Mit ihrer Zustimmung zum deutsch-schweizerischen Steuerabkommen hat sich Schwarz-Gelb der neuen Schweizer Abkommensstrategie, die auf bilaterale Zusammenarbeit setzt, unterworfen. Erforderlich sind aber Verhandlungen auf europäischer und internationaler Ebene (wie sie noch Peer Steinbrück als damaliger Finanzminister geführt hat), um die Forderungen nach Transparenz und Kooperation gegenüber früheren Steueroasen durchzusetzen.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in einem Antrag eindeutig gegen das Steuerabkommen mit der Schweiz ausgesprochen, weil
Steuerhinterzieher die angeblich sichergestellte Besteuerung ihrer Vermögenswerte in der Schweiz leicht umgehen können – durch Umschichtung in andere Anlageformen oder vollständigen Abzug aus der Schweiz;
die privilegierte Behandlung des in der Schweiz angelegten unversteuerten Vermögens deutscher Steuerpflichtiger verfassungswidrig ist;
das Abkommen den Steuerhinterziehern einen steueroptimierten Verzicht auf Strafverfolgung gewährt und dies mit den Grundsätzen einer gerechten und gleichmäßigen Besteuerung unvereinbar ist;
die pauschale Nachversteuerung gerade in Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung für die Straftäter finanziell attraktiv ist;
mit der freiwilligen Meldung die Steuerhinterzieher von dem Risiko einer fehlerhaften – und dadurch unwirksamen – Selbstanzeige befreit werden und ihnen dies eine teure Steuerberatung erspart.
Entschließungsantrag der SPD-Fraktion zum Steuerabkommen mit der Schweiz