Der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion, öffentliche Träger der Wasserversorgung – wie Stadtwerke oder kommunale Zweckverbände – aus dem Anwendungsbereich der EU-Konzessionsrichtlinie herauszunehmen, ist von CDU/CSU und FDP am 28.02.2013 im Deutschen Bundestag abgelehnt worden.
Die Richtlinie wird, wenn sie unverändert bleibt, durch die Hintertür zu einer Privatisierung der Wasserversorgung führen. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat der Richtlinie am 11.12.2012 im EU-Ministerrat ohne sektorale Ausnahme zugestimmt.
Während sich unser Nachbarland Österreich bei der Sitzung des Ausschusses der ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten am 28.02.2013 für eine entsprechende Änderung der Richtlinie eingesetzt hat, hat Deutschland keinen Einspruch eingelegt und der unveränderten Fassung erneut zugestimmt.
Die CSU versucht in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, sie würde gegen die drohende Privatisierung der Wasserversorgung kämpfen. Das Bundesland Bayern hat zusammen mit Nordrhein-Westfalen sogar eine Resolution gegen die Richtlinie im Bundesrat eingebracht. Den Worten sind bislang allerdings keine Taten gefolgt. Die neue Formulierung im Landesentwicklungsprogramm der bayerischen Staatsregierung ist so wachsweich, dass sie mehr als nur ein Hintertürchen für eine Privatisierung der Trinkwasserversorgung in Bayern offen lässt. Und: Die schwarz-gelbe Bundesregierung macht nach wie vor keine Anstalten sich für eine Änderung der Richtlinie einzusetzen.
Noch ist es nicht zu spät. Noch kann unsere gute öffentliche Wasserversorgung und die hohe Qualität des Trinkwassers vor der Privatisierung gerettet werden. Alle Kommunen sind aufgerufen weiter Druck zu machen, bei den örtlichen Europa- und Bundestagsabgeordneten, aber auch bei der Bundesregierung, die in Brüssel nachverhandeln muss.
Material:
Antrag der SPD Fraktion zur Wasserversorgung
Inforbrief SPD-Fraktion zur Wasserversorgung