Auf diese Frage antwortet der Landesvorsitzende der BayernSPD, Florian Pronold, in einem Namensartikel in der aktuellen Ausgabe der Bayerischen Staatszeitung: „Die Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit ist ein zentrales Ziel des Koalitionsvertrags. Nach Mindestlohn und Tarifeinheit setzt Arbeitsministerin Andrea Nahles mit dem jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf zur Leiharbeit ein weiteres Versprechen der SPD um. Klar ist: Leiharbeit ist wichtiger Bestandteil einer zeitgemäßen Arbeitsmarktpolitik. Durch Missbrauch ist das Instrument in den letzten Jahren jedoch stark in Verruf geraten. Klare Regeln sind gefragt, die Missbrauch effektiv verhindert ohne die für viele Branchen unverzichtbare Flexibilität zu gefährden.

Die wichtigste Neuerung des vorliegenden Gesetzentwurfs ist die Einführung einer Höchstüberlassungsdauer von grundsätzlich 18 Monaten. Diese sorgt bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern endlich für Klarheit. Sie verhindert, dass Leiharbeit für Arbeitnehmer zum Dauerzustand wird. Gleichzeitig bleibt die Stärke der Leiharbeit bestehen: Sie schafft Einstiegschancen für Geringqualifizierte, Arbeitslose und Berufseinsteiger.

Arbeitgeber gewinnen endlich Rechtssicherheit. Der zeitliche Rahmen einer Überlassung ist derzeit nicht geregelt. Diese Unsicherheit hat zu einer Fehlentwicklung geführt: Leiharbeit wurde als Instrument für dauerhaftes Lohndumping missbraucht. Betriebe, die sich an faire Regeln hielten, bekamen zunehmenden Wettbewerbsdruck zu spüren. Klare Kriterien auch bei der Abgrenzung von Werkverträgen und Leiharbeitsverhältnissen garantieren einen fairen Wettbewerb.

Entscheidend ist, dass die Regelungen praxistauglich sind. Branchen, die auf Flexibilität angewiesen sind, werden auch künftig per Tarifvertrag branchengerechte Regelungen festschreiben können. Das stärkt die Tarifpartner und bewahrt die internationale Wettbewerbsfähigkeit etwa der Luftfahrtbranche.“