Der Deutsche Bundestag hält in mehr als 20 Wochen Sitzungen im Jahr ab. Da die Bundestagsabgeordneten auch Verpflichtungen in ihrem Wahlkreis haben, ist diese Regelung durchaus ausgewogen. Für die Mitglieder des Deutschen Bundestages besteht an den Sitzungstagen Präsenzpflicht. Bei einem Fehlen (auch bei Krankheit) werden dem Abgeordneten 100 Euro bei entschuldigtem Fehlen bzw. 200 Euro bei unentschuldigtem Fehlen pro Sitzungstag abgezogen. Auch die Nichtteilnahme an einer Namentlichen Abstimmung wird im übrigen mit 100 Euro bestraft.

Die Frage, warum das Plenum im Bundestag manchmal nicht gut gefüllt ist, wird immer wieder gestellt. Hierfür gibt es mehrere Gründe. Zunächst finden parallel zum Plenum oft Ausschusssitzungen oder Anhörungen statt, bei denen Abgeordnete teilnehmen müssen. Auch gibt es oft wichtige Gesprächstermine (z. B. mit Besuchergruppen aus dem Wahlkreis) die in dieser Zeit stattfinden. Viele Abgeordnete verfolgen die Debatten auch in ihrem Büro am Parlamentsfernsehen und erledigen währenddessen andere Dinge wie z. B. Postbearbeitung. Nichtanwesenheit im Plenum heißt also nicht, dass der Abgeordnete nicht in Berlin an seinem Arbeitsplatz ist. Dies sieht man im übrigen auch daran, dass bei den Namentlichen Abstimmungen immer eine sehr hohe Präsenz erreicht wird. Es spielt natürlich auch eine Rolle, dass jeder Abgeordnete bestimmte Schwerpunktthemen hat und nicht alle Themen mit der gleichen Intensität bearbeiten kann. Im Regelfall ist der Abgeordnete bei »seinen« Themen aber im Plenum anwesend.

Nicht alle Reisekosten des Abgeordneten sind »frei«. Übernommen werden nur die Kosten für die Reisen eines Abgeordneten in Ausübung seines Mandats. Diese Mandatsreisen können in der Tat mit der Bahn oder mit dem Flugzeug durchgeführt werden.