Das deutsch-schweizerische Steuerabkommen war ein Affront gegen die vielen ehrlichen Steuerzahler in Deutschland und ein Anschlag auf die Steuergerechtigkeit. Immer noch rechtfertigen Schäuble, Seehofer und ihre schwarz-gelben Amigos das angestrebte Steuerabkommen mit der Schweiz. Es hätte mehr Geld für Deutschland gebracht, Steuerhinterziehung wirksam bekämpft, usw. Eine Lüge wird durch Wiederholung nicht wahr. Deshalb hier Fakten statt Propaganda:

  1. Der Fall Uli Hoeneß zeigt eindringlich, dass es absolut richtig war, das Steuerabkommen mit der Schweiz im November 2012 im Bundesrat abzulehnen. Uli Hoeneß hat es klar ausgesprochen: Viele Betrüger hatten darauf gesetzt, dass Schwarz-Gelb das Abkommen im Sinne der Steuerhinterzieher durchboxt. Wäre das Abkommen in Kraft getreten, wäre konsequente und trickreiche Steuerhinterziehung systematisch gedeckt worden.

  2. Das Steuerabkommen wäre ein Schlag ins Gesicht für die vielen ehrlichen Steuerzahler in Deutschland gewesen – ein Anschlag auf die Steuergerechtigkeit und das Gebot der Gleichbehandlung.

  3. Regelfall des Abkommens wäre eine pauschale und anonyme Nachversteuerung gewesen. Dadurch wären die Fälle hoher Steuerhinterziehung, die in Deutschland mit Freiheitsstrafe bedroht wären, privilegiert worden: Millionen gespart, dem Knast entkommen. Mit einer gerechten und gleichmäßigen Besteuerung hätte dies nichts mehr zu tun gehabt. Es wäre nichts anderes als ein moderner Ablasshandel gewesen.

  4. Das Abkommen war zudem löchrig wie ein Schweizer Käse. Die Schlupflöcher wären weiterhin zahlreich geblieben: Die Zahlungsverpflichtung hätte über bestimmte Trusts und Stiftungen, vorgeschaltete Personen- und Kapitalgesellschaften, Lebensversicherungsmäntel oder durch Verlagerung der Kapitalverwaltung einer Schweizer Bank zu ihrer Niederlassung im Ausland einfach umgangen werden können. Entsprechende Modelle lagen bei den Banken schon bereit.

  5. Der Steuerhinterzieher hätte sich nach dem Abkommen die Rosinen zudem selbst herauspicken können: Er hätte monatelang Zeit gehabt, für jedes Konto oder Depot getrennt selbst zu entscheiden, ob es für ihn günstiger ist, das Vermögen pauschal und anonym oder individuell wie bei einer Selbstanzeige zu besteuern oder der Besteuerung durch Umschichtung in eine vom Abkommen nicht erfasste Anlageform ganz zu umgehen. Es ist mehr als naiv zu glauben, dass Steuerhinterzieher die für den Finanzminister günstigste Variante wählen. Es sei denn, sie haben noch mehr zu verbergen als Steuerschulden und zahlen gerne einen kleinen Obolus für das schwarz-gelbe Geschenk der Anonymität gegenüber den Steuerbehörden!

  6. Das Argument von Schwarz-Gelb, mit der Selbstanzeige würden sich Steuerhinterzieher finanziell besser stellen als mit der Pauschalbesteuerung nach dem Abkommen, führt in die Irre und ist unseriös: Welche Variante „lukrativer“ wäre, lässt sich immer nur im Einzelfall beurteilen. Es gibt Modellberechnungen, die belegen, dass gerade bei großen Steuerhinterziehungen die Pauschal-steuer günstiger gewesen wäre. Und welche Variante zum Einsatz kommt, hätte der Steuerhinterzieher entscheiden können und nicht das Finanzamt!

    Entscheidend dürfte für die Täter aber vor allem die umfassende Anonymität gegenüber dem deutschen Fiskus sein, die sie bei der Selbstanzeige nicht hätten. Mit der Selbstanzeige besteht immer auch das Risiko, die Behörden auf sich selbst erst aufmerksam zu machen und weitere Ermittlungen – wie im Fall Hoeneß – auszulösen.

  7. Unerträglich und mit Blick auf Art. 108 Abs. 2 GG auch verfassungsrechtlich höchst fragwürdig wäre es zudem gewesen, dass nach dem Abkommen die Schweizer Banken nunmehr Aufgaben der deutschen Steuerverwaltung wahrgenommen hätten. Hier hätte man den Bock zum Gärtner gemacht. Gerade die Banken waren es, die zuvor nicht selten selbst an den Hinterziehungen aktiv beteiligt waren. Die deutschen Behörden hätten keine Möglichkeiten gehabt, die „Steuerfestsetzung“ durch die Banken zu kontrollieren. Schweizer Behörden hätten dies allenfalls stichprobenartig beaufsichtigen sollen.

    Die Behauptung von Schwarz-Gelb, das Abkommen hätte zu einer „umfassenden Besteuerung aller deutscher Vermögensanlagen in der Schweiz“ geführt, ist angesichts dieser Vorgaben mit den Schweizer Banken als „verlängertem Arm der deutschen Finanzbehörden“ völlig absurd.

  8. Das Abkommen hätte dazu geführt, dass Schwarzgeld mit Zustimmung des Staates einfach weiß gewaschen worden und die Betroffenen straflos davon gekommen wären. Auch die beteiligten Berater in Banken und Steuerkanzleien wären automatisch in den Genuss dieser Amnestie gekommen.

    Mit diesem Persilschein hätten die großen Steuerhinterzieher einfach Schwarzgeld legalisieren können. Der Organisierten Kriminalität wäre die Möglichkeit eröffnet worden, sich durch billige Teillegalisierungen ihres Schwarzgeldes vor weiteren Aufdeckungen und Ermittlungen zu schützen. Dies stellt geradezu eine Einladung zur Geldwäsche dar.

    Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter hatte davor gewarnt, dass es den Tätern durch das Abkommen ermöglicht worden wäre, illegal erwirtschaftete Vermögen nach Überwinden der Landesgrenzen sicher vor Strafverfolgungsbehörden zu verbergen und im weiteren Geldwäscheprozess in den legalen Wirtschaftskreislauf zu integrieren oder weitere illegale Tätigkeiten, theoretisch einschließlich des Terrorismus, unerkannt zu finanzieren. Dies wäre – historisch einmalig – gewollt und unter Mitwirkung zweier europäischer demokratischer Rechtsstaaten erfolgt.

  9. Das Abkommen hätte zudem Steuerbetrüger mit Konten in der Schweiz besser gestellt als alle anderen, weil das Abkommen zu einer Umkehr der Beweislast geführt hätte: Während normaler-weise die Selbstanzeige nur dann von Strafe befreit, wenn alles Informationen zu den hinterzogenen Steuern vollständig angegeben worden sind, hätte das Finanzamt nun den Steueranspruch selbst korrekt und vollständig ermitteln müssen. Es gibt keinerlei stichhaltige Gründe dafür, Steuerhinterzieher mit Konten in der Schweiz strafrechtlich besser zu stellen als Steuerhinterzieher mit Schwarzgeldkonten in anderen Ländern.

  10. Das Abkommen hätte zudem verhindert, dass die deutschen Finanzbehörden überhaupt hätten weiter effektiv ermitteln können. Mit dem Abkommen sollte verboten werden, weiter Daten-CDs mit brisanten Informationen über Steuerbetrüger in der Schweiz zu erwerben und zu nutzen. Dies hätte das Risiko entdeckt zu werden, für die in der Illegalität verbleibenden Straftäter massiv gesenkt.

    Unverständlich bleibt, warum der Ankauf dieser CDs ausgeschlossen werden sollte, wenn angeblich doch alle Steuerpflichtigen durch das Abkommen alle Steuerschulden beglichen hätten.

  11. Vor allem aber: Das Abkommen hätte die europäischen Anstrengungen zu Bekämpfung von Steuerflucht, etwa mit der Revision der EU-Zinsrichtlinie konterkariert. Die zwingend erforderliche weltweite Durchsetzung des automatischen Informationsaustauschs für Besteuerungs-zwecke wäre massiv blockiert worden.

    Es ist verlogen, wenn sich die Bundesregierung nun mit einer Vorreiterrolle beim automatisierten Informationsaustausch in internationalen Verhandlungen brüstet. Beim Schweizer Steuerabkommen hat sie in kleiner Runde das genaue Gegenteil verhandelt und die diesbezüglichen internationalen Bemühungen sabotiert!

    Die weltweiten Bemühungen zur Verbesserung einer effizienten Geldwäschebekämpfung wären dadurch zudem erheblich zurückgeworfen worden.

  12. Die im Abkommen vorgesehene Kontenabfrage wäre vom Umfang her und zeitlich stark begrenzt gewesen: Eine vertraglich fixierte Geheimhaltung anstelle des automatischen Informationsaustausches wäre die Folge gewesen. Die USA haben gezeigt, dass man besser verhandeln kann als die schwarz-gelbe Bundesregierung, wenn man nur will. Amerikanische Behörden erhalten nun alle Informationen, die nötig sind, um Steuerhinterziehern beizukommen.

  13. Die Erwartungen von Schwarz-Gelb zur Höhe des Nachversteuerungsaufkommens entspringen reinem Wunschdenken. Der aufgeblasene Hoffnungswert des Bundesregierung von 10 Milliarden Euro ist eine reine Phantasiezahl. Wie sollten aus der Nachversteuerung 10 Milliarden Euro kommen, wenn die Schweizer Banken nach zunächst hartnäckiger Weigerung bereit waren, gerade mal 1,6 Milliarden Euro zu garantieren und dies von der Bundesregierung auch so akzeptiert wurde.

    Zum Vergleich: Allein in Nordrhein-Westfalen hat der Ankauf von Steuer-CDs seit 2010 zu Mehreinnahmen von mehr als 670 Millionen Euro geführt.

  14. Auch die 750 Millionen Euro, die zukünftig jedes Jahr aus den zu versteuernden Kapitalerträgen fließen sollen, sind ebenfalls völlig unrealistisch. Es müssten dann in Windeseile – nachdem selbst nach Schätzungen der Bundesregierung viel Geld abgezogen worden wäre – wieder mindestens 150 Milliarden (bei 2 % Zinsen) neu in der Schweiz angelegt werden. Warum sollte das geschehen, wenn hohe Gebühren verlangt, niedrige Zinsen bezahlt und dann auch noch behauptet wird, die Schweizer Banken würden kein unversteuertes Geld mehr annehmen?

  15. Auch die Argumente der Bundesregierung zum Thema Verjährung gehen ins Leere: Zwar entgehen dem Fiskus jährlich mehrere hundert Millionen Euro durch die Verjährung von Steuerstraftaten, schuld daran ist aber nicht das fehlende Steuerabkommen. Schuld daran sind fehlende Steuerprüfungen, schlechte Ausstattung der Steuerfahndung und zu kurze Verjährungsfristen.