Niederbayern/Berlin: Der Bundestag hat einen milliardenschweren Schutzschirm für Krankenhäuser, Unternehmen und Beschäftigte verabschiedet. Ein Solidaritätsprogramm, das die gewaltigen volkswirtschaftlichen Herausforderungen der Corona-Krise abmildern soll. Die Maßnahmen bauen auf den Erfahrungen der Wirtschafts- und Finanzkrise von 2008 auf. Ein Baustein des Schutzschirms ist die Erleichterung bei der Kurzarbeit. Florian Pronold: „Gerade bei uns in der Region hat sich schon vor 12 Jahren gezeigt, dass wir die Krise enorm durch die Kurzarbeit abschwächen konnten. Insolvenzen und Massenarbeitslosigkeit konnten wir abwenden. Und auch jetzt können wir so die Sorgen vor Arbeitslosigkeit und Unternehmenspleiten verringern.“
Der Zugang zum Kurzarbeitergeld wird rückwirkend zum 1. März 2020 erleichtert. Es reicht, wenn zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann. Vorher musste ein Drittel der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein. Außerdem wird in Betrieben teilweise oder vollständig auf den Aufbau von Minusstunden verzichtet und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen mehr zum Kurzarbeitergeld dazuverdienen. „Besonders wichtig war mir aber, dass Kurzarbeitergeld auch für Beschäftigte in Leiharbeit gezahlt wird. Gerade bei uns in Niederbayern sind davon leider noch viele betroffen“, so Pronold. Anträge für das Kurzarbeitergeld gibt es bei den regionalen Arbeitsagenturen.
Der Schutzschirm soll aber auch den Arbeitgebern helfen. Weder große noch kleine und mittelständische Unternehmen sollen unverschuldet in Finanznot geraten. Fällige Steuerzahlungen und Steuervorauszahlungen werden gestundet, Liquiditätshilfen deutlich ausgeweitet und neue KfW-Sonderprogramme aufgelegt. Damit sollen das Überleben der Unternehmen und auch der Arbeitsplätze möglichst gesichert werden. Florian Pronold: „Es ist wichtig, dass die Konjunkturprogramme jetzt schnell greifen. Nur so kann sich die Lage nach der Krise schnell wieder normalisieren und Arbeitsplätze gesichert werden. Um das zu gewährleisten, machen wir von einer Notfallregelung in unserer Verfassung erstmals Gebrauch. Noch nie hat es einen Rettungs-Schirm in Höhe von 156 Milliarden Euro und weitere Garantien und Kredite von mehr als 600 Milliarden Euro gegeben.“