FAQ2021-02-22T17:14:56+01:00

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was sind Diäten und wieso bekommt ein Abgeordneter überhaupt Diäten?2021-03-05T10:41:07+01:00

Diäten sind grundsätzlich als eine Abgeordnetenentschädigung für Parlamentarier zu verstehen, also das „Gehalt“, welches ein Abgeordneter für seine Arbeit erhält.

Sie sollen die Unabhängigkeit der Abgeordneten stärken und gleichzeitig auch Menschen aus nicht vermögendem Hause ermöglichen, sich der Politik zu widmen. Und insbesondere sollen Diäten Bestechungen verhindern.

Grundlage für die Diäten ist der Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 im Grundgesetz (GG): »Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.«

Warum dürfen Abgeordnete selbst über die Höhe der Diäten bestimmen?2021-03-05T10:40:06+01:00

Die Parlamentarier dürfen nicht nur, sie müssen sogar ihre Diäten selbst festlegen. Das sogenannte Diätenurteil des Bundesverfassungsgerichts stammt aus dem Jahr 1975 und betont, dass die Bundestagsabgeordneten transparent und »vor den Augen der Öffentlichkeit« über ihre finanzielle Vergütung als Abgeordnete entscheiden sollen.

Immer wenn im Bundestag die Diäten erhöht werden, führt das zu großen öffentlichen Diskussionen. Die häufigen Nullrunden für Abgeordnete finden dagegen kaum ein öffentliches Echo – Bei vielen Bürgerinnen und Bürgern ist dadurch der Eindruck entstanden, dass die Bezüge von Abgeordneten stärker steigen als Löhne und Gehälter von Arbeitnehmer/-innen. Das Gegenteil ist der Fall. Seit 2016 steigen (oder sinken) die Diäten im selben Verhältnis, wie die durchschnittlichen Löhne und Gehälter von Arbeitnehmer/-innen. Basis dafür sind die offiziellen Daten des Statistischen Bundesamts aus dem Vorjahr. Die Bundestagsabgeordneten haben darüber hinaus seit 1977 fünfzehn Mal auf Diätenerhöhungen verzichtet.

Was ist eine steuerfreie Aufwandspauschale? Warum gibt es pauschalisierte steuerfreie Leistungen für Arbeitsmittel, Wahlkreisbüros, Reisekosten etc.?2021-06-02T10:14:55+02:00

Die Abgeordneten erhalten eine steuerfreie Aufwandspauschale. Diese dient u.a. dazu die Bürokosten im Wahlkreis (Einrichtung und Unterhaltung, z.B. Miete, Möbel, Porto etc.) zu bezahlen. Davon müssen aber auch die Zweitwohnung in Berlin, Information der Öffentlichkeit (Druckkosten, Veranstaltungen), weitere Reisekosten (Hotel, Taxi, PKW), Bücher, Zeitungen und sonstige Kosten für andere mandatsbedingte Aufwendungen (Repräsentation, Einladungen, Wahlkreisbetreuung usw.) bestritten werden.

Die ausgezahlte Aufwandspauschale muss nicht als Einnahme versteuert werden. Im Gegenzug dafür sind die oben genannten Ausgaben für die Arbeit des Abgeordneten nicht steuerlich absetzbar.

Muss ein Bundestagsabgeordneter keine Steuern zahlen?2021-02-04T22:51:12+01:00

Ein Abgeordneter muss genauso wie jeder andere auf sein Gehalt, die Diäten, Steuern zahlen. Nur die Aufwandspauschale ist steuerfrei.

Muss ein Stundennachweis geführt werden? Gibt es eine Anwesenheitspflicht?2021-06-02T10:17:50+02:00

Es muss kein Stundennachweis über die Anwesenheit im Parlament, dem deutschen Bundestag, geführt werden. Allerdings gibt es Abzüge bei Nichtanwesenheit. Fehlt man an einem Sitzungstag, werden 100 € (unentschuldigt 200 €), bei Verpassen einer namentlichen Abstimmung (unentschuldigt) 100 € von der steuerfreien Aufwandspauschale abgezogen.

 

Haben Abgeordnete Urlaub? Wie hoch ist ihr Urlaubsanspruch?2021-03-05T10:35:31+01:00

Das Abgeordnetengesetz sieht keinen Urlaubsanspruch vor. Es liegt in der Hand der Abgeordneten, wie oft und wie lange sie Urlaub machen. Ich selbst arbeite im Regelfall siebzig bis achtzig Stunden in der Woche, freie Wochenenden gibt es kaum. Die ersten drei Jahre im Parlament habe ich mir keinen längeren Urlaub gegönnt. Auch im Doppelwahljahr 2008/2009 war Urlaub nicht möglich. Auf Dauer hält man ein solches Pensum nicht durch. Deshalb versuche ich drei bis vier Wochen im Jahr Urlaub zu machen – in der Sommerpause und über den Jahreswechsel gönne ich mir etwas Auszeit, um wieder Kraft zu tanken.

Die Sitzungen im Bundestag bzw. die Anwesenheit der Abgeordneten sind ja sehr überschaubar. Warum gibt es keine Pflicht? Reisekosten sind für MdB frei, mit der Bahn oder Flugzeug.2021-03-05T10:34:52+01:00

Der Deutsche Bundestag hält in mehr als 20 Wochen Sitzungen im Jahr ab. Da die Bundestagsabgeordneten auch Verpflichtungen in ihrem Wahlkreis haben, ist diese Regelung durchaus ausgewogen. Für die Mitglieder des Deutschen Bundestages besteht an den Sitzungstagen Präsenzpflicht. Bei einem Fehlen (auch bei Krankheit) werden dem Abgeordneten 100 Euro bei entschuldigtem Fehlen bzw. 200 Euro bei unentschuldigtem Fehlen pro Sitzungstag abgezogen. Auch die Nichtteilnahme an einer Namentlichen Abstimmung wird im übrigen mit 100 Euro bestraft.

Die Frage, warum das Plenum im Bundestag manchmal nicht gut gefüllt ist, wird immer wieder gestellt. Hierfür gibt es mehrere Gründe. Zunächst finden parallel zum Plenum oft Ausschusssitzungen oder Anhörungen statt, bei denen Abgeordnete teilnehmen müssen. Auch gibt es oft wichtige Gesprächstermine (z. B. mit Besuchergruppen aus dem Wahlkreis) die in dieser Zeit stattfinden. Viele Abgeordnete verfolgen die Debatten auch in ihrem Büro am Parlamentsfernsehen und erledigen währenddessen andere Dinge wie z. B. Postbearbeitung. Nichtanwesenheit im Plenum heißt also nicht, dass der Abgeordnete nicht in Berlin an seinem Arbeitsplatz ist. Dies sieht man im übrigen auch daran, dass bei den Namentlichen Abstimmungen immer eine sehr hohe Präsenz erreicht wird. Es spielt natürlich auch eine Rolle, dass jeder Abgeordnete bestimmte Schwerpunktthemen hat und nicht alle Themen mit der gleichen Intensität bearbeiten kann. Im Regelfall ist der Abgeordnete bei »seinen« Themen aber im Plenum anwesend.

Nicht alle Reisekosten des Abgeordneten sind »frei«. Übernommen werden nur die Kosten für die Reisen eines Abgeordneten in Ausübung seines Mandats. Diese Mandatsreisen können in der Tat mit der Bahn oder mit dem Flugzeug durchgeführt werden.

Warum sind bei den Wahlkampfkosten 2009 0,– Euro bei Büro ausgewiesen? Das müsste doch mehr sein?2021-06-02T10:46:18+02:00

Dass für Büro und Personal keine oder kaum Ausgaben entstanden sind, liegt daran, dass der Bundestagswahlkampf 2009 von den hauptamtlich angestellten Kräften der SPD-Geschäftsstellen und mit bereits vorhandenem Büromaterial und hauptsächlich über ehrenamtlich engagierte SPD-Mitglieder unterstützt wurde.

Warum gehen die Summen der Einnahmen und Ausgaben bei den Wahlkampfkosten genau auf?2021-02-04T22:55:11+01:00

Dass die Summe genau aufgeht, liegt daran, dass nicht verbrauchtes Geld aus dem Wahlkampf-Etat an den SPD-Unterbezirk Rottal-Inn zurück fließt und als Rücklage für die kommenden Wahlkämpfe angelegt wird. So wird nur das als Eigenanteil des SPD-Unterbezirkes verbucht, was auch tatsächlich im Wahlkampf benötigt wird.

Ihre Wahlkampfausgaben erscheinen (aus amerikanischer Sicht) extrem niedrig. Woran liegt das? Glauben Sie, dass in anderen Wahlkreisen, ggf. von anderen Parteien, wesentlich mehr für den Wahlkampf um ein Direktmandat ausgegeben wird?2021-06-02T10:49:05+02:00

Grundsätzlich hängt die Höhe des Wahlkampfbudgets eines SPD-Bundestagsabgeordneten in Bayern von vier Faktoren ab: Die Höhe der finanziellen Zuweisungen aus dem Unterbezirk bzw. der Wahlkreisorganisation der Partei, die Höhe der Zuschüsse der übergeordneten Gliederung und des Landesverbandes, das Spendenaufkommen von Privatpersonen und Unternehmen und die zusätzlichen Eigenmittel der Kandidat/-innen. Die ersten beiden Faktoren werden dabei natürlich maßgeblich durch die finanzielle Situation der Partei beeinflusst. Entsprechend ist der Anteil bei mitgliederstärkeren Untergliederungen auch höher als bei kleineren. Dieser Anteil machte im Wahlkampf 2017 mit 27.097,98 Euro und weiteren 4.000 Euro den Löwenanteil meines Budgets aus. Der Zuschuss meines SPD-Unterbezirks besteht zu einem Großteil aus den Mandatsträgerabgaben, die ich monatlich aus meiner Abgeordnetenentschädigung an den Unterbezirk abgeführt habe, um Rücklagen für den Wahlkampf zu bilden. Insoweit ersetzt dieses in gewissem Umfang die Eigenmittel. Über vier Jahre werden auf diesem Wege ca. 12.000 Euro beim Unterbezirk angespart.

Die Zuschüsse der Parteigliederungen ergeben sich rein aus der finanziellen Lage der Parteigliederungen und haben nichts mit etwaigen Erfolgsaussichten oder dem jeweiligen Listenplatz der Kandidat/-innen zu tun.

In anderen Bundesländern können diese Beträge auch erheblich höher sein. Abgeordnete aus Nordrhein-Westfalen erhalten nach meinem Kenntnisstand aus diesen beiden Quellen mehr als das Doppelte. Wie auch aus den Offenlegungen anderer Kollegen hervorgeht (z. B. Christian Lange) sind die mittleren Wahlkampfkosten in der SPD mit etwa 40.000 bis 50.000 Euro zu beziffern.

Was die Einnahmen aus Spenden angeht, ist festzustellen, dass das Spendenaufkommen von Unternehmen und Verbänden an die SPD traditionell eher gering ist – im Gegensatz zu CDU/CSU und FDP. So hat zum Beispiel im Jahr 2009 die CSU 600.000 Euro und die FDP 150.000 Euro vom Verband der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie erhalten.

Das Spendenaufkommen meines letzten Wahlkampfes 2017 ist mit einer Höhe von knapp 4.300 Euro eher als gering einzustufen, das Spendenaufkommen anderer Kandidat/-innen liegt wahrscheinlich höher. Da die niederbayerischen CSU-Kandidat/-innen ihre Wahlkampfkosten leider nicht offenlegen, kann ich keine belastbaren Zahlen nennen, aber es ist davon auszugehen, dass die finanziellen Ressourcen der CSU-Direktkandidat/-innen im Bezirk Niederbayern um einiges höher liegen, als das Budget der SPD-Kandidat/-innen.

Haben Abgeordnete einen Anspruch darauf, Nebentätigkeiten auszuüben und dabei in Aufsichtsräten oder Vorständen zu sitzen? Wie hoch darf ihr Nebenverdienst sein und welchen Zeitaufwand dürfen sie in diese Tätigkeiten investieren? Müssen sie dabei einen Stundennachweis führen?2021-03-05T10:23:56+01:00

Ihre Fragen zielen auf die Nebentätigkeiten. Die Bundestagsabgeordneten müssen sich hier am Abgeordnetengesetz orientieren. Im Rahmen dieser Regelungen kann jeder Bundestagsabgeordnete frei darüber entscheiden, wie er sein Mandat ausübt. Die Bürgerinnen und Bürger können sich über die Nebeneinkünfte informieren, weil das Abgeordnetengesetz die Mitglieder des Bundestages verpflichtet, ihre Nebeneinkünfte dem Bundestagspräsidenten anzugeben. Weitere Informationen zur Veröffentlichungspflicht finden Sie hier: Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat. Wir brauchen in Zukunft noch bessere, weitergehende Regelungen. Mein Vorschlag: Alle Abgeordneten veröffentlichen ihre Nebeneinkünfte vollständig, so wie ich das auf meiner Homepage auch mache. Dann könnte sich jeder ein eigenes Bild über seinen Abgeordneten machen, ob er sein Mandat tatsächlich hauptberuflich ausübt, welchen Zeitaufwand er dafür betreibt und ob es ggf. Interessenskonflikte mit einer ausgeübten bezahlten Nebentätigkeit gibt.
Viele Bürgerinnen und Bürger meinen, dass jede/-r Bundestagsabgeordnete/-r noch Nebenjobs in Aufsichtsräten hat. Tatsächlich sind die meisten der Bundestagsabgeordneten aber lediglich ehrenamtlich in Sozialverbänden wie z.B. der Arbeiterwohlfahrt tätig oder als Vereinsvorstände oder als Stadt- oder Kreisrät/-innen aktiv. Auch diese Funktionen gelten bereits als Nebentätigkeit und tauchen damit in der Statistik auf. In Aufsichtsräten von Firmen sitzt nur ein kleiner Teil der Abgeordneten.

Meine persönliche Meinung ist es, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten stehen sollte. Ich persönlich habe mich deshalb dazu entschlossen, meine Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter transparent zu machen, damit die Bürgerinnen und Bürger sehen können, wie ich als Abgeordneter arbeite, welche Nebentätigkeiten ich ausübe und welche Nebeneinkünfte ich habe. Auf meiner Homepage Gläserner Abgeordneter kann sich jeder ein Bild davon machen.

Müssen Bundestagsabgeordnete in ihrem Wahlkreis wohnen?2021-03-05T10:20:00+01:00

Weder das Abgeordnetengesetz noch das Bundeswahlgesetz regeln die Wahl des Wohnsitzes. Prinzipiell kann also jede/-r deutsche Staatsbürger/-in in jedem Wahlkreis – unter Einhaltung der dafür vorgesehenen Nominierungsschritte und Hürden – als Bewerber/-in um ein Mandat antreten. Für Bundestagsabgeordnete oder Bewerber/-innen um ein Mandat gilt deshalb wie für alle anderen auch die Niederlassungsfreiheit. Es wäre deshalb sogar ein Wohnsitz im Ausland denkbar und juristisch zulässig. Die einzigen beiden Kriterien – außer der juristischen Aberkennung der Wählbarkeit (§15 Bundeswahlgesetz) – sind die deutsche Staatsangehörigkeit und die Vollendung des 18. Lebensjahres – alle anderen Vorgaben würden auch dem Grundsatz, dass niemand in seiner Bewerbung um ein Mandat gehindert werden darf, zuwiderlaufen.

Gelten Ansprüche von Abgeordneten (z.B. die Nutzung von Verkehrsmitteln) auch in deren Urlaub?2021-03-05T10:18:23+01:00

Abgeordnete behalten grundsätzlich während ihres Urlaubs ihren Status bei. Allerdings haben sie nicht in allen Bereichen einen Vergütungsanspruch. Während die allgemeine Rechtsstellung (z.B. Diäten, Aufwandspauschale oder Immunität) nicht beeinflusst werden, haben sie keinen Anspruch auf weitere Sonderleistungen. So erhalten Bundestagsabgeordnete kein separates Urlaubsgeld. Die Erstattung von Reisekosten ist in allen Fällen an die Ausübung des Mandates geknüpft. Kosten für private Flüge oder andere Transport- bzw. Unterbringungskosten werden nicht vom Deutschen Bundestag übernommen. Auch dürfen dienstlich erworbene Bonusmeilen der Fluggesellschaften nicht für private Zwecke eingesetzt werden. Eine Ausnahme bildet die Benutzung der Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG. Für die Dauer ihrer Mitgliedschaft im Parlament erhalten die Abgeordneten die sogenannte »Bahn Card 100«, welche die kostenfreie Benutzung aller Transportmittel der Deutschen Bahn AG im Inland erlaubt. Da dem Steuerzahler dadurch keine weiteren Kosten entstehen, ist es grundsätzlich möglich, diese auch privat zu nutzen. Da die Fahrten mit der Bahn aufgrund der pauschalen Abgeltung auch nicht einzeln angezeigt werden müssen, gibt es auch keine Statistik, wie viele Abgeordnete diese Möglichkeit tatsächlich nutzen.

Eine andere Ausnahme tritt dann ein, wenn Dienstreisen mit privaten Urlaubsreisen verbunden werden. In diesem Fall, der jedoch klar begründet sein muss, ist eine teilweise Erstattung der Reisekosten, je nach Fall und Sachlage, möglich. Ähnliches gilt, wenn eine private Urlaubsreise aufgrund von dringenden dienstlichen Erfordernissen (z. B. wichtige Sondersitzungen) unterbrochen werden muss. Die Details zu diesen Ausnahmen regelt das Bundesreisekostengesetz.

Warum haben Abgeordnete das Zeugnisverweigerungsrecht?2021-03-05T10:16:39+01:00

Das Recht auf Zeugnisverweigerung ist Teil der Immunität des Abgeordneten. Bundestagsabgeordnete dürfen demnach über Personen, die ihnen als Abgeordnete oder denen sie in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete Tatsachen anvertraut haben, sowie über diese Tatsachen selbst das Zeugnis verweigern. Schriftstücke die mit dieser Tatsache oder Person in Verbindung stehen, dürfen von den Ermittlungsbehörden nicht beschlagnahmt werden. Der Bundestag kann dieses Recht weder aufheben noch einschränken. Es ist also alleine die Entscheidung des Abgeordneten, ob er von diesem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht oder Angaben zur Sache macht. Das Recht ist darüber hinaus auch nach dem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag wirksam.

Hintergrund dieser Regelung ist es, ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Abgeordneten und den Bürger/-innen zu schaffen, das den freien Austausch zwischen ihnen stärkt. Die Bürger/-innen sollen somit in Lage versetzt werden, ihren Abgeordneten alles anvertrauen zu können, ohne daraus im Extremfall rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Diese Praxis ist vergleichbar mit dem Rechtsverhältnis zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Mandanten. Auch hier hat der Anwalt zum Schutz seines Mandanten ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Wie werden die Nebeneinkünfte der Abgeordneten versteuert?2021-03-05T09:58:55+01:00

Alle Einkünfte von Bundestagsabgeordneten, auch die aus Nebentätigkeiten, werden – wie bei jedem/-r anderen Steuerpflichtigen auch – besteuert.

Die monatliche »steuerfreie Aufwandspauschale« ist hingegen, wie der Name bereits sagt, grundsätzlich steuerfrei. Durch sie werden jedoch alle mandatsbezogenen Ausgaben (z.B. Bürokosten) pauschal abgegolten. Das hat zur Folge, dass Bundestagsabgeordnete diese Kosten auch nicht in ihrer Steuererklärung geltend machen können, selbst wenn die Pauschale nicht die Kosten abdeckt.

Die Nebeneinkünfte jeder Art, egal ob aus zusätzlicher politischer oder privatwirtschaftlicher Tätigkeit unterliegen als Einnahmen aus »sonstiger selbständiger Arbeit« (i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG) der Einkommensteuer. Dies gilt auch für Einnahmen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit, wie z.B. den Sitzungsgeldern in öffentlichen Gremien (z. B. Gemeinderäten o. Ä.), die als Aufwandsentschädigungen für Verdienstausfälle oder zeitliche Aufwendungen pauschal ausbezahlt werden. Bei Ehrenämtern gelten dieselben Steuerfreibeträge, wie bei jedem anderen Steuerpflichtigen.

Grundsätzlich nicht besteuert werden hingegen Reisekosten und Aufwandsentschädigungen, welche nur tatsächlich entstandene Kosten (Spesen) im Zusammenhang mit der Mandats- oder Berufsausübung abdecken. Im Falle einer solchen Steuerfreiheit sind die Kosten aber ebenfalls nicht mehr steuerlich absetzbar. Hierbei unterscheiden sich Abgeordnete jedoch nicht von anderen Bürger/-innen mit mehreren Einkommensquellen oder zusätzlichen ehrenamtlichen Tätigkeiten.

Wieviele Abgeordnete müssen eigentlich anwesend sein wenn ein Gesetz beschlossen wird? Gibt es eine Mindestanzahl, dass der Bundestag überhaupt beschlussfähig ist?2021-03-05T09:57:33+01:00

Grundsätzlich ist der Bundestag nur dann beschlussfähig, wenn »mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist«. Geregelt ist die »Feststellung der Beschlussfähigkeit« in § 45 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Allerdings gibt es keinen Zwang, die tatsächliche Beschlussfähigkeit zu überprüfen. In der parlamentarischen Praxis ist es üblich, dass – zum Beispiel bei unstrittigen Gesetzesvorlagen – die »einfache Mehrheit« ausreicht, d. h. die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten. Bei wichtigen Richtungsentscheidungen oder kontroversen Gesetzen werden regelmäßig so genannte »Namentliche Abstimmungen« durchgeführt, bei der alle Abgeordneten mit Stimmkarte abstimmen müssen. Eine solche Abstimmung kann vom Präsidium im Einvernehmen mit den Fraktionen oder von fünf Prozent der Abgeordneten beantragt werden. Weitere Erläuterungen zum Thema Beschlussfähigkeit finden Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestages.

Ist es einem Bundestagsabgeordneten möglich, sich neben seinem Mandat, auch noch als selbstständiger Unternehmer um seine Firma zu kümmern?2021-03-05T09:55:10+01:00

Hierfür lässt sich kein abschließender Ratschlag geben. Bezogen auf meine Person kann ich sagen, dass das Bundestagsmandat ausfüllend ist. Neben der Arbeit als Abgeordneter und meinem ehrenamtlichen Engagement in der SPD bleibt so gut wie keine Zeit, als Rechtsanwalt erwerbstätig zu sein. Seit meiner Berufung zum Parlamentarischen Staatssekretär im Dezember 2013 ruht mein Mandat als Rechtsanwalt.

Ob es möglich ist, neben der Arbeit als Abgeordneter, noch ein Unternehmen zu führen, kann ich nicht beurteilen. Die Abgeordneten, die neben dem Mandat weiter ihren Betrieb führen bzw. dort nach wie vor arbeiten, können hier sicher entsprechend Auskunft geben.

Wo haben unsere Abgeordneten ihren Lebensmittelpunkt? In Berlin, oder ist dort nur der Arbeitsplatz um am Wochenende zu pendeln?2021-03-05T09:54:26+01:00

Von den 52 Wochen im Jahr sind ca. 20 bis 22 Wochen Sitzungswochen des Bundestages. In Sitzungswochen sind Abgeordnete meist von Montag früh bis Freitag Nachmittag in Berlin. Am Wochenende und in den sitzungsfreien Wochen werden Termine im Wahlkreis wahrgenommen.

Gibt es einen Etat, den man für Weiterbildungsmaßnahmen, beispielsweise Medientrainings, einsetzen kann?2021-03-05T09:53:49+01:00

Für Weiterbildungsmaßnahmen gibt es keinen gesonderten Etat. Diese Art von Ausgaben werden durch die steuerfreie Aufwandspauschale gedeckt, die jeder Abgeordnete erhält. Derzeit beträgt diese monatlich 4.560,59 € pro Monat (Stand: 1.1.2021). Mit diesem Betrag müssen die Bundestagsabgeordneten sämtliche laufenden Ausgaben, die ihnen bei der Ausübung ihres Mandats entstehen decken. Hierzu zählen vor allem die Kosten für Miete, Nebenkosten und Ausstattung der Bürgerbüros sowie der Zweitwohnung in Berlin, aber auch Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und viele weitere mandatsbezogene Kosten. Aus dieser Pauschale können Abgeordnete auch Schulungsmaßnahmen, wie zum Beispiel ein Medientraining finanzieren.

Wie sieht Ihre Altersversorge aus? Wie werden die Zuschüsse zur Krankenversicherung versteuert?2021-06-02T13:11:52+02:00

Alle Informationen zum Thema Altersversorgung finden Sie hier: Infotour Altersversorgung. Die Zuschüsse zur Altersversorgung werden besteuert.

Wieviel Prozent Ihrer Aufwandsentschädigung müssen Sie in etwa für Leistungen hinsichtlich Ihrer Mitarbeiter aufbringen?2021-06-02T13:13:45+02:00

Für die Beschäftigung von Mitarbeitern stehen mir monatlich bis zu 22.795 Euro (Arbeitnehmer-Brutto ab dem 1.4.2021) zur Verfügung. Die Gehälter werden direkt von der Bundestagsverwaltung an die jeweiligen Mitarbeiter/-innen ausgezahlt.

Warum sind Abstimmungen gültig, auch wenn weniger als 10% der Abgeordneten im Sitzungssaal anwesend sind und an der Abstimmung teilnehmen?2021-03-05T09:50:05+01:00

Für die Abstimmungen im Bundestag gibt es verschiedene Verfahren. In der Regel ist für eine erfolgreiche Abstimmung die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreichend (§ 48 Abs. 2 Geschäftsordnung des Bundestages) – hier wird oft per Handzeichen abgestimmt. Eine Mindestanzahl von Abgeordneten wird bei diesem Verfahren nicht benötigt. Hier handelt es sich in der Regel um unstrittige Fragen, die oft von allen Fraktionen mitgetragen werden.

Anders sieht es bei politisch bedeutsamen Abstimmungen aus, die zwischen den Fraktionen umstritten sind. Hier gibt es meist sogenannte „Namentliche Abstimmungen“. Alle Abgeordneten müssen hier ihre Stimmkarte abgeben, die Fehlquote bei den Bundestagsabgeordneten ist dabei gering.

Abstimmungen nach § 48 Abs. 3 Geschäftsordnung Bundestag schreiben eine bestimmte Mehrheit vor, so ist die Mehrheit der Mitglieder (nach Artikel 121 GG) zum Beispiel bei der Wahl des Bundeskanzlers, einem Misstrauensvotum oder der Vertrauensfrage erforderlich.

Warum werden die Lücken in der Altersversorgung nicht mit den Diäten gedeckt. Bei einem vorzeitigem Austritt aus dem Berufsleben mit Abfindung, muss man als Normalsterblicher seine Abgaben auch aus dieser finanzieren.2021-03-05T09:44:40+01:00

Die SPD hat sich wiederholt für eine Reform der Altersbezüge im Sinne der Fragestellung eingesetzt. Nordrhein-Westfalen hat vorgemacht, wie eine solche Reform praxisnah gestaltet werden kann. Abgeordnete müssen sich dort selbstständig um ihre Altersvorsorge kümmern (erhalten dafür aber im Gegenzug auch höhere Diäten). Diese Regelung erlaubt es den Abgeordneten, durch reguläre Einzahlungen in die Rentenversicherung einen angemessen Anspruch zu erwerben. Mit diesem Verfahren könnte im Übrigen auch die oft angeprangerte Praxis der sogenannten Mehrfachbezüge beendet werden. Öffentliche Debatten über die Rechtmäßigkeit und Höhe von erworbenen Ansprüchen gehörten dann endgültig der Vergangenheit an.

Wieviel kostet uns Steuerzahler ein Bundestagsabgeordneter/Abgeordnete im Jahr wenn alle Vergütungen und Kostenerstattungen die er/sie erhält? (nur ungefähr)2021-03-05T09:43:40+01:00

Für die Bundestagsabgeordneten (inkl. der ausgeschiedenen Abgeordneten!) werden im Jahr etwa 118 Mio. Euro aufgewendet, d. h. jeder Bundesbürger gibt im Jahr etwa 1,42 Euro für alle Abgeordneten aus, runtergerechnet auf einen Abgeordneten sind das im Jahr 0,0020 Euro (Stand: 2019).

Müssen von der steuerfreien Aufwandspauschale auch Besuche beim Fernsehen oder Rundfunk zu Interviewzwecken bezahlt werden? Wie hoch ist die monatliche Aufwandspauschale?2021-03-05T09:32:44+01:00

Wenn bei solchen Terminen Kosten anfallen (z.B. Anfahrtskosten) ja. Die Aufwandspauschale beträgt derzeit 4.560,59 € pro Monat (Stand: 1.1.2021).

Dürfen Abgeordnete frei entscheiden? Wenn ja/nein bitte mit Begründung bzw. Stellungnahme2021-03-05T09:31:49+01:00

Ja. Abgeordnete sind nach Artikel 38 (1) unseres Grundgesetzes »an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen«.

Wie hoch ist der Anspruch eines Ehegatten von eine MDB? Bei einer Rente bekommt die Ehefrau einen bestimmten Prozentsatz von den Rentenbezügen des Ehemannes.2021-02-04T23:08:18+01:00

Die Hinterbliebenenversorgung von Bundestagsabgeordneten ist in § 25 des Abgeordnetengesetzes geregelt:

§ 25 Hinterbliebenenversorgung

  1. Der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner eines Mitglieds oder ehemaligen Mitglieds des Bundestages erhält 60 vom Hundert der Altersentschädigung, sofern der Verstorbene im Zeitpunkt seines Todes Anspruch auf Altersentschädigung hatte oder die Voraussetzungen für die Gewährung einer Altersentschädigung erfüllte.
  2. Der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner eines Mitglieds oder ehemaligen Mitglieds des Bundestages, das unabhängig vom Lebensalter die Voraussetzung der Mitgliedschaftsdauer nach § 19 erfüllt, erhält 60 vom Hundert der Altersentschädigung, deren Höhe sich nach § 20 bestimmt.
  3. Die leiblichen und die als Kind angenommenen Kinder eines ehemaligen Mitglieds, das zur Zeit seines Todes Altersentschädigung erhalten hätte, eines verstorbenen Mitglieds oder eines verstorbenen Empfängers von Altersentschädigung erhalten Waisengeld. Es beträgt für die Vollwaise 20 und die Halbwaise 12 vom Hundert der Altersentschädigung nach den Absätzen 1 und 2.
  4. Beim Tode eines Mitglieds des Bundestages, das dem Bundestag weniger als 14 Jahre angehört hat, erhalten der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner 60 vom Hundert, die Vollwaise 20 vom Hundert und die Halbwaise 12 vom Hundert der Altersentschädigung für eine Mitgliedschaft von 13 Jahren.
Warum kann ein Abgeordneter/eine Abgeordnete (Fall Petra Hinz) bei Nennung unwahrer Angaben nicht fristlos aus dem Parlament entfernt werden? Jeder Arbeiter oder Angestellte, auch leitende Angestellte, wären in einem solchen Fall wahrheitswidriger Angaben und falscher Zeugnisse vom Arbeitgeber (zu Recht) fristlos gekündigt worden!2021-03-05T09:25:53+01:00

Bundestagsabgeordnete stehen unter dem ausdrücklichen Schutz des Grundgesetzes. In Artikel 38 (1) heißt es: »Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.« Eine Abberufung oder Entfernung eines/-r Abgeordneten ist daher nicht möglich, das Mandat kann nur freiwillig und durch den/die Abgeordnete/n selbst aufgegeben werden.

Welche Abgaben müssen Sie monatlich an Ihre Partei leisten?2021-06-02T16:25:49+02:00

Ich zahle rund 17.000 € (im Jahr 2019) an Mandatsträgerabgaben, Mitgliedsbeiträgen und Spenden an die SPD sowie zwischen 1.500 € (im Jahr 2003) und 8.800 € (im Jahr 2013) als Spenden an Vereine und andere Organisationen. Eine Tabelle, welche jährlich seit 2013 alle Abgaben an die SPD sowie Spenden aufzeigt finden Sie hier: Infotour Meine Einkünfte

Wie werden Auslandsreisen von Bundestagsabgeordneten abgerechnet? Müssen Nachweise erbracht werden? Was passiert, wenn Abgeordnete einen Termin im Ausland wahrnehmen, jedoch eine Woche zusätzlichen und möglicherweise privaten Aufenthalt haben?2021-06-02T16:27:22+02:00

Auslandsdienstreisen von Abgeordneten bedürfen nach § 17 Abs. 1 Abgeordnetengesetz der vorherigen Zustimmung des Präsidenten. Sie müssen deshalb schriftlich beim Präsidenten beantragt und von ihm genehmigt werden. Bei Auslandsdienstreisen wird Tage- und Übernachtungsgeld gewährt. Ferner werden erstattet: Bei Benutzung der Bahn die Fahrtkosten von der Bundesgrenze zum Zielort und zurück sowie Schlafwagenkosten gegen Nachweis. Bei Benutzung von Linienflugzeugen die nachgewiesenen Kosten zum Zielort und zurück. Notwendige Fahrtkosten anderer Beförderungsmittel (Taxen). Es müssen jeweils entsprechende Nachweise erbracht werden und es werden nur die durch die Dienstreise anfallenden Mehrkosten erstattet.

In dem Formular für die Abrechnung von Auslandsdienstreisen werden die Abgeordneten ausdrücklich danach gefragt, ob die Dienstreise mit einer Privatreise verbunden wurde. Entscheidend ist hier dann der tatsächliche Reiseverlauf, der genau dokumentiert werden muss. Allgemein ist es so, dass in so einem Fall nur die durch die Dienstreise anfallenden Mehrkosten erstattet werden.

Darf ein deutscher Bundestagsabgeordneter im Ausland leben (wohnen) UND dort seine Steuern zahlen ?2021-03-05T09:21:19+01:00

Für Bundestagsabgeordnete oder Bewerber um ein Mandat gilt wie für alle anderen auch die Niederlassungsfreiheit. Ein Wohnsitz im Ausland ist daher juristisch zulässig. Die einzigen beiden Kriterien – außer der juristischen Aberkennung der Wählbarkeit – (§15 Bundeswahlgesetz) sind die deutsche Staatsangehörigkeit und die Vollendung des 18. Lebensjahres – alle anderen Vorgaben würden auch dem Grundsatz, dass niemand in seiner Bewerbung um ein Mandat gehindert werden darf, zuwiderlaufen.

Wird ein neues Mitglied im Bundestag vereidigt, oder welcher Art von Verpflichtung seitens Gesinnung der Verhaltens bestehen hier?2021-02-04T23:11:05+01:00

Abgeordnete sind nach Artikel 38 (1) unseres Grundgesetzes »an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen«.

Kann man ohne eine Partei ein Abgeordneter werden?2021-03-05T09:18:57+01:00

Ja, aber in der Praxis kam das in Deutschland bisher nur sehr selten vor. Generell ist es möglich, als parteiloser Einzelkandidat zu einer Wahl anzutreten. Bei kommunalen Wahlen kommt dies auch regelmäßig vor. In den meisten Fällen werden diese Kandidatinnen und Kandidaten von einer Partei oder einem Parteienbündnis unterstützt. Aktuelles Beispiel ist die Bürgermeisterin von Köln, Henriette Reker, die 2015 erstmals gewählt und Ende 2020 wiedergewählt wurde.

In Landesparlamenten und im Bundestag gibt es zwar auch immer wieder parteilose Abgeordnete, diese sind jedoch erst nachdem sie gewählt wurden aus ihrer Partei ausgetreten. Daneben gibt es auch Parteilose, die auf Listen von Parteien kandidieren.

Die gesetzliche Grundlage dafür ist das im Grundgesetz festgeschriebene freie Mandat. Man muss nicht Mitglied einer Partei sein, um Abgeordneter zu sein oder für eine Partei zu kandidieren. Den Parteien kommt dennoch eine besonders wichtige Rolle bei der politischen Willensbildung zu, die in Artikel 21 des Grundgesetzes verankert ist.

Interessensvertretung in der Politik2021-05-31T11:46:53+02:00

In der Politik geht es um Interessen. Es ist mir wichtig klarzustellen, dass das Vertreten von Interessen etwas absolut Normales ist. Politische Parteien als Teil des Ganzen spielen hier eine entscheidende Rolle. Abgeordnete sollen und können auch selbst Interessen vertreten, z.B. die Interessen von Arbeitnehmer/-innen oder sich für den Klimaschutz einsetzen.

Interessensvertreter tragen ihre Standpunkte an die Politik und Verwaltung heran, beispielsweise zu einem Gesetzgebungsverfahren, von dem sie maßgeblich betroffen sind. Es ist wichtig, dass wir als Bundestagsabgeordnete verschiedene Interessen und Betroffenheit anhören und dass jede Organisation, jeder Verband, jedes Unternehmen auf die Probleme ihrer/seiner Interessensgruppe aufmerksam machen kann. Diese Praxis wird im Übrigen genauso genutzt von NGOs, Umwelt-, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie Gewerkschaften um ihren Interessen im Gesetzgebungsprozess Gehör zu verschaffen. Abgeordnete nehmen einen konkreten Interessenstandpunkt ein oder ändern diesen auch nach Abwägung unterschiedlicher Beiträge in einem Gesetzgebungsverfahren.

Wichtig ist bei all dem nur, dass über diesen Austausch Transparenz herrscht und dass nicht an einer Interessensvertretung als Abgeordneter zusätzlich verdient wird. Am 22. April haben wir endlich die Verschärfung der Transparenzregeln für Abgeordnete im Bundestag beraten. Unter anderem sind darin strengere Regeln zu Nebeneinkünften vorgesehen und von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung wird gesetzlich verboten. Dafür hat sich die SPD lange stark gemacht.

Darüber hinaus ist es meine Aufgabe als Bundestagsabgeordneter, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises in Berlin zu vertreten und dazu gehören auch die der dort ansässigen Unternehmen. Meine Erfahrung zeigt, dass viele, insbesondere kleine Unternehmen, oftmals nicht wissen, an wen sie sich wenden müssen, um sich beispielsweise auf Förderungen zu bewerben oder andere Auskünfte zu erhalten. Der oder die zuständige Bundestagsabgeordnete fungiert hier als Bindeglied und bietet Unterstützung zur Informationsfindung. Auch gibt es immer einmal wieder sehr innovative Unternehmerinnen und Unternehmer mit guten Ideen, zum Beispiel in Hinblick auf grüne Technologien oder nachhaltiges Bauen, die wir in der Transformation unserer Wirtschaft dringend brauchen. Auf solche Unternehmen gegebenenfalls mit einem Schreiben aufmerksam zu machen ist legitim.

Anders sind die bekannten Fälle zu bewerten, bei denen Unions-Abgeordnete zuletzt Unternehmen, die medizinische Masken herstellten, unterstützt und dabei sich selbst bereichert haben. Ich bin froh, dass das für die Zukunft auch gesetzlich besser geahndet werden kann.

Video | Florian Pronold beantwortet Fragen: »Hat jeder Abgeordnete einen protzigen Dienstwagen?«

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