Rund 3.400 junge Deutsche, die eine zweite Staatsangehörigkeit besitzen und dieses Jahr 23 Jahre alt werden, zwingt der Staat in einen Loyalitätskonflikt: Behalten sie die deutsche Staatsangehörigkeit und geben auf ihren zweiten Pass ab – oder behalten sie ihre ausländische und verlieren die deutsche Staatsbürgerschaft? Wenn sie sich nicht rechtzeitig entscheiden oder auch nur die Frist zur Rückmeldung an die Behörden versäumen, dann macht der Staat die jungen Deutschen wieder zu Ausländern.

Fast eine halbe Million deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit ausländischen Eltern werden in den nächsten 15 Jahren gezwungen, eine ihrer beiden Staatsangehörigkeiten abzugeben. Die Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht lässt ihnen keine andere Wahl als auf einen Teil ihrer Identität zu verzichten. Der Lebensrealität der jungen Menschen wird das nicht gerecht. Die Optionspflicht schadet der Integration, überfordert viele Jugendliche, belastet die Verwaltung und passt nicht zu einem modernen Staatsangehörigkeitsrecht.

Hinzu kommt: Der Optionszwang schafft ein Staatsbürgerschaftsrecht erster und zweiter Klasse: Denn schon heute werden zwei Pässe bei jeder zweiten Einbürgerung akzeptiert. Generell erlaubt ist der Doppel-Pass beispielsweise bei allen Eingebürgerten mit einer Schweizer oder einer EU-Staatsbürgerschaft.
Während Schwarz-Gelb mit der Optionspflicht an einem zentralen Integrationshemmnis festhält, wollen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die doppelte Staatsbürgerschaft zum selbstverständlichen Teil der Anerkennungskultur in der deutschen Einwanderungsgesellschaft machen. Es ist wünschenswert, dass die Menschen, die dauerhaft rechtmäßig hier leben, auch am politischen und gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt teilhaben. Deshalb fordern wir, die Optionspflicht abzuschaffen und Mehrstaatigkeit auch bei der Einbürgerung zu ermöglichen.

Material:
Kompaktinfo Doppelte Staatsbürgerschaft

Quelle: SPD-Bundestagsfraktion, Mai 2013