Im aktuellen SPIEGEL (1/2020) werden in dem Artikel „Wenn Ex-Politiker ihre Adressbücher versilbern“ unwahre Behauptungen über mich aufgestellt. Dazu stelle ich fest:
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Der Direktor der gemeinnützigen Bundesstiftung Bauakademie ist ein auf 5 Jahre befristeter Posten auf Basis der Besoldungsstufe B3. Mein derzeitiges Einkommen würde sich in etwa halbieren. Es liegt weder ein lukrativer Wechsel auf die andere Seite, noch ein „Versilbern“ meiner bisherigen Tätigkeit vor. Wenn ich die 2 Jahre bis zum Ende der Wahlperiode in meinen Ämtern verbleiben würde, entsprechen die finanziellen Ansprüche daraus ungefähr dem Einkommen aus den 5 Jahren als Direktor der Bauakademie. Seit 17 Jahren bin ich „gläserner Abgeordneter“, deshalb habe ich auch hier nichts gegen Transparenz. Mich reizt die neue Aufgabe inhaltlich. Finanziell ist es eine Verschlechterung.
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Es wird behauptet, das Kanzleramt hätte erst aus den Medien erfahren, dass ich einen neuen Job erwogen haben. Dies ist falsch. Bereits Mitte September habe ich mich an das Kanzleramt gewandt. Die Medien berichteten erst einen Monat später darüber.
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Zudem wird behauptet, dass ich den Posten selbst geschafften habe, auf den ich mich beworben habe. Auch das ist unrichtig. Wie der SPIEGEL richtig feststellt, endete meine exekutive Zuständigkeit im März 2018 mit dem Wechsel des Bauministeriums ins Innenministerium. Bis auf die Grundentscheidung eine Stiftung gründen zu wollen, sind nach meiner Kenntnis alle relevanten Entscheidungen (Gründung, Art und Ausgestaltung der Stiftung, Satzung, Ausschreibungsprozess) nach (!) Ende meiner Zuständigkeit getroffen worden.
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Ferner wird suggeriert, ich sei meine Anzeigepflicht gegenüber der Ethik-Komission zu spät nachgekommen. Auch das ist falsch. Nach § 6a Abs. 2 BMinG entsteht die Anzeigepflicht, sobald die Absicht, eine Erwerbstätigkeit oder Beschäftigung aufzunehmen, ein konkretes Stadium erreicht hat. Die Anzeige soll mindestens einen Monat vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Dem bin ich vollumfänglich nachgekommen. Bereits im September 2019 habe ich dem Kanzleramt (s.o.) meine Absicht angezeigt. Das konkrete Stadium wurde mit der Entscheidung des Stiftungsrates und dem Beginn von Vertragsverhandlungen erreicht. Daraufhin habe ich die schriftliche Anzeige mit ausführlicher Begründung erstellt. Zudem ist die Tätigkeitsaufnahme erst für den Mai 2020 vorgesehen, die Frist nach dem BMinG würde also erst Ende März 2020 enden.
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Der SPIEGEL erweckt zudem den Eindruck, ich hätte die Kriterien der Ausschreibung für den Direktor der Bauakademie nicht erfüllt. Auch das ist falsch. Das Anforderungsprofil der Ausschreibung sowie das Themenspektrum der Bauakademie sind wesentlich breiter als vom SPIEGEL dargestellt. Ein Jura-Studium erfüllt die Kriterien. Ebenso war z.B. gefordert, in der Welt des Bauens tätig zu sein und nationale und internationale Debatten mitzugestalten, sowie diplomatisches Geschick, Erfahrung mit politischen Gremien und Interessensgruppen. Die Findungskommission der Stiftung, der auch die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer und der Präsident der Bundesingenieurkammer angehörten, hat mich übrigens einstimmig aus dem engeren Bewerber/-innen-Feld ausgewählt.
Anmerkung (17.01.2020): Auf Hinweis habe ich meine Stellungnahme in Punkt 5 präzisiert. Die vorherige Formulierung des ersten Satzes war: „Der SPIEGEL behauptet außerdem, ich hätte keines der Kriterien der Ausschreibung für den Direktor der Bauakademie erfüllt.“