Zum Beschluss einer Mietrechtsänderung durch das Bundeskabinett erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Florian Pronold:
Das Bundeskabinett hat heute eine Änderung des Mietrechts beschlossen, die deutlich zu Lasten der Mieter geht. Künftig sollen bei energetischen Sanierungsmaßnahmen Mieter in den ersten drei Monaten nicht mehr das Recht haben, die Miete während der Baumaßnahmen zu mindern. Damit will die Bundesregierung für Vermieter den Anreiz schaffen, energetische Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Das ist Unsinn. Schon heute gibt es Anreiz genug. Der Vermieter darf nämlich jährlich elf Prozent der Modernisierungssumme auf die Mieter umlegen, und zwar dauerhaft. Nach neun Jahren ist die Modernisierungsmaßnahme finanziert, die Mieter zahlen weiter. Das kann im Jahr für die Mieter ein durchschnittliches Nettomonatsgehalt ausmachen.
Energetische Sanierung des Wohnungsbestands ist klimapolitisch notwendig und sie liegt insbesondere bei steigenden Energiepreisen im gemeinsamen Interesse von Vermietern und Mietern. Klimaschutz, bezahlbares Wohnen und Mieterrechte dürfen aber keine Gegensätze sein. Wir fordern deshalb eine Minderung der Umlage bei Modernisierungsmaßnahmen von elf auf neun Prozent und die Beibehaltung des sozialen Mieterschutzes.