Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen sind von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen und fürchten um ihre Existenz. Bundesminister Olaf Scholz sichert darum zu, dass die Zuschussprogramme schnell ausbezahlt werden und zügig bei den Betroffenen ankommen. Das Gesamtvolumen der Hilfen beträgt 10 Milliarden Euro.
Eine Unterstützung bekommen Betroffene, die direkt oder auch nachweislich indirekt von den Schließungsverordnungen der Länder betroffen sind. Dass die Details und Bedingungen der Hilfen jetzt feststehen zeige, wie effizient die Bundesregierung in der Krise arbeite, so der Parlamentarische Staatssekretär Florian Pronold. Keiner werde in dieser schweren Zeit alleine gelassen. Nur wenn wir solidarisch seien, kämen wir weiterhin vergleichsweise gut durch die Pandemie.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten 75 Prozent des Umsatzes aus dem November 2019. Falls sie zu diesem Zeitpunkt noch keine Einnahmen hatten, werden 75 Prozent vom Vormonat oder der durchschnittliche Wochenumsatz seit Gründung ausbezahlt. Soloselbstständige – auch aus dem Bereich Kunst und Kultur – können ebenfalls eine dieser zwei Varianten wählen. Restaurants bekommen 75 Prozent der Einnahmen der im Restaurant gegessenen Speisen. Der Einnahmen des Außerhausverkauf werden nicht angerechnet. Alle Hilfen sind auf 1 Million Euro begrenzt.
Das Bundesfinanzministerium hat ein FAQ zu den zusätzlichen Wirtschaftshilfen veröffentlicht, in welchem Sie noch einmal im Detail nachlesen können, welche Voraussetzungen für die Hilfen gelten. Die Anträge können in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden. Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Die Auszahlung soll über die Überbrückungshilfe-Plattform durch die Länder erfolgen.