Ihre Fragen zielen auf die Nebentätigkeiten. Die Bundestagsabgeordneten müssen sich hier am Abgeordnetengesetz orientieren. Im Rahmen dieser Regelungen kann jeder Bundestagsabgeordnete frei darüber entscheiden, wie er sein Mandat ausübt. Die Bürgerinnen und Bürger können sich über die Nebeneinkünfte informieren, weil das Abgeordnetengesetz die Mitglieder des Bundestages verpflichtet, ihre Nebeneinkünfte dem Bundestagspräsidenten anzugeben. Weitere Informationen zur Veröffentlichungspflicht finden Sie hier: Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat. Wir brauchen in Zukunft noch bessere, weitergehende Regelungen. Mein Vorschlag: Alle Abgeordneten veröffentlichen ihre Nebeneinkünfte vollständig, so wie ich das auf meiner Homepage auch mache. Dann könnte sich jeder ein eigenes Bild über seinen Abgeordneten machen, ob er sein Mandat tatsächlich hauptberuflich ausübt, welchen Zeitaufwand er dafür betreibt und ob es ggf. Interessenskonflikte mit einer ausgeübten bezahlten Nebentätigkeit gibt.
Viele Bürgerinnen und Bürger meinen, dass jede/-r Bundestagsabgeordnete/-r noch Nebenjobs in Aufsichtsräten hat. Tatsächlich sind die meisten der Bundestagsabgeordneten aber lediglich ehrenamtlich in Sozialverbänden wie z.B. der Arbeiterwohlfahrt tätig oder als Vereinsvorstände oder als Stadt- oder Kreisrät/-innen aktiv. Auch diese Funktionen gelten bereits als Nebentätigkeit und tauchen damit in der Statistik auf. In Aufsichtsräten von Firmen sitzt nur ein kleiner Teil der Abgeordneten.

Meine persönliche Meinung ist es, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten stehen sollte. Ich persönlich habe mich deshalb dazu entschlossen, meine Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter transparent zu machen, damit die Bürgerinnen und Bürger sehen können, wie ich als Abgeordneter arbeite, welche Nebentätigkeiten ich ausübe und welche Nebeneinkünfte ich habe. Auf meiner Homepage Gläserner Abgeordneter kann sich jeder ein Bild davon machen.