Mitte November 2019 bin ich zum neuen Direktor der Bundesstiftung Bauakademie gewählt worden. Dagegen gab es einen offenen Brief aus der Architekturszene. In Zeiten von Fake-News bleibe ich ein Freund von Transparenz und nachprüfbaren Fakten. Hier meine Stellungnahme:
Die Verfasser des offenen Briefes haben den Ausschreibungstext unvollständig zitiert, eine unzutreffende Aufgabenstellung der Bundesstiftung Bauakademie zu Grunde gelegt, falsche Eindrücke erweckt und falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt. Nur so gelingt es ihnen, einen vermeintlichen Skandal zu konstruieren. Mehr noch: Die Verfasser des Briefes verleiten dadurch alle Unterzeichnerinnen und Unterzeichner zu juristisch angreifbaren Falschbehauptungen. Die Unterzeichner/-innen gefährden ihr eigenes Renommée, wenn sie öffentlich Behauptungen aufstellen, ohne sie wohl selbst überprüft zu haben.
Bei Facebook, Twitter und von Journalisten/-innen wurde ich gefragt, wie ich zu dieser Bewertung komme. Deshalb setze ich mich für jeden und jede nachprüfbar mit dem Teil des Briefes auseinander, der sich mit dem Anforderungsprofil des Direktors der Bauakademie und meiner Person befasst. Der ZEIT-Journalist Peter Dausend hat in dem Artikel „Es empört sich so leicht“ die problematische Geisteshaltung, die aus dem Brief spricht, aufgezeigt, die sich gegen „einen aus der Politik“ richtet. Nachzulesen unter: https://www.zeit.de/kultur/2020-01/bauakademie-berlin-florian-pronold-direktor-architekten-protest Deswegen muss ich an dieser Stelle darauf nicht eingehen.
1. Die Verfasser des offenen Briefs erwecken einen falschen Eindruck über die Aufgabenstellung der Bauakademie und das für die Themen der Bauakademie relevante Studium (Erste Anforderung aus dem Ausschreibungstext).
In der Ausschreibung heißt es wörtlich: „Die Bauakademie versteht sich als Begegnungs- und Kommunikationsplattform für das Bauen. Sie wird allen Bereichen des Bauwesens von der Architektur und Ingenieurbaukunst über Urbanistik bis hin zur Bauwirtschaft, in Handwerk und Industrie Raum bieten (…)”.
Im offenen Brief wird suggeriert, dass die Bauakademie ein „(…) Architekturzentrum als lebendiger Ort der Architekturdebatte, der Baukultur (…)“ wäre.
Somit wird ein falscher Eindruck hinsichtlich des für „die Themen der Bauakademie relevanten Studiums” erweckt. In Wahrheit ist ein Architekturstudium ebenso ein für „die Themen der Bauakademie relevantes universitäres Hochschulstudium” wie beispielsweise auch ein Studium der Urbanistik, der Geographie, der Soziologie, der Ingenieurwissenschaften oder der Rechtswissenschaften.
Aktuelle und wohl auch zukünftige Bau-, Architektur- und Stadtentwicklungsdiskurse sind tief im juristischen Kontext verwurzelt. Seit zehn Jahren habe ich mich in verschiedenen politischen Funktionen intensiv und tiefgreifend mit einem breiten Themenspektrum der zukünftigen Bauakademie beschäftigt. Als Abgeordneter und Verhandler der letzten beiden Koalitionsverträge in den Bereichen Bauen, Stadtentwicklung und Mietrecht habe ich z.B. Einfluss genommen auf die Mietpreisbremse, mietrechtliche Regelungen, die energetische Gebäudesanierung, die soziale Wohnraumförderung, die Städtebauförderung und das Städtebaurecht.
Als Baustaatssekretär habe ich diese Themen bis März 2018 verantwortet und z.B. auch die Veränderung der Baunutzungsverordnung (Stichwort „Urbanes Gebiet”) und des BauGB sowie die Veränderung des Immissionsschutzrechts (“Sportstätten”) im städtebaulichen Kontext beeinflusst. Jüngst habe ich auch als Umweltstaatssekretär an der Baulandkommission teilgenommen, die sich mit BauGB-Fragen und sozialer Bodenpolitik sowie mit Immissionsschutzrecht intensiv befasst hat.
All das sind juristische Themen, die auch in den aktuellen Debatten über Bauen, Stadtentwicklung, Nachverdichtung, Bodennutzung oder bezahlbares Wohnen wichtig sind und im zukünftigen Programm der Bauakademie eine Rolle spielen werden. Rechtswissenschaften ist also ein für die Themen der Bauakademie relevantes Studium – ebenso wie beispielsweise Urbanistik, Geographie, Soziologie, Architektur oder Ingenieurwissenschaften.
2. Die zweite Stellenanforderung lautet: „Sie sind eine in der Welt des Bauens angesehene und themenübergreifend tätige Führungspersönlichkeit; Sie kennen und gestalten nationale wie internationale Entwicklungen und Debatten im Bauwesen mit.“
Unter Punkt 1 habe ich einen Teil der Themen dargestellt, die ich als Baustaatssekretär und Abgeordneter nicht nur kenne, sondern gesetzgeberisch mitgestaltet habe. Die zweite Stellenanforderung ist erfüllt.
Für Leute, denen es auf jedes Wort in der Ausschreibung ankommt: Auch im internationalen Kontext kenne ich nicht nur Debatten, sondern war auch gestaltend tätig: z.B. zum europäischen Vergaberecht, zu den „Einheimischen-Modellen“, auch war ich involviert bei UNESCO-Weltkulturerbestätten.
Nachweislich falsch ist die Behauptung der Verfasser des Briefes, dass nicht Florian Pronold für baukulturelle Projekte im Umwelt- und Bauministerium (BMUB), sondern allein (!) der Staatssekretär Gunther Adler zuständig gewesen sei und Florian Pronold erst 2017 im Kontext der Bauakademie-Dialoge dazu in Erscheinung getreten wäre.
Im parlamentarischen Raum und bei öffentlichen Veranstaltungen habe ich selbstverständlich auch alle baukulturellen Fragen des BMUB vertreten. Während Gunther Adler sich um die Bundesstiftung Baukultur oder um die Unterstützung der „weiße(n) Stadt“ in Israel gekümmert hat, war ich als Stiftungsratsvorsitzender des Humboldt-Forums / Berliner Schloss tätig. Als Initiator und Jury-Vorsitzender des Wettbewerbs „Nationale Projekte des Städtebaus” habe ich über mehrere Jahre mehr als 300 Mio. Euro Förderungen in Kulturerbestätten, in Gedenkstätten oder in Premiumprojekte des Städtebaus verantwortet.
3. Im Ausschreibungstext wird gefordert: „Sie haben Erfahrung mit Projekten und Formaten mehrdimensionaler Kommunikation (Museen, Ausstellungen, Messen, Festivals, Konferenzen).“
Die Verfasser des Briefes erwecken in ihrem Brief den falschen Eindruck, damit sei für eine Bewerbung zwingend, „Ausstellungen kuratiert“ oder ein „Museum oder andere Ausstellungsorte geleitet“ zu haben. Erstens erwecken sie rechtlich einen falschen Eindruck: Die Bundesstiftung Bauakademie ist nach § 107, Abs 1 Nr. 3 GWB nicht an das Vergaberecht gebunden. Die Anforderungen an Bewerber sind daher als Orientierungshilfe für die Auswahl, nicht aber als harte Vergabekriterien zu sehen, ohne deren Erfüllung eine Vergabe schlechthin ausgeschlossen wäre. Zweitens nehmen sie nicht zur Kenntnis, dass in dem Text tatsächlich Erfahrung mit „Projekten und Formaten mehrdimensionaler Kommunikation“ gefordert ist. Die in Klammern aufgeführten Beispiele sind eben nur Beispiele. In über 30 Jahren meiner beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeit habe ich Erfahrungen in diesem Bereich, insbesondere mit Konferenzen, gesammelt. Ich war in der Jugend- und Erwachsenenbildung tätig, habe mich lange um Prozesse von Bürgerbeteiligung gekümmert und Großveranstaltungen organisiert und verantwortet. Das entspricht den geforderten Kriterien der Ausschreibung.
4. Von den Verfassern des Briefes wird nicht nur der Ausschreibungstext in Gänze, sondern auch das darin enthaltene Anforderungsprofil unvollständig zitiert. In diesem wird auch gefordert: „Diplomatisches Geschick, Erfahrung in der Arbeit mit politischen Gremien und Interessensgruppen (…)“
Auch diese unterschlagene Ausschreibungsbedingung erfülle ich unzweifelhaft.
Trotz allem was ich unter den Punkten 1 bis 4 nachgewiesen habe, erheben die Verfasser des Briefes eine weitere falschen Tatsachenbehauptung, nämlich dass Florian Pronold „keine einzige der geforderten fachlichen Kompetenzen“ (Hervorhebung von „einzige“ im Zitat durch den Verfasser) aufweist.
In einer Demokratie sind Meinungsäußerungen, auch scharfe, verletzende bis hin zu beleidigenden Wertungen, geschützt. Als Politiker und als Person des öffentlichen Lebens muss ich davon mehr als eine Privatperson aushalten – und das ist auch völlig in Ordnung. Wie jeder andere Mensch habe aber auch ich ein Persönlichkeitsrecht, das durch diese falschen Tatsachenbehauptungen unzulässig verletzt wird. Im Gegensatz zu einer Meinung ist eine Tatsachenbehauptung dem Wahrheitsbeweis zugänglich. Ob ich tatsächlich kein einziges (!) Kriterium der Ausschreibung erfülle oder für keine baukulturellen Fragen im Ministerium zuständig war, ist einfach zu überprüfen. Diese beiden Tatsachenbehauptungen sind falsch und justiziabel.
In einem weiteren Punkt legen die Verfasser des offenen Briefes (vielleicht auch unbewusst) einen unvollständigen Ausschreibungstext zugrunde. In der Ausschreibung, die in der FAZ erschienen ist, heißt es: „Als ideale Kandidatin (m/w/d) verfügen Sie über ein abgeschlossenes, für die Themen der Bauakademie relevantes universitäres Hochschulstudium.“ (Hervorhebung im Zitat durch den Verfasser) Im offenen Brief wird unter Bezugnahme auf DIE ZEIT der Ausschreibungstext zitiert “Als Kandidat (m/w/d) verfügen Sie über ein abgeschlossenes, für die Themen der Bauakademie relevantes universitäres Hochschulstudium.”
Nach dem weitergehenden, maßgeblichen Ausschreibungstext könnten Bewerber/-innen ausgewählt werden, die kein für die Themen der Bauakademie relevantes Hochschulstudium haben. Genau das Gegenteil versuchen aber die Verfasser des Briefes zu suggerieren und zu skandalisieren. Die Formulierung „ideale Kandidatin (m/w/d)“ belegt im Text, was ich oben rechtlich ausgeführt habe: Die Anforderungen sind als Orientierungshilfe für die Auswahl, nicht aber als harte Vergabekriterien zu sehen, ohne deren Erfüllung eine Vergabe schlechthin ausgeschlossen wäre. Für meine Person spielt das keine Rolle (s. o.), aber wenn man die Rechtsauffassung der Briefeschreiber teilt, würde gelten: Eine Journalistin oder ein Historiker, der oder die z.B. Erfahrungen mit der Leitung eines Museums oder eines Architekturzentrums haben, hätten nicht ausgewählt werden dürfen, weil er oder sie nicht über das für die Themen der Bauakademie relevante Studium verfügen würden.
Auf ein weiteres Kriterium wurde ich angesprochen. Promotion und Habilitation sind nach dem Text der Ausschreibung nur „wünschenswert“, also nicht zwingend. Beides habe ich nicht. Wenn die mir im Netz zugänglichen Quellen korrekt sind, hat auch der Kläger der vor dem Arbeitsgericht im einstweiligen Rechtsschutz erfolgreich war, weder promoviert noch sich habilitiert.
Im Netz ist nur noch der Ausschreibungstext aus der ZEIT verfügbar. Auch wenn er minimal von dem Text in der FAZ abweicht, kann daran alles überprüft werden und jeder kann sich selbst ein Bild machen. Auf diesen Text beziehen sich ja auch die Verfasserinnen und Verfasser des offenen Briefes: https://jobs.zeit.de/jobs/direktorin-m-w-i-der-bundesstiftung-bauakademie-bundesstiftung-bauakademie-ueber-kienbaum-berlin-1009956
Auch im Zeitalter von Fake-News und Empörungswellen sind für mich Fakten die Grundlage für gute Kommunikation und konstruktive Zusammenarbeit. In diesem Sinne lade ich die Unterzeichner/-innen des offenen Briefes ein, einen zukunftsgewandten Dialog über die Themen und Inhalte der Bauakademie zu führen. Getreu dem Motto von Karl Friedrich Schinkel: „Wer die Perspektive ändert, sieht die Dinge in einem ganz anderen Licht.“
gez. Florian Pronold