Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig über das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Florian Pronold:
Bürgerbeteiligung muss verbindlich sein. Die schwarz-gelbe Landesregierung in Hessen hat die Betroffenen hintergangen, in dem sie Nachtflüge genehmigt hat, die vorher im Mediationsverfahren ausgeschlossen worden sind. Erwartungsgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das heute nicht akzeptiert: Am Flughafen Frankfurt/Main wird es künftig keine Nachtflüge mehr geben. Damit hat das Gericht das Mediationsergebnis wiederhergestellt. Bürgerbeteiligung muss ernst genommen werden, wenn ein neuer gesellschaftlicher Konsens über Infrastruktur in Deutschland erreicht werden soll.
Der Bundesverkehrsminister ist jetzt gefragt: Deutschland braucht eine nationale Planung für Passagier- und Gütertransport in der Luft. Dort müssen zuverlässig auch die Fragen der notwendigen und erforderlichen Nachtflüge ebenso wie der Lärmschutz von Anwohnern in Flughafenregionen geregelt werden.
Verkehrslärm ist zu einer großen, gesundheitsschädigenden Belastung von Anwohnerinnen und Anwohner großer Verkehrsachsen und in der Nähe von Flughäfen geworden. Es ist die Aufgabe der Politik, dafür zu sorgen, dass Verkehrswege bedarfsgerecht ausgebaut werden und gleichzeitig Bürgerinnen und Bürger vor zu großer Lärmbelastung zu schützen. Diese Aufgabe kann heute nur noch bewältigt werden, wenn die Planungen mit den Betroffenen von Anfang an diskutiert, ihre Einwände ernst genommen werden und es zu einem für alle Seiten tragbaren Ergebnis kommt. Dieses Ergebnis muss für alle verbindlich sein. Das Frankfurter Mediationsverfahren war seinerzeit vorbildlich. Dass es von der schwarz-gelben Landesregierung gebrochen wurde, hat das Vertrauen in die Politik schwer beschädigt.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat im Dezember 2011 ein Konzept für eine bessere Bürgerbeteiligung beschlossen. Wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger von Anfang an bei Infrastrukturprojekten gleichberechtigt mitentscheiden können, egal, ob es sich um Verkehrswege oder Stromtrassen handelt. Die gemeinsam getroffenen Entscheidungen werden wir rechtssicher machen. Infrastrukturausbau geht nur mit den Betroffenen, nicht gegen sie.