Mit einer Ausnahme-Verordnung hat das Bundesverkehrsministerium einen Feldversuch zur Erprobung von Gigalinern durchgesetzt. Die Verordnung der Bundesregierung über die Zulassung von Gigalinern auf deutschen Straßen verstößt gegen das Grundgesetz und ist deshalb nichtig. Der Alleingang der Bundesregierung missachtet Bundestag und Bundesrat. Der Verordnung der Bundesregierung über den Feldversuch fehlt die Ermächtigungsgrundlage.

Prof. Dr. Dr. Ulrich Battis beantragt deshalb mit einer Normenkontrollklage im Namen der Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beim Bundesverfassungsgericht die Aufhebung der Ausnahme-Verordnung und damit die Beendigung des Feldversuchs.

Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer hat zu Beginn seiner Amtszeit vollmundig versprochen, allen Zuwachs beim Güterfernverkehr auf die Schiene zu verlagern. Die Zulassung der Gigaliner steht dazu im krassen Widerspruch. Er hat damit das Votum der Mehrheit der Verkehrsminister der Länder missachtet und übergeht die berechtigten Ängste der Bevölkerung. 77 Prozent der Deutschen lehnen nach einer Forsa-Umfrage Gigaliner auf deutschen Straßen ab. Gigaliner erhöhen das Unfallrisiko im Straßenverkehr. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) verweist darauf, dass bereits heute an jedem fünften Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang ein LKW beteiligt ist. LKWs machen generell durch ihre Größe und Länge Überholvorgänge schwieriger. Der Zustand von Straßen und Brücken ist zu schlecht, um noch mehr Schwerverkehr aufzunehmen. Straßenkreuzungen, Bahnübergänge, Tunnel und Rastplätze an Autobahnen sind nicht auf die Riesen-LKW ausgerichtet. Die Verkehrssicherheit ist gefährdet.

Das Interesse am Feldversuch ist aber so mäßig, dass der medienwirksam geplante Start am 5. März 2012 in München mit fadenscheiniger Begründung abgesagt wurde. Er wäre zu peinlich geworden. Kommentar in der Presse: „Ramsauers Totalschaden“.

In einem Infobrief Gigaliner habe ich für die SPD-Fraktion Hintergrundinformationen zu „Gigalinern“ und dem Feldversuch zusammengestellt.

SPD-Bundestagsfraktion, 01.03.2012