Nachdem das Urteil des Kölner Landgerichts vom Mai 2012 die Beschneidung von minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung geahndet hat, besteht bei jüdischen und muslimischen Eltern sowie bei Ärztinnen und Ärzten große Verunsicherung. Deshalb hatte der Bundestag im Juli mehrheitlich beschlossen, dass die Bundesregierung noch im Herbst 2012 einen Gesetzentwurf vorlegen soll, der die Beschneidung für die jüdische und muslimische Glaubensgemeinschaft weiterhin ermöglichen soll. Zudem sollte er die unterschiedlichen Rechtsgüter abwägen. Bislang ist die Beschneidung minderjähriger Jungen ohne medizinische Indikation in Deutschland nicht geregelt. Am 22. November 2012 hat der Bundestag in einer sehr sachlichen und dem Thema angemessenen Debatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung sowie den der Kinderbeauftragten der SPD-Fraktion, der kinderpolitischen Sprecherinnen der Grünen und Linken und 66 Abgeordneten in 1. Lesung diskutiert.
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Gruppen-Änderungsantrag Beschneidung