Betriebsschließungen, geschlossene Läden, Kurzarbeit – fast jeder und jede ist von den Maßnahmen im Zuge der Corona-Krise betroffen und für viele bedeutet dies Gehaltseinbußen. Ein umfassendes Rettungspaket der Bundes- und Landesregierung soll ein Abrutschen in finanzielle Not verhindern. Sollten die Hilfen z.B. für kleine Selbstständige und Freischaffende nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, hat der Bundestag verschiedene Maßnahmen ergriffen, um diese Lücke zu schließen.
Wir haben einen schnellen und einfachen Zugang zur Grundsicherung geschaffen, für alle Bürgerinnen und Bürger, die sonst in existenzielle Not fallen: Vermögen wird bei der Antragsstellung nun nicht mehr berücksichtigt – Erspartes darf behalten werden. Auch eine Prüfung der Angemessenheit der Kosten für Wohnraum und Heizkosten ist ausgesetzt. Es soll niemand, der durch die Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist, umziehen müssen, weil die Wohnung zu groß oder zu teuer ist. Auch zu geringes Kurzarbeitergeld kann unbürokratisch aufgestockt werden. Wir hoffen alle, dass diese Unterstützung nur für wenige Monate notwendig sein wird. Deshalb muss sie einfacher und unbürokratischer sein.
Darüber hinaus profitieren alle von den neuen Regelungen im Mietrecht, die unter anderem auch die Kündigung der Wohnung ausschließen, wenn jemand wegen der Corona-Krise vorübergehend die Miete nicht bezahlen kann. Auch das Abschalten von lebensnotwendigen Leistungen wie Gas, Wasser oder Strom ist vorerst nicht möglich, wenn die Kosten durch finanzielle Engpässe nicht bezahlt werden können.
Auch diejenigen, die bereits Grundsicherung beziehen, werden nicht im Stich gelassen: Bereits bewilligte Maßnahmen, die im Zeitraum vom 31. März bis 31. August 2020 enden, werden automatisch weiterbezahlt – eine neue Antragsstellung ist nicht nötig.
Die Regelungen sind befristet und gelten vorerst für die Antragsstellung bis zum 30. Juni 2020, sie können jedoch bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden.
Auf einer Sonder-Webseite der Arbeitsagentur finden Bedürftige Informationen zur Erleichterten Antragsstellung und den aktuellen Abläufen.
Da bei den Arbeitsagenturen, Jobcenter und Familienkassen aktuell eine hohe Anzahl an Nachfragen eingehen, wurden regionale Sonderrufnummern geschaltet, diese sind auf der zentralen Webseite der Arbeitsagentur gelistet.