Die Bekämpfung des Coronavirus betrifft auch die Abfallentsorgung. Da sich mehr Menschen zu Hause aufhalten, fällt dort mehr Abfall an. Damit Restmülltonnen nicht überquellen, müssen alle auf Abfalltrennung und Abfallvermeidung achten.

Ausnahmen gelten nur, wenn infizierte Personen im Haushalt leben. Bisher sind zwar keine Fälle bekannt, bei denen sich Personen durch Berührung von Gegenständen angesteckt haben. Dennoch ist dieser Übertragungsweg nicht auszuschließen. Zum Schutze aller empfiehlt das Bundesumweltministerium folgende Vorsichtsmaßnahmen:

Für private Haushalte, in denen (wahrscheinlich) infizierte Personen in häuslicher Quarantäne leben, gilt:

  1. Neben Restmüll werden auch Verpackungsabfälle (gelber Sack), Altpapier und Biomüll über die Restmülltonne entsorgt.

  2. Sämtliche dieser Abfälle werden in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben. Einzelgegenstände wie Taschentücher werden nicht lose in Abfalltonnen geworfen.

  3. Abfallsäcke werden durch Verknoten oder Zubinden verschlossen. Spitze und scharfe Gegenstände werden in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt. Müllsäcke werden möglichst sicher verstaut, so dass vermieden werden kann, dass zum Beispiel Tiere Müllsäcke aufreißen und mit Abfall in Kontakt kommen oder dadurch Abfall verteilt wird.

  4. Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe werden nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt entsorgt.