Um Kontakte zu vermeiden, damit die Gesundheit zu schützen und die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen wurden sehr kurzfristig Kulturbetriebe und Geschäfte, deren Waren und Dienstleistungen nicht zum Grundbedarf gehören, vorübergehend geschlossen. Davon betroffen ist nicht nur der Einzelhandel, Aufträge wurden storniert, Veranstaltungen abgesagt und Gagen fallen zum Teil ersatzlos weg. Das ist für viele Künstlerinnen und Künstler, Kleinunternehmen und Selbstständige eine existenzbedrohende Situation.
Bundestag und Bundesrat haben letzte Woche ein Sozialschutz-Paket in Milliardenhöhe verabschiedet. Das Hilfspaket beinhaltet auch Soforthilfen mit einem Volumen von bis zu 50 Milliarden Euro für Kleinstunternehmen, Freiberufler und (Solo-)Selbstständige. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten, Angehörige der Freien Berufe und Solo-Selbstständige können Zuschüsse für ihre Betriebskosten erhalten, wenn sie durch die Corona-Krise in Not geraten sind. So wird dabei unterstützt, Liquiditätsengpässe zu überbrücken und die wirtschaftliche Existenz zu sichern. Der Bund stellt die Gelder zur Verfügung, die Verwaltung und Auszahlung übernehmen die Bundesländer. Viele der Landesprogramme laufen bereits, ab heute können die Länder die Gelder vom Bund anfordern. Florian Pronold: „Ich freue mich, dass Bund und Länder hier zügig eine Einigung erzielt haben, wie die Zuschüsse für Kleinunternehmen, Freiberufler und Selbstständige schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden können.“ Es ist wichtig, auch diejenigen beim Schutzschirm in den Blick zu nehmen, die nicht immer ‚in der ersten Reihe stehen‘ oder als systemrelevant gelten, mit ihrer Arbeit oder ihrer Kunst jedoch unser Leben vereinfachen und bereichern.
Auch in Niederbayern sind Kulturbetriebe, Freiberufler, Selbstständige und Landwirte betroffen. Bereits am 17. März hat der Freistaat Bayern als erstes Bundesland die Soforthilfen auf den Weg gebracht, auf der Webseite der Landesregierung können die Gelder bereits beantragt werden. Bis zu 15.000 Euro für drei Monate werden gestaffelt nach Unternehmensgröße insgesamt ausgezahlt, die Hilfen des Landes können durch Bundesmittel aufgestockt werden. Ergänzt werden die Soforthilfen durch die Erleichterung bei der Beantragung von Kurzarbeit und Grundsicherung sowie den Maßnahmen zum Mieterschutz, welche auch für Gewerbetreibende gelten.
Die Eckpunkte des Bundesprogramms sind hier zusammengefasst. Das Bundesministerium hat alle Hilfsmaßnahmen, die in Anspruch genommen werden können, hier aufgelistet.
Auf einer Sonder-Webseite der Bayerischen Landesregierung finden Antragsberechtigte alle Informationen zum bayerischen Auszahlungsprogramm und dem Verfahren.
Der Regierungsbezirk Niederbayern stellt hier Informationen für die Beantragung in der Region zur Verfügung.