Diese Woche geht es im Bundestag besonders um das Thema Nachhaltigkeit. In meinem Redebeitrag im Plenum habe ich über das Kreislaufwirtschaftsgesetz gesprochen. Es ist gut, dass das Gesetz vom Bundestag verabschiedet wurde. Es trägt neben vielen anderen Bausteinen dazu bei, das große „Mosaik Nachhaltigkeit“ zu einem stimmigen und umfassenden Gesamtbild zusammenzubauen.

Das Gesetz beinhaltet drei wesentliche Änderungen:

  1. Für Unternehmen, die Produkte verkaufen, gibt es eine Obhutspflicht: Retouren von funktionierenden und intakten Produkten müssen wiederverwertet werden und dürfen nicht einfach weggeworfen werden, nur weil dies billiger ist.
  2. Hersteller und In-den-Verkehr-Bringer von Einweg-Plastikprodukten wie z.B. Coffee-ToGo-Bechern werden an den Entsorgungskosten beteiligt.
  3. Die Öffentliche Hand geht mit gutem Beispiel voran und stellt die Beschaffung auf wiederverwertbare und recycelte Produkte um.

Mit diesen Mosaiksteinen tragen wir dazu bei, um Nachhaltigkeit im wahrsten Sinne des Wortes in den Kreislauf zu führen. Alle meine Erläuterungen zum Thema finden Sie in der hier verlinkten Rede.