Zum Jahrestag der „Gigaliner“-Verordnung erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Florian Pronold:
Stell dir vor, es gibt einen „Feldversuch Lang-LKW“ und keiner nimmt teil. Dieser „Feldversuch“ hat sich als Geisterfahrt erwiesen. Vor einem Jahr, am 19. Dezember 2011, wurde die Ausnahme-Verordnung im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit können bis zu 25,25 Meter lange und 40 Tonnen schwere LKW auf ausgewählten Strecken in sieben Bundesländern fahren, d.h. nicht einmal in der Hälfte der Bundesländer.
Das Verkehrsministerium hatte mit regem Interesse seitens der Logistikbranche gerechnet. Von 400 teilnehmenden Gigalinern war die Rede. Jetzt, nach einem Jahr, haben gerade einmal 20 Speditionen insgesamt 36 Riesen-LKW angemeldet. Wie viele tatsächlich fahren, ist offen. Von Anfang an war dieser „Feldversuch“ zum Scheitern verurteilt, weil er konzeptionelle und formale Fehler aufweist.
Der konzeptionelle Fehler liegt darin, dass damit der Güterverkehr auf der Straße noch attraktiver gemacht wird. Verkehrsminister Ramsauer hatte zu Weihnachten 2009 verkündet, wenn ein Kollaps auf den Straßen vermieden werden solle, müsse der erwartete Zuwachs beim Güterverkehr „möglichst vollständig auf die Schiene” gebracht werden. Zwei Jahre später tat er genau das Gegenteil und wollte den Gütertransport auf der Straße erleichtern. Das ist eines der Beispiele für die konzeptionslose Verkehrspolitik von Peter Ramsauer.
Der formale Fehler lag darin, dass der Minister glaubte, diese weitreichende Änderung als Ausnahme-Verordnung, ohne gesetzliche Grundlage und Beteiligung des Bundestages und des Bundesrates durchsetzen zu können. Rechtsgutachten belegen das Gegenteil. Deshalb haben die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie die Länder Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg beim Bundesverfassungsgericht Normenkontrollklagen eingereicht. Mit einer Entscheidung rechnen wir Anfang des Jahres.