Immer noch stecken sich immer viel zu viele Menschen mit dem Corona-Virus an und Mediziner*innen im ganzen Land schlagen Alarm. Mit der „Bundesnotbremse“ wurden jetzt bundeseinheitliche Corona-Regeln beschlossen, mit denen die Infektionszahlen dauerhaft gesenkt werden können.
Ab einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in einem Landkreis gilt jetzt und bis zunächst Ende Juni 2021 bundeseinheitlich:
- Schülerinnen und Schüler können im Inzidenzbereich von 100-165 Wechselunterricht haben und müssen ab einer Inzidenz von 165 in den Distanzunterricht wechseln.
- Zwischen 22:00 und 05:00 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung, jedoch mit Ausnahmen wie der körperlichen Bewegung (bis 24:00 Uhr).
- „Click & Meet“ mit negativen Testergebnis ist bis zu einer Inzidenz von 150 möglich, bei einer höheren Inzidenz ist nur „Click & Collect“ erlaubt.
- Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Kulturelle Einrichtungen bleiben geschlossen mit Ausnahme von zoologischen und botanischen Gärten. Diese dürfen, da das Infektionsrisiko draußen geringer ist als in geschlossenen Räumen, unter strengen Hygienevorschriften (u.a. Einlass nur mit negativem Test) öffnen.
- Auch im Sportbereich gibt es strenge Beschränkungen. Ausnahmen hierfür gelten aber nicht nur für Berufs- und Leistungssportler, sondern auch für Kinder, die weiterhin zu fünft im Freien Sport treiben können.
- Gaststätten bleiben geschlossen, die Auslieferung von Speisen und Getränken bleibt aber zulässig.
- Körpernahe Dienstleistungen werden untersagt mit Ausnahme von Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen. Möglich bleiben auch Friseurbesuche und Fußpflege, da hierauf insbesondere ältere Menschen für die essentielle Körperpflege angewiesen sind. Hierbei muss eine FFP2-Maske getragen werden und es muss ein negatives Testergebnis vorliegen.
- Bei der Beförderung von Personen durch öffentliche Verkehrsmittel ist eine Höchstbesetzung der jeweiligen Verkehrsmittel mit der Hälfte der regulär zulässigen Fahrgastzahlen anzustreben.
- Die Zurverfügungstellung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken ist untersagt.
Außerdem werden jetzt auch die Unternehmen in die Verantwortung genommen. Homeoffice wird Pflicht – und wo das nicht möglich ist, müssen Arbeitgeber/-innen ihren Beschäftigten künftig mindestens zweimal pro Woche Tests anbieten.
Besonders wichtig ist uns, Familien in dieser belastenden Situation zu unterstützen. Deshalb erhöhen wir die Kinderkrankentage, künftig sind 30 Tage pro Kind und 60 Tage für Alleinerziehende möglich. Kinder und Jugendliche wollen wir darüber hinaus mit einem zwei Milliarden schweren Aufholpaket unterstützen, damit sie Versäumtes nachholen können, und zwar im schulischen wie im sozialen Bereich.