Florian Pronold: Zur Eindämmung des Corona-Virus soll auf Geschäfts- und Urlaubsreisen dringend verzichtet werden.
Niederbayern/Berlin: Trotz der bevorstehenden Osterfeiertage, ist es wichtig auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt auch für Tagesausflüge im In- und Ausland. Die Dynamik der Verbreitung des Corona-Virus in Deutschland ist noch immer hoch und die Ausgangsbeschränkung wurde verlängert. Florian Pronold: „Wir müssen weiterhin alles dafür tun, die Geschwindigkeit der Ausbreitung zu vermindern. Nur so können wir unser Gesundheitssystem leistungsfähig halten. Darum müssen wir auch an Ostern Kontakte vermeiden.“
In den kommenden Tagen ist außerdem nochmal mit weiteren Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr zu rechnen. Es wird weltweite Einreisesperren, Sonderkontrollen und Quarantänemaßnahmen geben. Touristen, die sich jetzt noch im Ausland befinden, sollen sofort zurückreisen. Wenn eine Ausreise nicht mehr erlaubt ist, sollte der Reiseveranstalter verständigt werden. Botschaften und Konsulate tun bereits jetzt alles, um individuell und schnell zu helfen. Florian Pronold: „Die Bundesregierung hat entschieden, bis zu 50 Millionen Euro für eine Rückholaktion zur Verfügung zu stellen. Schon jetzt wurde tausenden deutschen Reisenden eine Rückkehr nach Deutschland ermöglicht. Haben sie Verständnis, dass aufgrund der vielen Betroffenen keine 24-Stunden-Lösung möglich ist. “
Die Corona-Pandemie ist eine große Herausforderung für die Reisebranche. Oster-Pauschalreisen können aufgrund der Reisewarnung und Einreisestopps für die meisten Länder kostenlos storniert werden. Die Rückzahlungen bringen manche Urlaubsanbieter jedoch in Zahlungsschwierigkeiten. Darum sollen die Reisekosten in Form eines Gutscheins rückerstattet werden. Die Gutscheine können bis 2021 eingelöst werden, danach wird das Geld ausbezahlt. Falls die Kundinnen und Kunden das Geld aufgrund ihrer aktuellen Situation sofort brauchen, gibt es eine Härtefallregelung und es wird erstattet.
Auch der grenzüberschreitende Zugverkehr ist von den Einschränkungen im Reiseverkehr betroffen. Um die Infektionsgefahr weiter einzudämmen wurden vorübergehende Grenzkontrollen zu den Nachbarstaaten eingeführt. Zugreisende ohne dringenden Reisegrund dürfen nicht mehr ein- und ausreisen. Das Zugpersonal ist außerdem angewiesen, Passagiere mit Krankheitssymptomen zu melden. Von allen Fahrgästen, die Kontakt hatten, müssen sogenannte „Aussteigekarten“ ausgefüllt werden. Grenzüberschreitender Warenverkehr und Berufspendler dürfen weiterhin in die Nachbarländer ein- und ausreisen. Allerding nur an bestimmten Grenzübergangsstellen. Eine Liste der zugelassenen Grenzen ist auf der Homepage des Innenministeriums veröffentlicht. Ausnahmefälle, die eine Reise ins Ausland rechtfertigen, sind auf der Seite des Auswärtigen Amts zu finden.