Ja. Abgeordnete sind nach Artikel 38 (1) unseres Grundgesetzes »an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen«.
Ja. Abgeordnete sind nach Artikel 38 (1) unseres Grundgesetzes »an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen«.