Heute hat sich der Bundestag in erster Lesung mit einem Entwurf für das so genannte Brennstoffemissionshandelsgesetz befasst – also der Grundlage für den sogenannten „CO2-Preis“.

Dieser stößt auf große Kritik – einigen ist er zu niedrig angesetzt, andere wiederum stellen eine CO2-Bepreisung grundsätzlich in Frage.

Mit der Gesetzesvorlage soll ein nationales Emissionshandelssystem für die Sektoren eingeführt werden, die nicht vom europäischen Emissionshandelssystem erfasst sind. Damit wird also die Grundlage für eine CO2-Bepreisung in diesen Sektoren (Wärme und Verkehr) geschaffen. Ab dem 01. Januar 2020 sollen CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel mit einem ansteigenden Preis versehen werden. Der Einstiegspreis liegt bei 10,00 Euro pro Tonne CO2. Der Preis ist niedrig angesetzt, das ist richtig. Richtig und wichtig ist aber auch, dass wir mit einem moderaten Preis beginnen, um den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft die Chance zu geben, sich auf die Umstellung einstellen zu können. Mobilität und Wohnen müssen trotz Klimaschutz bezahlbar bleiben!

Der Gesetzesvorschlag legt den CO2-Preis zudem für die kommenden Jahre fest und macht die Bepreisung so für alle planbar und verlässlich: Die klimafreundliche Alternative wird künftig günstiger, die klimaschädliche moderat, aber stetig teurer. Damit soll erreicht werden, dass bei zukünftigen Investitionen die Wahl auf ein klimaschonendes Produkt fällt.

Darüber hinaus werden alle Einnahmen aus dem CO2-Preis an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben und z.B. dafür verwendet, einen sozialen Ausgleich zu schaffen. Das soll u.a. damit erreicht werden, dass Bahnfahren und öffentlicher Nahverkehr günstiger werden, durch die Neuregelung bei der Pendlerpauschale und die Bezuschussung von klimafreundlichen Investitionen und energetischen Sanierungen.

Wichtig ist bei allem auch, den CO2-Preis nicht als alleiniges „Allheilmittel“ für einen guten Klimaschutz zu betrachten. Er ist eine Maßnahme von vielen, die insgesamt zusammenwirken, um die Klimaziele zu erreichen. Nicht zuletzt beinhaltet das Klimapaket darüber hinaus die Möglichkeit, an vielen Stellen nachzubessern und die beteiligten Behörden künftig in die Haftung nehmen zu können, falls die beschlossenen Maßnahmen nicht ausreichen.

Weitere Details zum CO2-Preis, einen Link zum Gesetzentwurf und was dieser konkret bedeutet, gibt es hier.