Heute hat das Kabinett den Gesetzesentwurf zur Einführung der Grundrente beschlossen.
Bereits ab 33 Beitragsjahren in der Rentenversicherung werden niedrige Renten um einen Zuschlag erhöht. Dieser ist zunächst gestaffelt und wird ab 35 Beitragsjahren voll ausgezahlt. Auch Jahre, in denen die eigenen Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt wurden, werden bei der Berechnung berücksichtigt.
Die Grundrente muss nicht extra beantragt werden und es wird keine Bedürftigkeitsprüfung geben!
Die Freigrenzen betragen 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Paare. Dazu kommt noch eine Erhöhung des Freibetrags beim Wohngeld, damit die höhere Rente dort nicht verrechnet und damit wieder verringert wird.
Von der Einführung der Grundrente sollen ab dem 01.01.2021 etwa 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren – ein Schritt hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit!