Der SPD-Parteikonvent hat am 24.11.2012 einstimmig (bei vier Enthaltungen) ein Rentenkonzept beschlossen. Die wichtigsten Beschlüsse: Solidarrente von 850 Euro, Abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren, Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente, die Rente mit 67 bleibt ausgesetzt.

Eine Solidarrente: von 850 Euro erhält zukünftig, wer auch nach 30 Beitragsjahren und 40 Versicherungsjahren trotz einer Aufwertung von Zeiten des Niedriglohnbezugs oder langer Arbeitslosigkeit sowie einer verbesserten Berücksichtigung von Teilzeitarbeit während Kindererziehung/ Pflege unter diesem Betrag bleibt und bedürftig ist. 31% der Rentenzugänge mit 40 und mehr Versicherungsjahren erzielt unterdurchschnittliche Rentenanwartschaften. Bei 30 Beitragsjahren entspricht ein früheres Einkommen von durchgängig 2/3 des Durchschnitts eine Rente von 562 Euro.

Abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren: Ab einem Alter von 63 Jahren wird es in Zukunft möglich sein, ohne Abschläge in Rente zu gehen. Ein knappes Drittel der Neurentner könnte gegenwärtig diese Möglichkeit nutzen. Gerade für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in besonders belastenden Berufen wäre ein Renteneintritt ohne größere finanzielle Verluste geradezu eine Erlösung, weil hier nur im Ausnahmefall die Regelaltersgrenze erreicht werden kann.

Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente: Vorgesehen ist die Verbesserung der Berechnungsgrundlagen. Darüber hinaus werden die für alle vorzeitigen Rentenzugänge geltenden Abschläge bei Erwerbsminderung abgeschafft, weil hier der Rentenzugang krankheitsbedingt und nicht frei gewählt ist. Die Abschläge belasten die Renten mit durchschnittlich 77 Euro monatlich. Zusätzlich wird die Verbesserung der Zurechnungszeiten volle Erwerbsminderungsrenten im Schnitt um 45 Euro im Monat erhöhen. Erleichterte Möglichkeiten für Zusatzbeiträge an die Rentenversicherung werden dazu dienen, gerade in stark belastenden Tätigkeiten den Zeitpunkt für den Renteneintritt flexibler zu gestalten.

Die Rente mit 67 bleibt ausgesetzt: Die Anhebung des Renteneintrittsalters ist erst dann möglich, wenn die rentennahen Jahrgänge, also die 60 – 64-jährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mindestens zu 50% sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Rentenkonzept der SPD.

Weitere Informationen zur Rentenpolitik der SPD.