Seit der Fußballweltmeisterschaft 2006 gehört das Public Viewing – ob auf der Fanmeile oder im Biergarten um die Ecke – fest in die sommerlichen Terminpläne. Umweltstaatssekretär Florian Pronold wirbt im Bundesrat für eine Verordnung, die dafür sorgt, dass Fußball-Fans auch bei Abendspielen bis zur letzten Minute mitfiebern können und der Lärmschutz nicht zu kurz kommt.
Natürlich ist das Elfmeterschießen mit lautstarkem “Ah„ und „Oh“ verbunden, und auch nach Spielende müssen Schiedsrichterfehler ausdiskutiert werden. Zusammen Fußballschauen macht Spaß, aber auch Krach, und das bis in die Nacht. Damit das Fußballereignis gemeinsam und draußen stattfinden kann beschließt der Bundesrat heute die wohl unumstrittenste Verordnung mit der kürzesten Geltungsdauer. Sie lässt Ausnahmen von der Nachtruhe für die Dauer der WM zu, Ende Juli tritt sie wieder außer Kraft.
Lärmschutz in den Nachtstunden ist ein hohes Gut. Deswegen müssen die örtlichen Behörden im Einzelfall zwischen den berechtigten Lärmschutzinteressen der Nachbarn und dem öffentlichen Interesse am WM-Fußball abwägen und entscheiden, wo und in welchem Umfang Public Viewing stattfinden kann. Bei den zurückliegenden WMs und EMs ist dies gut gelungen. Die vorliegende Verordnung schafft die Rahmenbedingungen, damit das auch bei der WM 2018 gelingt.
Der zuständige Umweltstaatssekretär Florian Pronold über die WM-Verordnung: „Einem großen Fußballfest steht mit der Public Viewing Verordnung rechtlich nichts mehr entgegen. Natürlich wünsche ich unserer Nationalmannschaft viel Erfolg bei der Titelverteidigung. Wir können uns auf ein spannendes Sportereignis freuen, das Sportbegeisterte über nationale Grenzen und Nationalitäten hinweg verbindet. Denn vor allem geht es darum: gemeinsam friedlich zu feiern. Dafür verzichte ich gerne auf ein paar Stunden Nachtschlaf.“