Das Mietrecht hat eine zentrale Bedeutung für alle Bürgerinnen und Bürger. Mit breitem gesellschaftlichem Konsens wurde im Jahr 2001 das soziale Mietrecht modernisiert und eine Anpassung an die tatsächlichen Lebensverhältnisse vorgenommen. Das Mietrecht wurde dadurch einfacher, übersichtlicher und gerechter. Das im Dezember 2012 vom Deutschen Bundestag beschlossene Mietrechtsänderungsgesetz der schwarz-gelben Bundesregierung ist ein Angriff auf das soziale Mietrecht.

Die Einschränkungen von Mieterrechten durch dieses Gesetzes müssen rückgängig gemacht werden und es muss insbesondere durch eine Begrenzung von Mietsteigerungen bei neu abschlossen Mietverträgen und eine Absenkung der Modernisierungsumlage auf 9 % sichergestellt werden, dass das Mietrecht auch den sich ändernden Bedingungen der Wohn- und Mietsituation angepasst wird. Die SPD-Bundestagsfraktion hat zwei Anträge vorgelegt, die u.a. darauf abzielen, dass bezahlbares Wohnen in Deutschland möglich bleibt.

Material:
Rede am 28.02.2013 im Bundestag: Schwarz-Gelber Anschlag auf die Mieter
Antrag Bezahlbare Mieten in Deutschland
Antrag Bezahlbares Wohnen in der sozialen Stadt
Bezahlbares Wohnen – Positionspapier zur SPD-Fraktionsklausur Januar 2013