Heute wurde im Bundestag die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Das Gesetz greift bereits ab dem 01. Januar 2021 und ist ein weiterer Beitrag für den Klimaschutz in Deutschland.
Beschlossen wurde, dass Windkraftanlagen, deren EEG-Vergütung ausläuft, weiter am Netz bleiben können, wenn sie noch gut funktionieren und nicht – wie in der vorherigen Fassung des Gesetzes vereinbart – abgebaut und entsorgt werden müssen. Der Neubau von Windkraftanlagen wird für die Kommunen attraktiver – sie profitieren zukünftig finanziell von einer Abschlagszahlung je produzierter Kilowattstunde.
Auch beim sogenannten „Mieterstrom“ sind wir ein gutes Stück vorangekommen: Bei Solaranlagen, die aus der Förderung herausfallen, wird die Nutzung von selbst produziertem Solarstrom erleichtert. Dazu gehört auch, dass die Pflicht zur Installation teurer Messgeräte für Anlagen, die älter als 20 Jahre alt sind entfällt – so bleiben die Anlagen länger am Netz. Für Solaranlagen bis 30 Kilowattstunden entfällt die Zahlung der EEG-Umlage sogar komplett. Darüber hinaus wird die Nutzung und Verteilung von Strom aus erneuerbaren Quellen entbürokratisiert und erleichtert.
Beim Ausbau Erneuerbarer Energien ist ein Monitoring wichtig – wie weit sind wir, was wurde bereits umgesetzt, was ist noch offen? Erleichtert wird das Monitoring durch die neue Pflicht der Bundesländer, regelmäßig zum aktuellen Stand zu berichten. So kann besser reagiert und ggf. nachgesteuert werden.
Was mir besonders wichtig ist: Die Produktion von Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien wird von der EEG-Umlage befreit. Ein wichtiger Schritt, der es für Unternehmen attraktiver macht, mehr in die Erforschung und Erzeugung von „grünem Wasserstoff“ zu investieren und so eine weitere alternative Energiequelle auszubauen. Wasserstoff kann nicht nur als Alternative zu fossilen Brennstoffen verwendet werden, damit können auch Produktionsprozesse optimiert und langfristig sogar CO2-frei werden. Sinnvoll im Sinne des Klimaschutzes ist der Einsatz von Wasserstoff aber nur, wenn er nicht mit Energie aus fossilen Brennstoffen erzeugt wird.
Das war noch nicht alles: Im ersten Quartal des kommenden Jahres kümmern wir uns um weitere Baustellen beim Ausbau Erneuerbarer Energien. Zum Beispiel darum, die Ausbauziele anzuheben und die EEG-Umlage auf Null zu senken bzw. das Finanzierungs- und Fördersystem um den Ausbau zu reformieren.