Die SPD-Bundestagsfraktion hat in der Koalitionsarbeitsgruppe Verkehr, Bau und Infrastruktur in der 3. Verhandlungsrunde auf Basis ihres „Aktionsprogramms für eine solidarische Stadt und bezahlbares Wohnen“ in drei Punkten eine Einigung mit der Union erzielt.
Das Ergebnis besteht aus dem Dreiklang von
- Mietpreisbremse,
- gezielter Förderung des Neubaus von Mietwohnungen sowie des Um- und Neubaus barrierefreier und energiesparsamer Wohnungen.
- höherem Wohngeld und einem wieder eingeführten Heizkostenzuschusses sowie aus einer niedrigeren und befristeten Umlage von Modernisierungskosten.
Das alles entlastet Mieterinnen und Mieter. Eingebettet ist dies in die ressortübergreifende Strategie „Soziale Stadt“ . Damit verbunden ist eine gestärkte Städtebauförderung. Dennoch unterliegen alle Punkte, die deutlich höhere Ausgaben erfordern, dem so gennannten Finanzierungsvorbehalt. Alles muss deshalb auch in den Gesamtkoalitionsvertrag aufgenommen und schlussendlich abgestimmt werden.
10 Punkte für bezahlbaren Wohnen in der sozialen Stadt
Dennoch wollen wir Sie über die bisher vereinbarten Ergebnisse der Koalitionsarbeitsgruppe informieren. Schließlich findet zu den verschiedenen Aspekten auch eine öffentliche Debatte statt.
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Die ist Mietpreisbremse ist vereinbart! Sie wird gezielt auf angespannte Wohnungsmärkte ausgerichtet. Dort gibt es zurzeit völlig legal bei Wiedervermietungen Mietsteigerungen von 20 bis 50 Prozent, ohne dass irgendetwas an der Wohnung verändert wurde.
Die Länder können mit diesem Instrument Städte und Regionen ausweisen, in denen die maximale Mieterhöhung bei Wiedervermietung nur noch 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.Erstvermietungen von neugebautem Wohnraum und nach umfassenden Modernisierungen sind davon ausgeschlossen. Die Mietpreisbremse für Wiedervermietung ist neu, bisher gab es nach oben keine Grenze! -
Die bestehende Möglichkeit der Länder, in angespannten Wohnungsmärkten bei den Bestandsmieten die maximale Mieterhöhung von 20 auf 15 Prozent zu begrenzen, wird für Mieterinnen und Mieter verbessert. Diese abgesenkte Kappungsgrenze bezieht sich künftig auf einen Zeitraum von vier statt bisher drei Jahren.
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Die SPD-Bundestagsfraktion will auch den Wohnungsneubau fördern, um den Wohnungsmarkt zu entspannen. Aber anstatt nach dem Gießkannenprinzip zu fördern, wollen wir die steuerliche Abschreibung für den Mietwohnungsbau nur in diesen angespannten Wohnungsmärkten verbessern (degressive AfA), um den Miet-Wohnungsbau gezielt dort, wo es dringend nötig ist, anzukurbeln.Beide Instrumente – Mietpreisbremse und eine verbesserte Abschreibungsbedingung – sind auf 5 Jahre befristet.
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Der Neubau soll bezahlbarer werden: Deshalb wollen wir Grundstücke, die dem Bund gehören für bezahlbares Wohnen günstiger verkaufen. Aber nur, wenn sie vernünftigen Wohnkonzepten dienen und besonders preisgünstigen Wohnraum schaffen.Eine Kommission soll prüfen, wie Baukosten gesenkt werden können und preistreibende sowie überdimensionierte Standards auf den Prüfstand stellen. Dies betrifft auch die Kosten von Materialien und die Verfahren der energetischen Sanierung.
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Wir regeln die Maklergebühren neu: Und zwar nach dem Prinzip, wer bestellt, der bezahlt. Somit ist Schluss damit, die Kosten auf diejenigen abzuwälzen, die eine Wohnung suchen – ohne, dass sie einen Makler bestellt haben.
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Die Grundlage für die Berechnung der Miete wird die tatsächliche Quadratmeterzahl der Wohnung sein. Auf ihr basieren dann die Berechnung von Miete und Nebenkosten. Nach der bisherigen Rechtsprechung ist eine Abweichung von bis zu 10 Prozent möglich. Wenn nicht die richtige Quadratmeterzahl im Mietvertrag steht, geht das bisher zu Lasten der Mieterinnen und Mieter.
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Das Wohngeld werden wir verbessern und an die Mietentwicklung anpassen. Es soll auch wieder einen Heizkostenzuschuss geben. So werden Menschen mit geringem Einkommen oder geringer Rente nicht durch hohe Miet- und Heizkosten in den Sozialleistungsbezug gedrängt.Beim energiesparenden Bauen und Sanieren schaffen wir endlich wieder Investitionssicherheit: Das bedeutet, dass die KfW-Förderung auf 2 Milliarden Euro aufgestockt und verlässlich finanziert wird.
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Zugleich mildern wir die Belastung der Mieterinnen und Mieter bei der energetischen Sanierung ab. Die dafür notwendige Modernisierungsumlage senken wir moderat von 11 auf 10 Prozent. Außerdem ergänzen wir sie durch eine verbesserte Härtefallregelung zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vor finanzieller Überforderung bei Modernisierungsvorhaben. Ebenso darf die Umlage nicht länger bezahlt werden, als bis zu dem Punkt, an dem die sich Kosten für den Vermieter gerechnet haben.
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Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ erweitern wir durch Investitionszuschüsse: Damit jeder und jede solange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben kann. Allein zinsgünstige Kredite helfen vielen älteren Menschen nämlich nicht weiter.
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Die Mittel für die Städtebauförderung erhöhen wir deutlich von 455 auf 700 Millionen Euro: Um so den Kommunen bei den Kosten für den demografischen, sozialen und wirtschaftlichen Wandel sowie beim Klimaschutz unter die Arme zu greifen. Dafür soll es einen neuen „Eigenanteilfonds“ für Kommunen in Haushaltsnotlage geben, um diese nicht von der Förderung auszuschließen.
Unser Leitbild bleibt: Die soziale Entwicklung von Stadt und Land
Das Programm „Soziale Stadt“ entwickeln wir zum Leitprogramm der sozialen Integration in der Städtebauförderung. Die Mittel dafür stocken wir von 40 auf 150 Millionen Euro stark auf! Damit bildet es die Grundlage für die ressortübergreifende Strategie „Soziale Stadt“, deren Fördermittel zusammen mit Programmen anderer Ressorts in sozialen Brennpunkten gebündelt werden. Die Kommunen, die vom Abbau und Umbau von Bundeswehrstandorten und anderen Militärgeländen betroffen sind, fördern wir in den nächsten vier Jahren mit 100 Millionen Euro Geldern aus der Städtebauförderung.
Mit diesem Gesamtpaket haben wir einen wirksamen Hebel für bezahlbares Wohnen geschnürt. Wir stärken damit die kommunale Handlungsfähigkeit besonders auch in strukturschwachen Regionen und investieren in das soziale Miteinander in den Städten und Gemeinden. Die SPD-Bundestagsfraktion ist entschlossen, dies in Regierungshandeln umzusetzen und wird darüber mit der Union im weiteren Verhandlungsprozess auch streiten.