflusst wird, soll Bestechung von Abgeordneten verfolgt werden können. Im SPD-Gesetzentwurf ist ein Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen. Im Umkehrschluss soll auch der Versuch, einen Mandatsträger zu bestechen, unter Strafe gestellt werden. Durch diesen SPD-Gesetzentwurf würde endlich eine elementare Lücke in der deutschen Gesetzgebung geschlossen. Bereits 2006 konstatierte der Bundesgerichtshof in einem Urteil, dass in dieser Frage dringender Handlungsbedarf besteht. Bislang scheiterte jedoch eine konsequente Umsetzung am Widerstand der Union, die bereits zu Zeiten der Großen Koalition die Verabschiedung eines Gesetzesentwurfs in dieser Frage verhinderte. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition muss nun Farbe bekennen, ob sie den Kampf gegen die Korruption aufzunehmen und so dem Bürger wieder ein Stück Vertrauen in die Politik zurückgeben will.

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